Betreff
Aktuelle Situation Innenstadt und Einführung Dialogformat mit Immobilieneigentümerinnen / Immobilieneigentümern
Vorlage
WTK/022/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

In regelmäßigen Abständen berichtet die Verwaltung / Stabsstelle WTK über Entwicklungen in der Innenstadt / aktuelle Leerstände im WLKSTA und stellt einzelne Projekte und Maßnahmen aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung vor, die zur Stärkung des Handels und der Innenstadt dienen. (z.B. Einführung des Mietzu-schussprogrammes in 2021).

 

Aktuelle Situation:

 

Derzeit gibt es acht Leerstände in der Haaner Innenstadt und drei an der Bahnhofstraße. Die Wirtschaftsförderung berichtete im letzten Jahr, dass es ggf. noch zwei weitere Leerstände im Jahr 2022 geben könnte. Ob diese eintreten werden, steht weiterhin nicht fest. Es laufen Gespräche zur Fortsetzung des Mietverhältnisses. 

 

Auf der Bahnstr. in Gruiten gibt es seit Januar 2022 einen neuen Leerstand, somit sind es dort aktuell zwei Leerstände.

 

In diese Berechnungen fließen keine Ladenlokale ein, die z.B. aufgrund von Renovierung / Umbauten derzeit nicht zur Vermietung stehen.

 

Die Wirtschaftsförderung steht bezüglich der Leerstände mit vielen der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer in regelmäßigem Kontakt und bietet ihre Unterstützung an. Dieses Angebot wird von vielen, aber nicht von allen Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümern angenommen.

 

In der Regel findet ein Austausch in Einzelgesprächen statt. In 2022 wird die Wirtschaftsförderung den Austausch noch einmal intensivieren und ein gemeinsames Dialogformat einrichten. Gemeinsam sollen mögliche Herangehensweisen entwickelt werden.

 

Derzeit wird das Einzelhandelskonzept von Stadt + Handel fortgeschrieben. Hierzu wurde bereits im SPUBA am 30.11.2021 berichtet: „Konkret wurden zwei Aufgaben-stellungen vergeben. Zum einen sind durch das Büro übergeordnete Ziele zur Innenstadtentwicklung unter Berücksichtigung des Rathausneubaus am Unteren neuen Markt, der städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Rathauskurve, der Umsetzung des InHK und der generellen Entwicklungen im Einzelhandel heraus zu arbeiten und Empfehlungen für die zukünftigen Nutzungen auszusprechen. Des Weiteren ist das Büro damit beauftragt worden, die Potenzialstandorte Rathauskurve und alte Post zu betrachten und mögliche Entwicklungschancen im Einzelhandel, aber auch im Bereich sonstiger innenstadtaffiner Nutzungen, zu prüfen.“ (Vorlage 61/042/2021)

 

Die Empfehlungen aus der Fortschreibung sollen in den Dialog mit den Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümern einfließen.

 

 

Weitere Informationen zum Mietzuschussprogramm:

 

Anträge zum Mietzuschussprogramm „Zuwendungen im Rahmen des Leerstands-managements“ können seit Juli 2021 gestellt werden. Seitdem konnten zwei Neuer-öffnungen gefördert werden und haben ihren Zuwendungsbescheid erhalten. Beide Einzelhandelsgeschäfte sind Neugründungen. Das erste Geschäft ist noch in 2021 auf der Kaiserstraße auf der Höhe der Marktpassage eröffnet worden und das zweite wird Anfang Februar 2022 am unteren Teil der Bahnhofstraße eröffnen. Es handelt sich dabei zum einen um ein Geschäft mit Hundefutter und -zubehör, sowie um eine Blumengalerie.

 

Es gab drei weitere Anfragen. Jedoch musste diesen vor Antragsstellung mitgeteilt werden, dass diese Vorhaben nicht den Richtlinien des Mietzuschussprogrammes entsprachen.

 

Zudem wird die Wirtschaftsförderung die Richtlinien des Mietzuschussprogrammes extensiv auslegen. Beabsichtigt ist, Existenzgründerinnen und Existenzgründern, die ein bereits bestehendes inhabergeführtes Einzelhandelsgeschäft übernehmen, ebenfalls über das Programm zu bezuschussen.

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme

 

Finanz. Auswirkung:

keine