Betreff
Parksituation auf der südlichen Ohligser Straße
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 29.07.2021 zur Aufbringung einer Markierung und Gestattung des halbhüftigen Parkens auf dem Gehweg der Ohligser Straße
Vorlage
66/034/2021
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Zur Entspannung der Parksituation an der südlichen Ohligser Straße und Lösung der Konflikte zwischen ruhendem und fließenden Verkehr, beantragt die FDP-Fraktion, die Verwaltung mit der Aufbringung einer Markierung auf dem östlichen Gehweg der Ohligser Straße zu beauftragen. Die Markierung solle auf dem Straßenabschnitt ab der ehemaligen Gaststätte Am Brunnen bis etwa 200m in südlicher Richtung erfolgen. Dabei solle zwischen den angrenzenden Grundstücken und der Markierung ein ca. 2 m breiter Geh- und Radweg bestehen bleiben. Der restliche, an die Fahrbahn angrenzende, Streifen solle für einhüftiges Parken freigegeben werden.

 

Als Anlass der Antragstellung wird herausgestellt, dass die Anwohner, die in der Vergangenheit auf dem Gehweg geparkt hatten, aufgrund der verstärkt erfolgenden Ahndung des Gehwegparkens, nunmehr vermehrt auf der Fahrbahn parken.

Der Begegnungsverkehr – so die Befürchtung der FDP-Fraktion – werde (hierdurch) aufgrund des relativ engen Straßenprofils erheblich und gegebenenfalls auch gefährdend behindert. Die Interessen unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer, die des ruhenden und die des fließenden Verkehrs, würden in Gegensatz gebracht, was zu permanenten Konflikten führe. Erste Eskalationen verbaler und tätlicher Art seien bereits zu verzeichnen.

 

Die Maßnahme sei geeignet, die Interessen aller beteiligten Verkehrsteilnehmer in fairer Weise zu berücksichtigen. So sei der klar definierte Geh- und Radweg für die Örtlichkeit mehr als ausreichend. Eine unzumutbare Einengung durch wildes Parken könne ausgeschlossen werden. Weiter wird erläutert, dass sich das Unfallrisiko bei Begegnungsverkehr im Falle des halbhüftigen Parkens - gegenüber einer vollständigen Aufstellung der Fahrzeuge auf der Fahrbahn – wegen der geringeren Fahrbahnnutzung deutlich mindere. Die optische Einengung der Fahrbahn durch hüftig geparkte Autos halte den fließenden Verkehr zu defensivem Fahren mit verminderten Geschwindigkeiten an, ohne dass der Begegnungsverkehr einer zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt werde. Auch ungerechtfertigte Pöbeleien gegen die Parkenden würden zukünftig unterbleiben.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die in Beantwortung der Anfrage vom 14.05.21 zur Parksituation an der Ohligser Straße abgegebene, im Ratsinformationssystem zum UMA vom 20.05.21 eingestellte, Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen. Die hierin gemachten Feststellungen sind auf den aktuell angesprochenen östlichen Gehweg übertragbar.


 

Ansonsten entspricht der Vorschlag der FDP-Fraktion in wesentlichen Teilen den Vorstellungen der Verwaltung, die in der Vergangenheit bereits in mehreren Gesprächen versucht hatte, den Träger der Straßenbaulast zu einer Neugestaltung der Fahrbahn mit Ausweisung eines Radschutzstreifens und der Einrichtung von Parkbuchten für den ruhenden Verkehr zu bewegen.

 

Trotz der Argumentation, dass die immerhin 8 m breite Fahrbahn eine ausreichende Breite für eine solche Umgestaltung aufweise, der fließende Verkehr daher keineswegs eingeschränkt und lediglich zu Gunsten der Anwohner moderat beruhigt werde, hat sich Straßen NRW bislang strikt gegen die Ausweisung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten entlang der Landesstraße ausgesprochen und auch die Ausweisung eines Radschutzstreifens abgelehnt.

 

Wegen der unmittelbaren Auswirkung auf die Straße und den dortigen Verkehrsfluss wäre daher auch die vorliegend erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung einer Markierung, die das Parken unter Einbeziehung sowohl eines Teils des Gehweges als auch eines Teils der Fahrbahn erlaubt, ohne das Einverständnis des Straßenbaulastträgers nicht umsetzbar. Da dieser sich aktuell noch dagegen verwehrt, kann der Vorschlag der FDP-Fraktion (noch) nicht realisiert werden.

 

Vielleicht führt die veränderte Parksituation mit der daraus resultierenden stärkeren Einbremsung des Verkehrs jedoch zu einem Umdenken des Straßenbaulastträgers. Im Rahmen der Planungen zum Ausbau der Gehwege entlang der Ohligser Straße steht die Verwaltung im ständigen Kontakt mit Straßen.NRW. In künftigen Gesprächen mit diesem soll die Problematik daher auch weiterhin thematisiert und eine Neuordnung der Parksituation angeregt werden.

 

Eine Verkehrsgefährdung durch die derzeitige Parksituation ist aufgrund der Straßenbreite bei Beachtung der Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung vorliegend nicht ersichtlich. Vielmehr dürfte sich die erforderliche Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu Gunsten der Sicherheit und der Wohnqualität der Anwohner auswirken. Durch den Eintritt des Gewöhnungseffektes ist zudem zu erwarten, dass sich die Situation - vergleichbar mit dem Parken auf der um 1 m schmaleren Flurstraße – auf Dauer einspielen wird und die zunächst verzeichneten Eskalationen künftig ausbleiben.

 

 

Verfasserin: Frau Klöckener, Straßenverkehrsbehörde

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der FDP Ratsfraktion vom 29.07.2021 wird abgelehnt.