Sachverhalt:
Die Stadt Haan betreibt mehrere dezentral gelegene Wohnunterkünfte für Geflüchtete, Asylbewerber und Wohnungslose. Die städtischen Wohnunterkünfte werden in naher Zukunft wegen des Wegfalls der Unterkunft Haus Westfalen wie folgt belegt sein:
Unterkunft |
Personen |
Freie Plätze |
belegte Räume |
freie Räume |
|
Dieker Straße 49 |
27 |
6 |
13 |
1 |
|
Düsselberger Str. 15 (RW I) |
54 |
17 |
23 |
6 |
|
Düsselberger Str. 15 (RW II) |
50 |
60 |
26 |
20 |
|
Ellscheid 9 |
10 |
17 |
10 |
17 |
|
Ellscheid 9 b |
32 |
4 |
26 |
2 |
|
Heidfeld 14 |
5 |
2 |
6 |
2 |
|
Kaiserstraße 10 (HS Westfalen) |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Neandertalweg 4 |
27 |
0 |
27 |
0 |
|
Summe Gemeinschaftsunterkünfte |
205 |
106 |
131 |
48 |
|
|
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Dezentrale Unterkunft |
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Seidenwebergasse 5 (vorübergehend) |
5 |
0 |
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Summe Gesamt |
210 |
106 |
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||
davon Wohnungslose |
24 |
19 |
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Personen |
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Alleinreisende |
93 |
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|||
In Familienverbänden |
117 |
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Summe in Unterkünften |
210 |
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*In der Übersichtstabelle wurde zum besseren Verständnis die Anzahl der freien Plätze statt der freien Räume gewählt, da sich die Raumgrößen (1er, 4er usw.) tlw. erheblich unterscheiden.
Die vollständige Auslastung der freien Plätze lässt sich nur bei optimaler Belegung realisieren. Die Stadt Haan hat allerdings keinen Einfluss, ob das Land NRW beispielsweise mehrere Einzelpersonen oder eine (Groß-) Familie - ggfls. auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten - zuweist. Ferner zeigen die Erfahrungen der Unterkunftsverwaltung, dass sich beispielsweise unterschiedliche und fremde Religionen und Kulturen in einem Zimmer regelmäßig nicht vertragen. Im Ergebnis ist daher davon auszugehen, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine größere Anzahl an freien Plätzen regelmäßig nicht optimal realisiert werden kann.
Im Rahmen einer sachverständigen Prüfung der städtischen Wohnunterkunft Kaiserstr.
10–14, Haus Westfalen, stellten sich nach Einschätzung des Sachverständigen eine erhebliche Anzahl gravierende Mängel dar, die - neben einer Vielzahl an weiteren vorhandenen Mängeln - ein umgehendes Handeln notwendig machen. Die Kosten für die Beseitigung der Mängel der Liegenschaft Kaiserstr. belaufen sich auf insgesamt ca. 900.000 €. Insoweit wurde der Beschluss gefasst, die Wohnunterkunft Kaiserstr. 10-14 (Haus Westfalen) schnellstmöglich leerzuziehen, um die vorstehend genannten Kosten nicht in ein nur angemietetes Objekt zu investieren.
Die 32 Personen in der städtischen Wohnunterkunft Kaiserstr. 10-14 werden nach derzeitiger Planung vorwiegend in die bisher leerstehenden Unterkunft am Neandertalweg in Gruiten verlegt.
Folge dieses Leerzuges des Hauses Westfalens ist, dass in dem Stadtteil Haan vorübergehend nur noch 37 (Heidfeld 14 = 5 Personen und Diekerstr. = 27 Personen, Seidenwebergasse vorübergehend 5 Personen) von insgesamt 219 Personen untergebracht sind und damit eine paritätische Verteilung der Nutzer der städtischen Wohnunterkünfte zwischen den Stadteilen Haan (37 Personen) und Gruiten (182 Personen) nicht mehr gewahrt ist. Die Wohnunterkünfte in der Dellerstr. 90 – 90 b stehen wegen der dringend notwendigen Sanierung der vorgenannten Häuser bis mindestens Mai 2022 nicht zur Verfügung, so dass die ehemaligen Nutzer der städtischen Wohnunterkünfte der Dellerstr. auf andere Unterkünfte, insbesondere in der Unterkunft Rockwell und der Unterkunft Ellscheid 9, umgesetzt werden mussten.
Die Verwaltung wird voraussichtlich bis zum 2. Quartal 2022 ein Strategiepapier im Hinblick auf die städtischen Wohnunterkünfte erarbeiten und der Politik sodann zur Diskussion vorlegen, um u.a. die Parität im Hinblick auf die Verteilung der Nutzer der Unterkünfte wiederherzustellen.
Ziel ist auch, die Qualität der Einrichtungen zu verbessern und zugleich eine perspektivische Steigerung der sozialpädagogischen bzw. sozialarbeiterischen Betreuung der Nutzer der städtischen Wohnunterkünfte vor Ort durch Schaffung von Büroräumlichkeiten in den Einrichtungen für das Betreuungsmanagement zu erreichen.
Desweiter steht zu beachten, dass im Q3 2021 und zu Beginn Q4 2021 der Stadt Haan -auch vor dem Hintergrund der aktuellen Fluchtbewegungen (Belarus-Route, Ortskräfte aus Afghanistan) - wieder zahlreiche Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen wurden.
Die Unterkunftsverwaltung benötigt entsprechend der vorliegenden Kapazitätsplanung eine ständige Reserve von zumindest 50 freien Belegungsplätzen, um auf evtl. kurzfristige Zuweisungen reagieren zu können. Sofern sich der aktuelle Trend (Q3, Q4 2021) bei den Zuweisungen von Flüchtlingen fortsetzten sollte, müsste möglicherweise zu Jahresbeginn 2022 bereits auf die Reserve zurückgegriffen werden, und im schlechtesten Fall sind die freien Kapazitäten evtl. bereits im Jahresverlauf 2022 vollständig erschöpft.
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine