- hier:
a) Refinanzierung allgemeiner sozialpädagogischer Tätigkeiten im Allgemeinen Sozialen Dienst
b) Betriebskostenzuschuss für den Betrieb der „Tafel Haan“
Sachverhalt:
Die erstmalige
Beratung der Anträge des SKFM erfolgte anlässlich der Sitzung des SIGA am
09.06.2021. Die Ausschussmitglieder warfen Fragen auf, die im Nachgang zur
Sitzung wie folgt verschriftlicht wurden:
1)
„Der Antrag des
SKFM bezieht sich auf eine Refinanzierung von 3 Wochenstunden incl. aller
Kosten von einem Umfang von 6.480 € pro
Jahr mit der Begründung, dass ansonsten Anfragen an den Allgemeinen
Sozialen Dienst der Stadt Haan weitergeleitet werden müssen.
Unsere Fragen für
die Beratungsvorlagen im HFA hierzu:
-
Wieso
übernimmt der SKFM allgemeine sozialpädagogische Tätigkeiten, wenn es bereits
in der Stadt Haan einen Allgemeinen Sozialen Dienst gibt?
-
Wie
wird diese Doppelfunktion gerechtfertigt? Doppelte Kosten?
-
Wie
viele Mitarbeiter gibt es bei der Stadt Haan in der Abteilung „Allgemeiner
Sozialer Dienst“?
-
Wie
finanziert der SKFM ansonsten seine Dienste?
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Welche
Auflistungen von Kosten und Leistungen gibt es?
-
Welche
Rücklagen gibt es im Verein?
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Wie
viele Mitarbeiter gibt es beim SKFM?
-
Gibt es
bereits Zuschüsse von der Stadt Haan? Und wenn, wie hoch?
-
Wie
schauen die Arbeitsstunden im Vergleich der letzten Jahre aus? Gibt es
Steigerungen der Bearbeitungsstunden in den letzten Jahren und wenn ja, warum
und wie viele?
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Bekommen
die anderen Vereine die Zuwendungen von 1.600 € ohne Verwendungsnachweis?
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Wie
wäre die Unterstützung beim SKFM vorgesehen? Mit Nachweis oder pauschal?
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Wie
hoch waren die kirchlichen Zuwendungen und um welchen Betrag sind sie gesunken?
Da die Fragen sich
mit dem nächsten Antrag des SKFM teilweise überschneiden, bitte ich die oben
angeführten Fragen für beide Anträge zu beantworten.
-
Welche
Einnahmen durch Zahlung der 2 € beim Einkauf bei der Tafel werden pro Woche,
Monat, Jahr für die Tafel durchschnittlich erwirtschaftet?
-
Wir
bitten um Auflistung der getätigten Einkäufe - errechneter Durchschnitt oder
Auflistung einzelner Monate. Wie rechnet
der SKFM dies?
-
Wie
hoch sind die schwindenden kirchlichen Zuwendungen? – bitte Zahlenvergleich in
Jahren
-
Welche
Zuwendungen gibt es von Bürgerstiftung, Sparkasse etc.? Bitte um Auflistung!
Wir bitten darum,
auf alle Fragen detaillierte Antworten und Vertragsunterlagen vorzulegen. Nur
so können wir uns als Politiker in großer Verantwortung um diese Anträge
kümmern und dort Hilfe und Unterstützung leisten, wo es nötig ist.“
2)
Weitere Frage:
„Warum übernimmt
der SKFM Beratung von Wohnungslosen, obwohl es hierzu im Kreis Mettmann die
Experten der Wohnungslosenhilfe der Caritas gibt und bei konkreter Not in Haan
auch Ansprechpartner im Ordnungsamt und Sozialamt vorhanden sind?“
Diese Fragen wurden
an den SKFM mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Der SKFM hat hierzu
am 20.08.2021 Stellung genommen wie folgt:
„Hier die Antworten
auf die gestellten Fragen, soweit sie mir möglich sind.
Ganz allgemein zu
den Fragen:
Wir sind ein alt
eingesessener Sozialdienst in Haan deren Wurzel bis zum Anfang des letzten
Jahrhunderts reicht. So steht natürlich auch in unserer Satzung, dass wir ASD
leisten wollen. Das tun wir in erheblichem Umfang, auch nicht refinanziert, zur
Zeit mit etwa einer halben Stelle insgesamt. Die Anfragen sind in den letzten
Jahren aber stetig gestiegen und hat einen Umfang angenommen hat, der so nicht
mehr so nebenbei zu tragen ist. Wir haben vor 10 Jahren mit einer 450,- €
Stelle angefangen und sind nun bei gut einer halben Stelle (incl. der
Lebenskrisenambulanz).
Wir bieten keine
spezielle Beratung für Wohnungslose an, aber im Gespräch kommt dann als
Beispiel zur Sprache, dass Wohnungslosigkeit EINES der Probleme ist, nicht nur
Trennung, Privatinsolvenz, Krankheit und Hunger etc.. Man kann die Probleme
nach Belieben kombinieren. So gut wie niemand hat nur mit einem Problem zu
kämpfen. So kann es durchaus mal eine Stunde dauern bis alles auf dem Tisch
liegt.
Um
Missverständnisse zu vermeiden: Beim ASD-Antrag bitten wir nicht um eine
Spende, wir bieten Leistung an. Sollte dies nicht gewünscht sein, möchten wir
aber gerne so wie andere soziale Dienstleister in Haan behandelt werden.
Trotzdem unten
stehend Auskünfte um Klarheit zu schaffen. Ich weiß, dass manche glauben, wir
wären Angestellte der katholischen Kirche. Natürlich ist das nicht der Fall.
Wir als Verein sind Mitglied im SKFM Bundesverband, dieser wiederum Mitglied im
Caritasverband, und sind als eingetragener Verein eigenverantwortlich tätig und
müssen uns selbst über Wasser halten.
Zur Finanzierung
unserer Dienste:
Wir bekommen einen
kirchlichen Zuschuss im einstelligen Prozentbereich, wobei damit auch verbandliche
Arbeit auf Kreis, Diözesan- und Bundesebene abgedeckt werden muss. Diese Gelder
sind nun in der Höhe eingefroren und werden in Zukunft sinken. Dies ist bereits
angekündigt. Alles andere muss von uns selbst erwirtschaftet werden, also gut
95% unserer Kosten. Wir sind tarifgebunden nach AVR, fast identisch mit dem
Tarifvertrag öffentlicher Dienst. Unsere hauptamtlichen Aufgaben sind
rechtliche Betreuung, KJHG, SPFH. Für die Jugend- und Familienhilfe gibt es
gesonderte Verträge mit der Stadt im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts als
zugelassener Träger.
Zu den Rücklagen im
Verein:
Wir haben
ausreichend Rücklagen (im Sinne von alten Schulnoten).
Mitarbeiter:
Wir haben 11
Mitarbeiter, die meisten in Teilzeit, zusammen ca. 6 Vollzeitstellen und ca. 60
Ehrenamtliche.
Zuschüsse zum ASD
gibt es bisher keine. Von der Bürgerstiftung gab und gibt es Zuwendungen für
Sachmittel in konkreten Einzelfällen, die einzeln abgerechnet werden. Von der
Sparkasse gab es in den Letzten 15 Jahren für die Tafel für die Anschaffung 2
Lieferwagen Zuschüsse in Höhe von ca. 50T €
Zu den Kosten der
Tafel:
Lager und Logistik
sind der wichtigste Kostenpunkt, für 60T km/Jahr, 3 Wagen:
Versicherungen:
7000,-
Lager: 4500,-
(Strom)
Entsorgung: 1000,-
Sprit: 8000,-
Reparaturen, Reifen
und Wartung etc. 8000,-
Sachkosten:
Verpackung, Arbeitsgeräte etc.: 2500,- €
Wertverlust und
Abschreibungen sowie Backoffice Kosten kommen noch dazu.
Das Jahr 2020 war
ein Ausnahmejahr, aber die oben genannten Kosten sind Standard mittlerweile, da
Abholstandorte des Tafelverbundes in Remscheid, Ratingen, Dormagen oder Krefeld
und Köln sind. Zusätzlich wird mit den Tafeln im Umfeld rege getauscht um
Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren (in der Hauptsache Frischware).
Bisher gesicherte
Zuschüsse sind 3.700,- € von der Stadt, Einkaufsobolus ca. 10.000,- €, Rest
muss durch Spenden gedeckt werden.
Dies ist das, was
ich Ihnen an Zahlen und Infos zur Verfügung stellen kann. Das sollte reichen,
um den Eindruck zu bekommen, dass wir am 01. Januar jeden Jahres bei der Tafel
mit einer massiven Unterfinanzierung ins Jahr starten.“
Herr Gering vom
SKFM ist bereit, zur Sitzung des SIGA weitere Fragen zu beantworten.
Ein kleinerer Teil
der aufgeworfenen Fragen richtet sich an die Verwaltung und wird beantwortet
wie folgt:
-
Wie
viele Mitarbeiter gibt es bei der Stadt Haan in der Abteilung „Allgemeiner
Sozialer Dienst“? Zwei Mitarbeiterinnen
-
Gibt es
bereits Zuschüsse von der Stadt Haan? Und wenn, wie hoch? Im laufenden
Haushaltsjahr wird lediglich der Betrieb der Tafel in Höhe von 3.750 €
bezuschusst.
-
Bekommen
die anderen Vereine die Zuwendungen von 1.600 € ohne Verwendungsnachweis? Zwei
Vereine erstellen Übersichten, die andere Vereine erklären pauschal die
zweckgebundene Verwendung der Mittel.
-
Wie
wäre die Unterstützung beim SKFM vorgesehen? Mit Nachweis oder pauschal? Das
Fördermittelmanagement bei der Stadt Haan wird grundsätzlich überarbeitet.
Zunächst reicht es aus Sicht des Fachamtes, wenn der SKFM ebenfalls pauschal
die zweckgebundene Mittelverwendung testiert.
Beschlussvorschlag:
a)
Beschluss nach Beratung
b)
Beschluss nach Beratung
Finanz. Auswirkung:
a)
Bei
positiver Beschlussfassung 6.480.€ pro Jahr (derzeit im Haushaltsplanentwurf
eingeplant sind 1.600 €, Differenz somit 4.880 €)
b)
Bei
positiver Beschlussfassung 12.600 € Gesamtzuschuss pro Jahr (derzeit im
Haushaltsplanentwurf eingeplant sind 3.750 €, Differenz somit 8.850 €)
Zur Finanzierung der zusätzlichen Mittel fehlt bislang die Deckung aus Mehrerträgen / Minderaufwendungen an anderer Stelle.