Betreff
Anträge des SKFM vom 17.03.2021
- hier:
a) Refinanzierung allgemeiner sozialpädagogischer Tätigkeiten im Allgemeinen Sozialen Dienst
b) Betriebskostenzuschuss für den Betrieb der „Tafel Haan“
Vorlage
II/016/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die erstmalige Beratung der Anträge des SKFM erfolgte anlässlich der Sitzung des SIGA am 09.06.2021. Die Ausschussmitglieder warfen Fragen auf, die im Nachgang zur Sitzung wie folgt verschriftlicht wurden:

 

1)

„Der Antrag des SKFM bezieht sich auf eine Refinanzierung von 3 Wochenstunden incl. aller Kosten von einem Umfang von 6.480 € pro Jahr mit der Begründung, dass ansonsten Anfragen an den Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Haan weitergeleitet werden müssen.

 

Unsere Fragen für die Beratungsvorlagen im HFA hierzu:

 

-          Wieso übernimmt der SKFM allgemeine sozialpädagogische Tätigkeiten, wenn es bereits in der Stadt Haan einen Allgemeinen Sozialen Dienst gibt?

-          Wie wird diese Doppelfunktion gerechtfertigt? Doppelte Kosten?

-          Wie viele Mitarbeiter gibt es bei der Stadt Haan in der Abteilung „Allgemeiner Sozialer Dienst“?

-          Wie finanziert der SKFM ansonsten seine Dienste?

-          Welche Auflistungen von Kosten und Leistungen gibt es?

-          Welche Rücklagen gibt es im Verein?

-          Wie viele Mitarbeiter gibt es beim SKFM?

-          Gibt es bereits Zuschüsse von der Stadt Haan? Und wenn, wie hoch?

-          Wie schauen die Arbeitsstunden im Vergleich der letzten Jahre aus? Gibt es Steigerungen der Bearbeitungsstunden in den letzten Jahren und wenn ja, warum und wie viele?

-          Bekommen die anderen Vereine die Zuwendungen von 1.600 € ohne Verwendungsnachweis?

-          Wie wäre die Unterstützung beim SKFM vorgesehen? Mit Nachweis oder pauschal?

-          Wie hoch waren die kirchlichen Zuwendungen und um welchen Betrag sind sie gesunken?

 

Da die Fragen sich mit dem nächsten Antrag des SKFM teilweise überschneiden, bitte ich die oben angeführten Fragen für beide Anträge zu beantworten.

 

-          Welche Einnahmen durch Zahlung der 2 € beim Einkauf bei der Tafel werden pro Woche, Monat, Jahr für die Tafel durchschnittlich erwirtschaftet?

-          Wir bitten um Auflistung der getätigten Einkäufe - errechneter Durchschnitt oder Auflistung einzelner Monate.  Wie rechnet der SKFM dies?

-          Wie hoch sind die schwindenden kirchlichen Zuwendungen? – bitte Zahlenvergleich in Jahren

-          Welche Zuwendungen gibt es von Bürgerstiftung, Sparkasse etc.? Bitte um Auflistung!

 

 

 

Wir bitten darum, auf alle Fragen detaillierte Antworten und Vertragsunterlagen vorzulegen. Nur so können wir uns als Politiker in großer Verantwortung um diese Anträge kümmern und dort Hilfe und Unterstützung leisten, wo es nötig ist.“

 

2)

Weitere Frage:

„Warum übernimmt der SKFM Beratung von Wohnungslosen, obwohl es hierzu im Kreis Mettmann die Experten der Wohnungslosenhilfe der Caritas gibt und bei konkreter Not in Haan auch Ansprechpartner im Ordnungsamt und Sozialamt vorhanden sind?“

 

Diese Fragen wurden an den SKFM mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Der SKFM hat hierzu am 20.08.2021 Stellung genommen wie folgt:

„Hier die Antworten auf die gestellten Fragen, soweit sie mir möglich sind.

Ganz allgemein zu den Fragen:

Wir sind ein alt eingesessener Sozialdienst in Haan deren Wurzel bis zum Anfang des letzten Jahrhunderts reicht. So steht natürlich auch in unserer Satzung, dass wir ASD leisten wollen. Das tun wir in erheblichem Umfang, auch nicht refinanziert, zur Zeit mit etwa einer halben Stelle insgesamt. Die Anfragen sind in den letzten Jahren aber stetig gestiegen und hat einen Umfang angenommen hat, der so nicht mehr so nebenbei zu tragen ist. Wir haben vor 10 Jahren mit einer 450,- € Stelle angefangen und sind nun bei gut einer halben Stelle (incl. der Lebenskrisenambulanz).

Wir bieten keine spezielle Beratung für Wohnungslose an, aber im Gespräch kommt dann als Beispiel zur Sprache, dass Wohnungslosigkeit EINES der Probleme ist, nicht nur Trennung, Privatinsolvenz, Krankheit und Hunger etc.. Man kann die Probleme nach Belieben kombinieren. So gut wie niemand hat nur mit einem Problem zu kämpfen. So kann es durchaus mal eine Stunde dauern bis alles auf dem Tisch liegt.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Beim ASD-Antrag bitten wir nicht um eine Spende, wir bieten Leistung an. Sollte dies nicht gewünscht sein, möchten wir aber gerne so wie andere soziale Dienstleister in Haan behandelt werden.

