Betreff
Anschluss an ein Rechenzentrum
Vorlage
DIGI/001/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Digitalisierung entwickelt sich immer weiter zu einem unverzichtbaren Bestandteil in unserer Gesellschaft. Um verwaltungsinterne Anforderungen, als auch Anforderungen durch Gesetze, Politik oder aus der Bürgerschaft abdecken zu können, müssen neben dem Betrieb und Support von Fachanwendungen auch immer mehr innovative digitale Dienstleistungen angeboten werden.

Der stetig wachsende Bedarf an Support und Administration, um immer neue Anforderungen durch die zunehmende Digitalisierung abdecken zu können, kann weder durch das vorhandene Personal noch mit den aktuellen Kompetenzen der Haaner Verwaltung vollumfänglich sichergestellt werden. Ein kommunales Rechenzentrum bietet hier die Lösung in der Unterstützung beim Betrieb und beim Support von Fachanwendungen als auch bei innovativen Digitalisierungsthemen an.

Ein interdisziplinäres Team der Stadtverwaltung plant und organisiert die Umsetzung eines Bürger-Serviceportals mit Mehrwertfunktionen, die über das einfache Kommunalportal.NRW hinaus gehen. Primäre Zielsetzung dabei ist die Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die darüberhinausgehende Herausforderung für die Stadt Haan erschließt sich aus dem eGovernment-Gesetz (eGovG), wonach öffentliche Verwaltungen mittels digitalem Technologieeinsatz die Automatisierung von Verwaltungsprozessen und eine wirksame Datenverarbeitung sicherstellen sollen.

Das eGovG spricht zwar primär Bundes- und Landesbehörden an, adressiert aber ebenfalls die kommunale Verwaltung als ausführende Behörde vor Ort. Beispielsweise fordert das eGovG den unmittelbaren Behörden-Datenaustausch, authentifizierbare Nutzerkonten, barrierefreie Rechnungs- und Bezahlverfahren, beschleunigte Verwaltungsverfahren und die Standardisierung von Verwaltungsleistungen auf allen staatlichen Ebenen. Das OZG gibt die Umsetzungsfrist 31.12.2022 vor, wohin gegen das eGovG die Kommunalverwaltungen zur Umsetzung ohne Fristsetzung verpflichtet. Um das digitale Serviceportal der Stadt Haan zukunftsfähig ausbauen und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltung leisten zu können, werden verschiedene IT-Dienstleistungen notwendig.

Das kommunale Rechenzentrum der regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh (im Folgenden „regioIT“) bietet neben dem Kommunalportal.NRW das Serviceportal an, welches die geforderten Leistungen nach dem OZG abdecken kann und das sich nach entsprechendem Einführungsaufwand zukunftssicher und wartungsarm betreiben lässt. Das Serviceportal bietet dem Bürger eine einfache und übersichtliche Plattform, bündelt OZG relevante Leistungen und stellt diese bereit. Das Serviceportal wird bereits in vielen anderen Städten eingesetzt und stellt daher eine wiedererkennbare Plattform dar.

Das Serviceportal kostet 0,02 € pro Monat pro Bürger (jährlich knapp 7.300 €), zuzüglich Schnittstellenlizenzen für ePayment und Fachverfahrenanbindungen. Einführungsaufwand wird zwischen 15.000-20.000 € einmalig geschätzt. Ein Vergleich mit dem Kommunalportal.NRW kann derzeit nicht erfolgen, weil noch keine offiziellen Kosten bekannt gegeben wurden. Schnittstellenlizenzen, Einrichtungskosten und weitere Aufwendungen werden aber vermutlich in einem vergleichbaren Rahmen entstehen.

Neben den bestehenden Herausforderungen in der Umsetzung des OZG werden durch das eGovG und den weiteren digitalen Ausbau, wie die Implementierung des Dokumenten-Managementsystems die Anforderungen in diversen Bereichen deutlich erhöht. Auch müssen unzählige Schnittstellen geschaffen, kontinuierlich überwacht, gewartet und auf dem aktuellen Stand gehalten werden, was zu einem hohen Maß an Verwaltungsaufwand führt. Updates von Fachanwendungen können nicht mehr so einfach eingespielt werden, da stets die Kompatibilität der vielen Schnittstellen gewährleistet werden muss.

