Betreff
Lastenfahrräder
Vorlage
WTK/025/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Während der Haushaltsplanberatungen 2020 wurde auch der Bürgerantrag der FFF OG Haan vom 6.9.2019 beraten. Dieser enthielt unter der Überschrift Verkehr und Mobilität  u.a. den Punkt: „der Austausch von einem PKW durch ein (E-)Lastenrad soll mit 1.000 € subventioniert werden, hierfür sollen jährlich 50.000 € im Haushalt der Stadt vorgesehen werden“.

 

In der Stellungnahme der Verwaltung vom 4.11.2019 für die Beratung im SUVA am 26.11.2019 wurde hierzu (Nr. 1.4 des Bürgerantrages) als Sachstand mitgeteilt, dass es zur Umsetzung einer politischen Entscheidung bedürfe. Im SUVA am 26.11.2019 wurde der TOP, unter dem der Bürgerantrag beraten werden sollte, abgesetzt und auf die Fortsetzungssitzung des SUVA am 2.12.2019 verschoben. Hierzu wurden noch folgende Ergänzungsanträge gestellt:

  • Die Fraktion der WLH bat mit Schreiben vom 27.11.2019 zu Punkt 1.4: „Die Verwaltung soll bitte erläutern, welcher konkrete politische Beschluss notwendig würde, um den FFF-Vorschlag zu „Subventionierung Austausch PKW-Lastenrad“ zu ermöglichen.“
  • Die Fraktion der GAL bat mit Schreiben vom 29.11.2019 zu Punkt 1.4: „Die Verwaltung prüft, ob die Anschaffung von Lastenrädern durch die Stadt auch bei einer kostenlosen Verleihung an Haaner BürgerInnen im Rahmen des Förderprogramms Elektromobilität NRW (BezReg. Arnsberg) subventioniert wird. Für die Anschaffung von 5 Lastenfahrrädern sind 10.000 € mit Sperrvermerk in den Haushalt einzustellen. Anmerkung: 5 Lastenräder á 5.000 € = 25.000 € - (60 % Förderung).“

 

In der Sitzung des SUVA am 2.12.2019 meldete die CDU-Fraktion bzgl. der Anschaffung von fünf Lastenfahrrädern und der Einstellung von 10.000 € mit Sperrvermerk Beratungsbedarf an, so dass zu Punkt 1.4 kein Beschluss gefasst und die Entscheidung in den Rat am 10.12.2019 geschoben wurde. Bereits in der Sitzung des HFA am 3.12.2019 wurde der Punkt jedoch schon beraten und einstimmig folgender Vorschlag beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, für die Anschaffung von 2 Lastenfahrrädern Haushaltsmittel in Höhe von 4.000 € mit Sperrvermerk in den Haushalt 2020 einzustellen.“ Der Beschluss wurde so im Rat am 10.12.2019 einstimmig gefasst.

 

Durch den Sperrvermerk wurde die Inanspruchnahme der Mittel im Haushaltsjahr 2020 einer erneuten Beratung und Aufhebung des Sperrvermerkes durch den Rat unterworfen. Eine weitere Beratung erfolgte im Haushaltsjahr 2020 jedoch nicht mehr. Die vom Rat ausgesprochene Haushaltssperre endete damit ohne einen Aufhebungsbeschluss zum Ende des Haushaltsjahres. Entsprechend wurden keine Mittel ins Haushaltsjahr 2021 übertragen. 

 

Im Folgenden möchte die Verwaltung den Beschluss mit Sperrvermerk noch einmal aufgreifen. Da im Beschluss des Rates vom 10.12.2019 nicht explizit vermerkt war, wie die zwei Lastenfahrräder genutzt werden sollen und um den Ausschuss umfassend über mögliche Alternativen zu informieren, stellt die Verwaltung im Folgenden zwei unterschiedliche Varianten vor.

 

 

Variante 1:

 

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur prüft die Anschaffung von zwei elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern, die allen Haaner Bürgerinnen und Bürgern zum kostenlosen Verleih zur Verfügung gestellt werden sollen (Vorschlag, der bereits in dem Schreiben der GAL-Fraktion (29.11.2019) angedacht war).