Trotzdem unten stehend Auskünfte um Klarheit zu schaffen. Ich weiß, dass manche glauben, wir wären Angestellte der katholischen Kirche. Natürlich ist das nicht der Fall. Wir als Verein sind Mitglied im SKFM Bundesverband, dieser wiederum Mitglied im Caritasverband, und sind als eingetragener Verein eigenverantwortlich tätig und müssen uns selbst über Wasser halten.

Zur Finanzierung unserer Dienste:

Wir bekommen einen kirchlichen Zuschuss im einstelligen Prozentbereich, wobei damit auch verbandliche Arbeit auf Kreis, Diözesan- und Bundesebene abgedeckt werden muss. Diese Gelder sind nun in der Höhe eingefroren und werden in Zukunft sinken. Dies ist bereits angekündigt. Alles andere muss von uns selbst erwirtschaftet werden, also gut 95% unserer Kosten. Wir sind tarifgebunden nach AVR, fast identisch mit dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst. Unsere hauptamtlichen Aufgaben sind rechtliche Betreuung, KJHG, SPFH. Für die Jugend- und Familienhilfe gibt es gesonderte Verträge mit der Stadt im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts als zugelassener Träger.

Zu den Rücklagen im Verein:

Wir haben ausreichend Rücklagen (im Sinne von alten Schulnoten).

Mitarbeiter:

Wir haben 11 Mitarbeiter, die meisten in Teilzeit, zusammen ca. 6 Vollzeitstellen und ca. 60 Ehrenamtliche.

Zuschüsse zum ASD gibt es bisher keine. Von der Bürgerstiftung gab und gibt es Zuwendungen für Sachmittel in konkreten Einzelfällen, die einzeln abgerechnet werden. Von der Sparkasse gab es in den Letzten 15 Jahren für die Tafel für die Anschaffung 2 Lieferwagen Zuschüsse in Höhe von ca. 50T €

Zu den Kosten der Tafel:

Lager und Logistik sind der wichtigste Kostenpunkt, für 60T km/Jahr, 3 Wagen:

Versicherungen: 7000,-

Lager: 4500,- (Strom)

Entsorgung: 1000,-

Sprit: 8000,-

Reparaturen, Reifen und Wartung etc. 8000,-

Sachkosten: Verpackung, Arbeitsgeräte etc.: 2500,- €

Wertverlust und Abschreibungen sowie Backoffice Kosten kommen noch dazu.

Das Jahr 2020 war ein Ausnahmejahr, aber die oben genannten Kosten sind Standard mittlerweile, da Abholstandorte des Tafelverbundes in Remscheid, Ratingen, Dormagen oder Krefeld und Köln sind. Zusätzlich wird mit den Tafeln im Umfeld rege getauscht um Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren (in der Hauptsache Frischware).

Bisher gesicherte Zuschüsse sind 3.700,- € von der Stadt, Einkaufsobolus ca. 10.000,- €, Rest muss durch Spenden gedeckt werden.

Dies ist das, was ich Ihnen an Zahlen und Infos zur Verfügung stellen kann. Das sollte reichen, um den Eindruck zu bekommen, dass wir am 01. Januar jeden Jahres bei der Tafel mit einer massiven Unterfinanzierung ins Jahr starten.“

 

Herr Gering vom SKFM ist bereit, zur Sitzung des SIGA weitere Fragen zu beantworten.

 

Ein kleinerer Teil der aufgeworfenen Fragen richtet sich an die Verwaltung und wird beantwortet wie folgt:

 

-          Wie viele Mitarbeiter gibt es bei der Stadt Haan in der Abteilung „Allgemeiner Sozialer Dienst“? Zwei Mitarbeiterinnen

-          Gibt es bereits Zuschüsse von der Stadt Haan? Und wenn, wie hoch? Im laufenden Haushaltsjahr wird lediglich der Betrieb der Tafel in Höhe von 3.750 € bezuschusst.

-          Bekommen die anderen Vereine die Zuwendungen von 1.600 € ohne Verwendungsnachweis? Zwei Vereine erstellen Übersichten, die andere Vereine erklären pauschal die zweckgebundene Verwendung der Mittel.

-          Wie wäre die Unterstützung beim SKFM vorgesehen? Mit Nachweis oder pauschal? Das Fördermittelmanagement bei der Stadt Haan wird grundsätzlich überarbeitet. Zunächst reicht es aus Sicht des Fachamtes, wenn der SKFM ebenfalls pauschal die zweckgebundene Mittelverwendung testiert.

 

Beschlussvorschlag:

 

a) Beschluss nach Beratung

b) Beschluss nach Beratung

 

Finanz. Auswirkung:

 

a)    Bei positiver Beschlussfassung 6.480.€ pro Jahr (derzeit im Haushaltsplanentwurf eingeplant sind 1.600 €, Differenz somit 4.880 €)

b)    Bei positiver Beschlussfassung 12.600 € Gesamtzuschuss pro Jahr (derzeit im Haushaltsplanentwurf eingeplant sind 3.750 €, Differenz somit 8.850 €)

 

 

Zur Finanzierung der zusätzlichen Mittel fehlt bislang die Deckung aus Mehrerträgen / Minderaufwendungen an anderer Stelle.