Betreff
Gestaltungsbeirat Haan
hier: - Benennung der Mitglieder bis März 2025
- Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
61/043/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 gemäß der gültigen Geschäftsordnung die Mitglieder des Gestaltungsbeirats der Stadt Haan für 3 Jahre bis zum März 2022 berufen. Zuvor waren dieselben Mitglieder bereits für den Zeitraum von März 2016 bis März 2019 berufen worden. Gemäß Punkt 3 der derzeitigen, durch den Rat der Stadt Haan am 10.04.2018 beschlossenen Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates, soll die Gesamtdauer der Tätigkeit 6 Jahre nicht überschreiten. Demnach müssten nunmehr 5 neue Mitglieder / Vertreter gefunden und vorgeschlagen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird jedoch eine andere Vorgehensweise favorisiert. Aufgrund der Corona-Pandemie und mangels zu beratender Projekte, hat im Jahr 2021 nur eine Beiratssitzung stattgefunden, auch in 2020 sind zwei Sitzungen ausgefallen. Aufgrund dessen und der bisher guten und vertrauensvollen Arbeit des Gestaltungsbeirats sowie der gewonnen Ortskenntnis der Mitglieder schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Mitglieder unverändert für weitere drei Jahre bis März 2025 zu berufen.

 

Da in 2022 der Gestaltungsbeirat zudem auch verstärkt in die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Innenstadt sowie zum Rathaus und zur Rathauskurve eingebunden werden soll, ist das bereits bestehende Wissen der Beiratsmitglieder zu den eingeleiteten Planungsprozessen in der Innenstadt und die bestehende Ortskenntnis von großem Vorteil.

 

Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, den Passus zur Beschränkung der Tätigkeit auf 6 Jahre unter Punkt 3 der Geschäftsordnung zu streichen. Durch die Neuberufung der Mitglieder alle drei Jahre hat der Rat auch ohne diese Vorgabe die Möglichkeit, eine Neubesetzung des Gremiums zu veranlassen.

 

Auf Rückfrage haben sich alle Mitglieder des Gestaltungsbeirates zu einer Fortsetzung ihrer Tätigkeit bereit erklärt.

 

Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, als nicht stimmberechtigte Beiratsmitglieder je Ratsfraktion einen politischen Vertreter/in in den Gestaltungsbeirat zu berufen. Hierdurch soll ein besseres Verständnis der Tätigkeit des Beirats und eine größere Akzeptanz und Transparenz, auch zur Umsetzbarkeit der getroffenen Empfehlungen, erreicht werden. In fast allen Gestaltungsbeiräten in NRW ist eine entsprechende Einbindung der Politik bereits verankert.

 

Hinsichtlich der stimmberechtigten Mitglieder hat sich in den letzten Jahren abgezeichnet, dass es zielführender ist, nicht zwischen regulären Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern zu differenzieren. Statt der Benennung von drei Mitgliedern und zwei Stellvertretern, schlägt die Verwaltung dementsprechend die Berufung von fünf regulären Mitgliedern, bei Beschlussfähigkeit bei drei anwesenden Mitgliedern, vor. Auf diese Weise kann die Interdisziplinarität der Mitglieder zielführender in Abhängigkeit der konkreten Aufgabenstellungen eingebracht werden.

 

Die Vergütung der stimmberechtigten Mitglieder soll weiterhin in Anlehnung an Preisrichterhonorare pauschal vergütet werden. Bisher betrug die Aufwandsentschädigung 375 Euro je Sitzung. Da die Empfehlung für Preisrichterhonorare der Architektenkammer NRW auf 600 Euro angehoben wurde, empfiehlt die Verwaltung zukünftig eine Aufwandsentschädigung von 425 Euro je Sitzung. Die Teilnahme der Stadtverordneten bzw. sachkundigen Bürgern wird gem. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Haan entschädigt.

 

Die hierfür vorzunehmenden Änderungen in der Geschäftsordnung sind der Anlage zu entnehmen. Die Änderungen gegenüber der alten Fassung wurden zur besseren Vergleichbarkeit durch Streichungen und Roteintragungen im Korrekturmodus abgebildet. Die neue Fassung wird nach erfolgter Beschlussfassung nur die neuen Regelungen enthalten.

 

Neben den vorab bereits erläuterten Änderungen wurden in der Geschäftsordnung zudem noch rechtschriftliche Korrekturen sowie veraltete Ämterbezeichnungen ausgetauscht.

 

Beschlussvorschlag:

 

1./ Der Rat beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder in den Gestaltungsbeirat der Stadt Haan, für den Zeitraum bis März 2025.

·       Prof.i.V. Dipl.-Ing. Andrea Salgert, Architektin, Düsseldorf

·       Dipl.-Ing. Matthias Funk Landschaftsarchitekt, Düsseldorf

·       Dipl.-Ing. Eckehard Wienstroer, Architekt und Stadtplaner, Neuss

Sowie als ebenfalls stimmberechtigte Stellvertreter:

·       Dipl.-Ing. Stefan Krapp, Bauass., Stadtplaner, Aachen

·       Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Stefan Strauß, Architekt, Bauhistoriker, Krefeld

2./ Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates wird entsprechend der beigefügten Anlage geändert.

 

Finanz. Auswirkung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bereits wie in den Vorjahren in den HH-Entwurf 2022 eingebracht und im Rahmen der längerfristigen Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.