Betreff
Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Haan mit dem Kreis Mettmann über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
14/007/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage:

 

Das Prüfungsamt des Kreises Mettmann nimmt seit vielen Jahren die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung für die Stadt Haan und für weitere kreisangehörige Städte gegen Kostenerstattung wahr.

 

Diese bewährte Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden: Die Städte profitieren von vielen Synergien, die sich durch die Kooperation ergeben. Zudem bietet die bisherige Handhabung allen Beteiligten ein hohes Maß an Planungssicherheit hinsichtlich der Aufwendungen/Kosten.

 

Grundlage der Kooperation mit der Stadt Haan bildet die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, welche zum 1.1.2012 in Kraft getreten ist, zuletzt geändert im Jahr 2020. Das Prüfungsamt hat alle Vereinbarungen grundlegend überarbeitet und legt den Räten sowie dem Kreistag neue Vereinbarungsentwürfe vor.

 

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Die Vereinbarungen bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung sowie Harmonisierung:

 

  • Zum einen basieren diese noch auf alten rechtlichen Grundlagen (vor Inkrafttreten des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes).

 

  • Zum anderen ist es notwendig, den Aufgabenumfang eindeutig festzulegen.

 

  • Hinzu kommt, dass Regelungsbedarf aufgrund der ab dem Jahr 2023 vermutlich bestehenden Umsatzsteuerpflicht besteht.

 

  • Anpassungsbedarf gibt es auch hinsichtlich der in den alten Vereinbarungen beschriebenen Möglichkeit der Personalgestellung durch die kreisangehörigen Städte: Mit Ausnahme einer kreisangehörigen Stadt ordnen die anderen Städte kein Personal mehr an den Kreis ab.

 

  • Schließlich sollen die Vereinbarungen auch sprachlich harmonisiert werden.

 

Der neue Entwurf, welcher vorab mit der Bürgermeisterin, der Kämmerin sowie dem Leiter des Haupt- und Personalamtes abgestimmt wurde, ist als Anlage 1 beigefügt. Die konkreten Änderungen zur bisherigen Vereinbarung können der als Anlage 2 beigefügten Synopse entnommen werden.

Die Beschlussfassung auf Kreisebene ist parallel in Vorbereitung: Es ist geplant, dass der Kreistag am 13.12.2021 nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss sowie Kreisausschuss am 29.11.2021 den Landrat ermächtigt, die Vereinbarung mit der Stadt Haan und den anderen kreisangehörigen Städten abzuschließen.

 

Nach der Herbeiführung entsprechender Beschlüsse im Kreistag und den Räten ist die Genehmigung der Vereinbarungen durch die Bezirksregierung nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit notwendig, so dass die Vereinbarungen voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2022 in Kraft treten können.

 

Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 13.12.2021 voraussichtlich eine neue Rechnungsprüfungsordnung des Kreises beschließen wird. § 2 Abs. 3 der Vereinbarung bestimmt weiterhin, dass die Prüfungen auf der Basis der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises erfolgen, die analog auf die Stadt Anwendung findet. Soweit die Vereinbarung abweichende Regelungen trifft, gehen diese den Bestimmungen der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises vor. Zur Kenntnisnahme ist insofern (vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag) die neue Rechnungsprüfungsordnung des Kreises (Anlage 3) beigefügt.

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Mettmann gemäß Anlage 1 abzuschließen.