Sachverhalt:
Der als Anlage beigefügte gemeinsame Antrag von
SPD, GAL und CDU wurde am 29.09.2021 im Rahmen einer Tischvorlage in den BSA
eingebracht. Gleichzeitig zog die SPD-Fraktion ihre Anträge vom 13.05. und
29.07.2021 zurück.
Die Abstimmung ergab eine mehrheitliche Zustimmung zu den Absätzen 1 und
2 der Tischvorlage sowie eine einstimmige Entscheidung hinsichtlich des dritten
Absatzes. Zudem wurde die Tischvorlage der Verwaltung (Alternative I)
einstimmig beschlossen. Anlässlich seiner Sitzung am 02.11.2021 schloss sich
der Rat der einstimmigen Beschlussfassung zum dritten Absatz des gemeinsamen
Beschlussantrages von SPD, GAL und CDU ebenso an wie der einstimmigen
Beschlussfassung zur Alternative I der Verwaltung. Gleichzeitig wurde
beschlossen, eine erneute Beratung zu den Absätzen 1 und 2 des gemeinsamen Antrages
im BSA durchzuführen, um die finanziellen Auswirkungen im Lichte der
Haushaltsplanberatungen zu erörtern.
Beschlussvorschlag:
vgl. Absätze 1 und 2 des gemeinsamen Antrages:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie inkl. Kostenberechnung zur Nachrüstung aller Klassen- und Aufenthaltsräume (inklusive Mensen und Aulen) in Haaner Schulen sowie aller Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen mit einer sog. „Raumlufttechnischen Anlage“ durch eine/n externe/n Gutachter_in bzw. Fachplaner_in erstellen zu lassen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplan 2022 eingestellt und ein Prüfzeitraum von zwei bis drei Jahren einkalkuliert. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Rat der Stadt Haan zusammen mit einer konkreten Umsetzungsplanung mit einem zeitlichen Horizont von ca. fünf Jahren vorgestellt.
Der/die Gutachter_in bzw. Fachplaner_in prüft in einem ersten Schritt, wo kurzfristig eine Ausrüstung aller Klassen- und Aufenthaltsräume (inkl. Mensen und Aulen) in Haaner Schulen sowie aller Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen mit mobilen Luftraumreinigungsgeräten sinnvoll und effektiv ist. Die Beschaffungen und Installationsarbeiten erfolgen auf Grundlage der Empfehlungen der Fachplaner_innen zeitnah. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt.
Finanz. Auswirkung:
Absatz 1 (Machbarkeitsstudie RLT-Anlagen): ca.
650.000 € (HH 2022)
Absatz 2 (Fachgutachten und Beschaffung von mobilen
Luftraumreinigungsgeräten): ca. 400.000 € für das Fachgutachten (HH 2022) zzgl.
Kosten für die Beschaffung von Geräten auf der Basis der Empfehlungen des
Gutachters (Aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht bezifferbar. Da die
Verwaltung weiterhin von einem hinreichenden Infektionsschutz durch die
vollständige Lüftungsmöglichkeit aller Klassen- und Kita-Räume ausgeht und
zudem ein weiterer wichtiger Schritt durch die Beschaffung von CO2-Trackern
realisiert wird, ist von einem tendenziell geringen Aufwand auszugehen.)