hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 29.07.2021 zur Aufbringung einer Markierung und Gestattung des halbhüftigen Parkens auf dem Gehweg der Ohligser Straße
Sachverhalt:
Zur Entspannung der Parksituation an der südlichen
Ohligser Straße und Lösung der Konflikte zwischen ruhendem und fließenden
Verkehr, beantragt die FDP-Fraktion, die Verwaltung mit der Aufbringung einer
Markierung auf dem östlichen Gehweg der Ohligser Straße zu beauftragen. Die
Markierung solle auf dem Straßenabschnitt ab der ehemaligen Gaststätte Am
Brunnen bis etwa 200m in südlicher Richtung erfolgen. Dabei solle zwischen den
angrenzenden Grundstücken und der Markierung ein ca. 2 m breiter Geh- und
Radweg bestehen bleiben. Der restliche, an die Fahrbahn angrenzende, Streifen
solle für einhüftiges Parken freigegeben werden.
Als Anlass der Antragstellung wird herausgestellt, dass
die Anwohner, die in der Vergangenheit auf dem Gehweg geparkt hatten, aufgrund
der verstärkt erfolgenden Ahndung des Gehwegparkens, nunmehr vermehrt auf der
Fahrbahn parken.
Der Begegnungsverkehr – so die Befürchtung der
FDP-Fraktion – werde (hierdurch) aufgrund des relativ engen Straßenprofils
erheblich und gegebenenfalls auch gefährdend behindert. Die Interessen
unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer, die des ruhenden und die des fließenden
Verkehrs, würden in Gegensatz gebracht, was zu permanenten Konflikten führe.
Erste Eskalationen verbaler und tätlicher Art seien bereits zu verzeichnen.
Die Maßnahme sei geeignet, die Interessen aller
beteiligten Verkehrsteilnehmer in fairer Weise zu berücksichtigen. So sei der
klar definierte Geh- und Radweg für die Örtlichkeit mehr als ausreichend. Eine
unzumutbare Einengung durch wildes Parken könne ausgeschlossen werden. Weiter
wird erläutert, dass sich das Unfallrisiko bei Begegnungsverkehr im Falle des
halbhüftigen Parkens - gegenüber einer vollständigen Aufstellung der Fahrzeuge
auf der Fahrbahn – wegen der geringeren Fahrbahnnutzung deutlich mindere. Die
optische Einengung der Fahrbahn durch hüftig geparkte Autos halte den
fließenden Verkehr zu defensivem Fahren mit verminderten Geschwindigkeiten an,
ohne dass der Begegnungsverkehr einer zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt werde.
Auch ungerechtfertigte Pöbeleien gegen die Parkenden würden zukünftig
unterbleiben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf
die in Beantwortung der Anfrage vom 14.05.21 zur Parksituation an der Ohligser
Straße abgegebene, im Ratsinformationssystem zum UMA vom 20.05.21 eingestellte,
Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen. Die hierin gemachten
Feststellungen sind auf den aktuell angesprochenen östlichen Gehweg
übertragbar.
Ansonsten entspricht der Vorschlag der FDP-Fraktion in
wesentlichen Teilen den Vorstellungen der Verwaltung, die in der Vergangenheit
bereits in mehreren Gesprächen versucht hatte, den Träger der Straßenbaulast zu
einer Neugestaltung der Fahrbahn mit Ausweisung eines Radschutzstreifens und
der Einrichtung von Parkbuchten für den ruhenden Verkehr zu bewegen.
Trotz der Argumentation, dass die immerhin 8 m breite
Fahrbahn eine ausreichende Breite für eine solche Umgestaltung aufweise, der
fließende Verkehr daher keineswegs eingeschränkt und lediglich zu Gunsten der
Anwohner moderat beruhigt werde, hat sich Straßen NRW bislang strikt gegen die
Ausweisung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten entlang der Landesstraße
ausgesprochen und auch die Ausweisung eines Radschutzstreifens abgelehnt.
Wegen der unmittelbaren Auswirkung auf die Straße und den
dortigen Verkehrsfluss wäre daher auch die vorliegend erforderliche
verkehrsrechtliche Anordnung einer Markierung, die das Parken unter
Einbeziehung sowohl eines Teils des Gehweges als auch eines Teils der Fahrbahn
erlaubt, ohne das Einverständnis des Straßenbaulastträgers nicht umsetzbar. Da
dieser sich aktuell noch dagegen verwehrt, kann der Vorschlag der FDP-Fraktion
(noch) nicht realisiert werden.
Vielleicht führt die veränderte Parksituation mit der
daraus resultierenden stärkeren Einbremsung des Verkehrs jedoch zu einem
Umdenken des Straßenbaulastträgers. Im Rahmen der Planungen zum Ausbau der
Gehwege entlang der Ohligser Straße steht die Verwaltung im ständigen Kontakt
mit Straßen.NRW. In künftigen Gesprächen mit diesem soll die Problematik daher
auch weiterhin thematisiert und eine Neuordnung der Parksituation angeregt
werden.
Eine Verkehrsgefährdung durch die derzeitige
Parksituation ist aufgrund der Straßenbreite bei Beachtung der Regeln der
Straßenverkehrs-Ordnung vorliegend nicht ersichtlich. Vielmehr dürfte sich die
erforderliche Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu Gunsten der
Sicherheit und der Wohnqualität der Anwohner auswirken. Durch den Eintritt des
Gewöhnungseffektes ist zudem zu erwarten, dass sich die Situation -
vergleichbar mit dem Parken auf der um 1 m schmaleren Flurstraße – auf Dauer
einspielen wird und die zunächst verzeichneten Eskalationen künftig ausbleiben.
Verfasserin: Frau Klöckener,
Straßenverkehrsbehörde
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der FDP Ratsfraktion vom 29.07.2021 wird abgelehnt.