Sachverhalt:

Gem. § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor.

 

Gem. § 80 Abs. 2 GO ist der Haushaltsplanentwurf 2022 am 02.11.2021 in den Rat eingebracht und am 05.11.2021 im Amtsblatt Nr. 18 der Stadt Haan bekannt gemacht worden. Gem. § 80 Abs. 3 GO wurde den Einwohnern und Abgabepflichtigen vom 03. bis 19.11.2021 Gelegenheit gegeben, gegen den Haushaltsplanentwurf Einwendungen zu erheben, über die in öffentlicher Sitzung zu beschließen wäre.

 

Soweit Einwendungen von Abgabepflichtigen oder Einwohnern vorliegen, werden sie als Tischvorlage verteilt.

 

Gem. § 80 Abs. 4 GO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beratung, Beschlussfassung und Verabschiedung des Haushaltes 2022 ist für den 14. Dezember 2021 vorgesehen. Eine Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung in den einzelnen Fachausschüssen zwischen dem 16. November und 02. Dezember 2021 sowie abschließend im Haupt- und Finanzausschuss am 07. bzw. 09. Dezember 2021.

 

Zu dem Haushaltsplanentwurf sind Veränderungsanträge sowohl seitens der Verwaltung als auch der Politik gestellt worden. Die abschließende Vorberatung der Anträge ist für den 07.12. bzw. optional in einer weiteren Sitzung am 09.12.2021 im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Die sich aus den hierzu gefassten Empfehlungen des HFA insgesamt ergebenden Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan sowie der Haushaltssatzung werden im Anschluss an die Sitzungen des HFA in einer Ergänzungsvorlage mitgeteilt und sind abschließend im Rat zu beraten und zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Der am 02.11.2021 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den einzelnen Veränderungsanträgen beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

Siehe Haushaltsplan