Sachverhalt:
In regelmäßigen Abständen berichtet die Verwaltung /
Stabsstelle WTK über Entwicklungen in der Innenstadt / aktuelle Leerstände im
WLKSTA und stellt einzelne Projekte und Maßnahmen aus dem Bereich der
Wirtschaftsförderung vor, die zur Stärkung des Handels und der Innenstadt dienen.
(z.B. Einführung des Mietzu-schussprogrammes in 2021).
Aktuelle Situation:
Derzeit gibt es acht Leerstände in der Haaner Innenstadt und
drei an der Bahnhofstraße. Die Wirtschaftsförderung berichtete im letzten Jahr,
dass es ggf. noch zwei weitere Leerstände im Jahr 2022 geben könnte. Ob diese eintreten
werden, steht weiterhin nicht fest. Es laufen Gespräche zur Fortsetzung des
Mietverhältnisses.
Auf der Bahnstr. in Gruiten gibt es seit Januar 2022 einen
neuen Leerstand, somit sind es dort aktuell zwei Leerstände.
In diese Berechnungen fließen keine Ladenlokale ein, die
z.B. aufgrund von Renovierung / Umbauten derzeit nicht zur Vermietung stehen.
Die Wirtschaftsförderung steht bezüglich der Leerstände mit
vielen der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer in regelmäßigem
Kontakt und bietet ihre Unterstützung an. Dieses Angebot wird von vielen, aber
nicht von allen Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümern angenommen.
In der Regel findet ein Austausch in Einzelgesprächen statt.
In 2022 wird die Wirtschaftsförderung den Austausch noch einmal intensivieren
und ein gemeinsames Dialogformat einrichten. Gemeinsam sollen mögliche
Herangehensweisen entwickelt werden.
Derzeit wird das Einzelhandelskonzept von Stadt + Handel
fortgeschrieben. Hierzu wurde bereits im SPUBA am 30.11.2021 berichtet: „Konkret
wurden zwei Aufgaben-stellungen vergeben. Zum einen sind durch das Büro
übergeordnete Ziele zur Innenstadtentwicklung unter Berücksichtigung des
Rathausneubaus am Unteren neuen Markt, der städtebaulichen Entwicklungen im
Bereich der Rathauskurve, der Umsetzung des InHK und der generellen
Entwicklungen im Einzelhandel heraus zu arbeiten und Empfehlungen für die
zukünftigen Nutzungen auszusprechen. Des Weiteren ist das Büro damit beauftragt
worden, die Potenzialstandorte Rathauskurve und alte Post zu betrachten und
mögliche Entwicklungschancen im Einzelhandel, aber auch im Bereich sonstiger
innenstadtaffiner Nutzungen, zu prüfen.“ (Vorlage 61/042/2021)
Die Empfehlungen aus der Fortschreibung sollen in den Dialog
mit den Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümern einfließen.
Weitere Informationen zum Mietzuschussprogramm:
Anträge zum Mietzuschussprogramm „Zuwendungen im Rahmen des
Leerstands-managements“ können seit Juli 2021 gestellt werden. Seitdem konnten
zwei Neuer-öffnungen gefördert werden und haben ihren Zuwendungsbescheid
erhalten. Beide Einzelhandelsgeschäfte sind Neugründungen. Das erste Geschäft
ist noch in 2021 auf der Kaiserstraße auf der Höhe der Marktpassage eröffnet
worden und das zweite wird Anfang Februar 2022 am unteren Teil der
Bahnhofstraße eröffnen. Es handelt sich dabei zum einen um ein Geschäft mit
Hundefutter und -zubehör, sowie um eine Blumengalerie.
Es gab drei weitere Anfragen. Jedoch musste diesen vor
Antragsstellung mitgeteilt werden, dass diese Vorhaben nicht den Richtlinien
des Mietzuschussprogrammes entsprachen.
Zudem wird die Wirtschaftsförderung die Richtlinien des
Mietzuschussprogrammes extensiv auslegen. Beabsichtigt ist, Existenzgründerinnen
und Existenzgründern, die ein bereits bestehendes inhabergeführtes
Einzelhandelsgeschäft übernehmen, ebenfalls über das Programm zu bezuschussen.
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Finanz. Auswirkung:
keine