Der voranschreitende Fachkräftemangel im IT-Bereich ist auch in der Verwaltung stark zu spüren und es wird zunehmend schwierig, fachspezifisches Personal zu finden. Ein Trend, dass sich die Lage zum Vorteil der Verwaltung wendet, zeichnet sich derzeit nicht ab und sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Ein weiterer wichtiger strategischer Aspekt ist, dass sich derzeit viele Kommunen im Kreis Mettmann einem Rechenzentrum anschließen, wobei bislang nur der KRZN und die regioIT über konventionelle Dienstleisterbeziehungen (z.B. Genossenschaftskooperationen, Zweckverband oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen) hinausgehen. Ein Anschluss an die regioIT sichert der Stadt Haan daher mehrere Ansprechpartner im eigenen Kreis, wodurch sich auch kommunale Kooperationen bilden können.

In Hinblick auf die IT-Sicherheit, muss die Verwaltung mittelfristig ein zweites Rechenzentrum aufbauen, um für den Fall gerüstet zu sein, dass ein Rechenzentrum durch Umwelteinflüsse (z. B. Hochwasser) oder andere Einflüsse (z. B. Brand) nicht mehr einsatzfähig ist. Im neuen Rathaus ist der Aufbau eines zweiten Rechenzentrums vorgesehen.

Rechenzentren sollten nach Möglichkeit an unterschiedlichen geografischen Orten angesiedelt sein. Kommunale Rechenzentren, wie die regioIT, verfügen bereits über mehrere Rechenzentren und stellen daher einen durchgängigen Betrieb sicher.

Um den verschiedenen genannten Anforderungen aus der Digitalisierung gerecht zu werden, haben Beschaffungsmaßnahmen von Hardware und Software schnellstmöglich stattzufinden und müssen zudem der digitalen Verwaltung dauerhaften Nutzen erbringen. Die regioIT ermöglicht der Stadt Haan durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen (eine verbreitete Vorgehensweise kommunaler Rechenzentren) einen Zugang zu Leistungen und Produkten der regioIT als IT-Dienstleister, des gegenwärtig größten IT-Zweckverbands in NRW. Hierdurch kann auf eine Vielzahl von Produkten, Dienstleistungen und Kompetenzen aus einer Art Produktkatalog zurückgegriffen werden. Produkte, Dienstleistungen und Kompetenzen werden zum „In-House Preis“ (geringere Kosten) den Mitgliedern der Genossenschaft bereitgestellt.

Aus §1 Gegenstand der Genossenschaft ergibt sich folgender Genossenschaftszweck:

„…

(3) Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder bei der Erfüllung der Versorgungsaufgaben in den von den Mitgliedern versorgten inländischen Kommunen. Die Genossenschaft verfolgt daneben keine weiteren wirtschaftlichen Ziele.

(4) Gegenstand der Genossenschaft ist die Schaffung von Verbundvorteilen für die Mitglieder über eine Beteiligung an der regioIT Gesellschaft für Informationstechnologie mbh sowie in diesem Rahmen das Angebot eigener Dienstleistungen für die Mitglieder, insbesondere die Beratung bei IT-Projekten und der gemeinsame Einkauf von IT-Produkten im Bereich Hard- und Software.

…“

Demnach eröffnet der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an der regioIT den unmittelbaren Zugang zu wirtschaftlichen und umfassenden Beschaffungswegen und den mittelbaren Zugang zu den Vorzügen des KDN, durch dessen Beteiligung an der regioIT. Somit kann die Stadt Haan die Lieferungen und Leistungen auf diesem Weg über die regioIT in der erforderlichen Qualität und Leistungsfähigkeit beziehen, ist aber nicht dazu verpflichtet.

