Betreff
Gebührensatzung für den Wochenmarkt der Stadt Haan
Vorlage
32-2/018/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte zugesagt, die Gebührensatzungen möglichst jährlich unter Berücksichtigung der Betriebskostenabrechnungen vorangegangener Jahre neu zu kalkulieren. Dem kommt die Verwaltung nunmehr nach.

 

Die Gebühren für den Wochenmarkt wurden zuletzt im Jahr 2017 mit Ratsbeschluss vom 20.06.2017 angepasst. Enthalten waren auch die Betriebskostenabrechnungen bis zum Jahr 2015.

 

Da der Wochenmarkt bei dem Gebührenbedarf in der Regel nur wenigen Schwankungen unterliegt und hohe Rücklagen bestanden, konnten wg. dem Einsatz der Rücklagen stabile Gebühren gewährleistet werden. Eine neue Berechnung war insoweit entbehrlich und ggf. erforderliche Berichtigungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen möglich. Spätestens im Jahr 2020 hätte eine neue Kalkulation erfolgen müssen, um das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2016 berücksichtigen zu können.

 

Dies war jedoch aus den bekannten Gründen nicht mehr möglich. Auf das Ordnungsamt waren nicht nur federführend viele Aufgabe bei der Bewältigung der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie zugekommen, sondern auch  die Organisation und Durchführung der Kommunalwahlen und Bundestagswahlen war zu bearbeiten. Der Fokus lag außerdem noch auf der Bearbeitung bzw. Zuarbeit bei dem wesentlich kostenintensiveren Gebührenhaushalt für den Rettungsdienst in 2020 und 2021, der bereits die Unterstützung eines anderen Amtes benötigte.

 

Der Verwaltung legt nunmehr die Gebührenkalkulation 2021 und die Betriebskostenabrechnungen für den Wochenmarkt 2016 – 2018 vor. Eine frühere Vorlage war aus den geschilderten Gründen nicht möglich.

 

 

1. Allgemeine Änderungen in der Kalkulation 2021

 

Im Zuge der Untersuchungen der Ermittlung von Rettungs- und Krankentransportgebühren hatte das Rechnungsprüfungsamt strukturelle Änderungen / Optimierungsmöglichkeiten bei den Gebührenbedarfsberechnungen generell (sh. Beschlussvorlage Nr. 32-2/037/2016 zum HFA am 21.06.2016 bzw. Rat am 28.06.2016) vorgeschlagen.  Am 20.08.2016 hat der Rat beschlossen, u.a. auch bei den Wochenmarktgebühren statt der konkreten Overhead-Kosten (z.B.  Querschnittsämter) künftig KGSt-Werte und bei den Abschreibungen einen kalkulatorischen Zinssatz nach den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt anzusetzen. Dies wurde in der Kalkulation 2017 erstmals berücksichtigt.

 

Diesem neuen Schema folgen auch die Kalkulation 2021 und die Betriebskostenabrechnungen 2016 – 2018. Aus diesem Grund sind bei den einzelnen Kostenpositionen nahezu keine wesentlichen Änderungen eingetreten, welche einer besonderen Erläuterung bedürfen. Die wenigen erläuterungsbedürftigen Positionen sind nachstehend dargestellt.

 

 

2. (Wesentliche) Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie

 

Während die Haaner Kirmessen 2020 und 2021 nicht stattfinden durften, blieb der Wochenmarkt wg. seiner Versorgungfunktion für die Bevölkerung hiervon verschont. Allerdings waren insbesondere in 2020 und auch noch im ersten Halbjahr 2021 einige Sortimente (insbesondere aus den Bereichen Non-Food und Imbiss) von der Teilnahme ausgeschlossen. Einige Händler haben wg. der Unsicherheit bei der Absetzbarkeit ihrer Waren, während der Coronaeinschränkungen nichts produziert bzw. eingekauft und haben deshalb am Wochenmarkt nicht teilgenommen. Nicht zuletzt mussten die Stände mit größeren Abständen zueinander eingeplant werden.

 

Dies führte zu deutlich geringeren Einnahmen in 2020 und 2021.

 

Zusätzlich gab es noch einen besonderen coronabedingten Mehraufwand.

 

Mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Kämmerei wurde abgestimmt, dass die Einnahmeausfälle und der coronabedingte Mehraufwand als „coronabedingte Kosten“ ausgesondert wird.

 

Mithin ist die vorgelegte Kalkulation 2021 teilweise fiktiv, weil die dargestellten Erträge so tatsächlich nicht eingehen werden. Gleichwohl war die Kalkulation in dieser Form erforderlich, um hier den betriebswirtschaftlich richtigen Gebührensatz kalkulieren zu können. Wie oben schon dargestellt, wird die später im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ermittelte Unterdeckung ganz oder teilweise den coronabedingten Einnahmeausfällen zugeordnet.

 

 

3. Betriebskostenabrechnungen aus Vorjahren

 

Die Betriebskostenabrechnung 2016 ist zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Die Betriebskostenabrechnungen 2017 und 2018 enthalten keine Besonderheiten. Die festgestellten Unterdeckungen wurden durch Entnahmen aus den Rücklagen ausgeglichen.

 

Die noch bestehende Rücklage soll in der Betriebskostenabrechnung 2019 und 2020 berücksichtigt werden, weil hier zusätzliche Kosten für die Untersuchung des Wochenmarktes angefallen sind.

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Marktgebühren auf dem Wochenmarkt der Stadt Haan (Marktgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat der Stadt Haan am 14.12.2021 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.