Neben dem einen verpflichtendem Genossenschaftsanteil bei der regioIT muss die Stadt Haan weitere 24 Genossenschaftsanteile zu je 1.000 € (zusammen 25.000 €; gegeben aus der Einwohnerzahl 30.000 – 50.000 Einwohner) hinterlegen, zuzüglich eins Eintrittsgeldes von 10% der Genossenschaftsanteile (2.500 €). Die Genossenschaftsanteile werden bei einem Austritt aus der Genossenschaft wieder ausbezahlt.

Der Beitritt zu dem KRZN Zweckverband, wie es beispielsweise der Kreis Mettmann vollzogen hat, erfordert die Bereitschaft zur Pflichtabnahme von bestimmten Produkten der vom Zweckverband angebotenen IT-Leistungen. Dies ist bei einem Anteilserwerb an der regioIT nicht der Fall. Hierdurch kann, im Gegensatz zu dem KRZN, ein Produktportfolio abgestimmt und beauftragt werden.

Auch fährt die regioIT keine Ein-Produkt-Strategie, was bedeutet, dass nicht nur eine, sondern mehrere Fachanwendungen für einen Aufgabenbereich eingesetzt werden. Bei einer Auslagerung von Anwendungen in ein kommunales Rechenzentrum würde die Stadt Haan somit selbstbestimmter die Software auswählen können.

Zusammengefasst heißt dies, dass die Stadt Haan ggf. beim KRZN für Leistungen bezahlen müsste, welche nicht genutzt würden oder nicht gewollt wäre, wobei bei der regioIT nur Leistungen bezahlt werden, die tatsächlich abgerufen werden.

Weiterer Nutzen durch den Anteilserwerb ergibt sich durch den mittelbaren Zugang zum KDN. Der KDN ist die Dachorganisation der kommunalen IT-Dienstleister in NRW. Er repräsentiert die in der kommunalen Selbstverwaltung verankerten IT-Dienstleister und organisiert die vergabefreie Zusammenarbeit seiner Mitglieder in der Rechtsform eines Zweckverbands. Außerdem obliegt dem KDN in Zusammenarbeit mit dem IT-Planungsrat und den richtungsweisenden Landes- und Bundesinstitutionen, die Aufgabe, für Verfahrens- und Schnittstellen-Standards zukünftig digital stattfindender Verwaltungsleistungen zu sorgen.

Der KDN und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW (StGB, LKT und StT) haben sich zum Ziel gesetzt, standardisierte, praktikable und auch für kleinere Kommunen leistbare Strukturen vorzugeben, um die Ziele der eGovernment Gesetze umfassend realisieren zu können. Mit diesem Ziel einheitlicher Standards im EFA-Prinzip (Einer-Für-Alle), organisiert der KDN auf Landesebene die konkrete Themenfeld Arbeit nach dem Lebenslagenprinzip und in der direkten Synchronisierung mit den Leistungsthemenfeldern auf Bundesebene. In dieser Struktur wird der Vollzug von Verwaltungsleistungen in der Kommunalverwaltung basierend auf Landes- und Bundesrecht realisierbar. Darüber hinaus bietet der KDN allen Kommunen in NRW die umfassende und elementare Informations- und Unterstützungsarbeit an. Insbesondere die Kommunen, die mittelbare und unmittelbare Mitglieder des KDN sind, haben darüber hinaus die Möglichkeit beschleunigter Beschaffungen und priorisierter Umsetzung von IT-Leistungen.

Trotz eines effizienten Kühlsystems der Haaner Server können Serverkapazitäten von Rechenzentren effizienter genutzt werden, sowie die generierte Abwärme weiterverarbeiten. Aus diesem Grund können sich ökologische Vorteile aus einem Beitritt zu einem Rechenzentrum ergeben.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Stadt Haan setzt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes das Serviceportal der regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbh ein.

 

2.    Die Stadt Haan tritt der regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh bei und erwirbt die nötigen Genossenschaftsanteile.

Finanz. Auswirkung:

 

siehe oben unter Begründung