 

Die Umsetzung soll als Gemeinschaftsprojekt organisiert werden. Die Ausleihe der E-Lastenfahrräder würde von zwei Projektpartnern/Verleihstationen eigenständig durchgeführt werden. Dazu haben sich bereits zwei Einzelhändler_innen - für Haan „Mama rockt“ (Frau Sonja Meier) und für Gruiten Supernah GmbH (Herr Christoph Bartels) bereiterklärt. Diese würden ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung, eigenständig und vertraglich fixiert die Ausleihe für die Stadt Haan organisieren. Die Buchungen sollen ausschließlich über ein digitales Buchungssystem erfolgen. Zudem würde mit einer Ausschreibung eine Fahrradwerkstatt gesucht werden, über die die Lastenfahrräder idealerweise bezogen sowie anschließend dort gewartet, repariert und von dieser transportiert werden könnten.

 

Für das Projekt müssten folgende Schritte erfolgen und detailliert geprüft werden:

  

1.    Digitale Buchungsplattform muss von der Stadtverwaltung eingerichtet werden: Damit die Kosten und der Aufwand für die Einrichtung und Pflege des Buchungssystems überschaubar bleiben, könnte eine bestehende „Maske“ (CommonsBooking) genutzt werden, die viele andere Vereine auch für einen kostenfreien Lastenfahrradverleih verwenden. Diese Buchungsplattform könnte dann auf www.einkaufen-in-haan.de als Unterrubrik veröffentlicht werden. 

2.    Mit den beiden Verleihstationen sind die Nutzerbedingungen und eine mögliche Aufgabenteilung abzustimmen.

3.    Zusammen mit dem Rechtsamt müssten noch wichtige Fragen geklärt werden, die entscheidend für eine Umsetzung sind: z.B. Prüfung der Verträge mit Verleihstationen; Prüfung der Nutzerbedingungen; Prüfung des Themas Haftpflicht und Versicherung.

4.    Eine Versicherung muss von der Stadtverwaltung abgeschlossen werden.

5.    Die Ausschreibung für die Lastenfahrräder müsste von der Verwaltung fertiggestellt und mit der Vergabestelle finalisiert werden.

6.    Fördermittel können erst beantragt werden, wenn ein Angebot für die beiden E-Lastenfahrräder vorliegt. (Elektrolastenräder | Elektromobilität.NRW (elektromobilitaet.nrw)

7.    Recherche zur Umsetzung solcher Projekte von anderen Stadtverwaltungen und Kontaktaufnahme (z.B.: Stadt Bitterfeld-Wolfen)

8.    Werbematerial müsste zum Projektbeginn von der Stadtverwaltung erstellt werden.

9.    Zudem sind mit der Projektumsetzung verschiedene laufende Aufwände verbunden: Dauerhafte Organisation der Ausleihe (Aufgabe Verleihstationen), Aktualisierung des Buchungssystem, Bewerbung, Abwicklung der Wartung, Reparatur etc., und ggf. Abstimmungen mit Versicherung (Aufgaben der Stadt Haan).

 

Bei allen positiven Aspekten, die ein solcher Fahrradverleih gemäß dieser Variante mit sich bringt (s. auch die Nachhaltigkeitseinschätzung), weist die Verwaltung darauf hin, dass schon jetzt absehbar ist, dass die vormals mit Sperrvermerk eingestellten 4.000,- Euro nicht ausreichen werden (s. auch unter finanzielle Auswirkungen). Die Verwaltung weist darauf hin, dass mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt bei Unfällen mit den Fahrrädern durch eine gute Versicherung abzusichern wären. Zudem ist bereits heute absehbar, dass neben dem finanziellen Aufwand auch ein nicht zu vernachlässigender personeller und organisatorischer Aufwand (s. unter Ziff. 9) mit dem Projekt einhergeht.

 

 

Variante 2:

 

Alternativ schlägt die Verwaltung vor, die Einrichtung einer städtischen Fördermöglichkeit für Privatpersonen zur Anschaffung eines Lastenrades zu prüfen (Variante 2). Diese Variante entspricht dem ursprünglichen Antrag von FFF. In dieser Richtung gibt es Förderprogramme in anderen Städten (z.B. Beckum, Datteln, Drensteinfurt). Der personelle Einsatz für die Umsetzung eines solchen Förderprogrammes wird von der Verwaltung erheblich geringer als Variante 1 eingestuft.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt,

 

  1. dass die Verwaltung prüft, ob und mit welchem Aufwand Variante 1 – Beschaffung von zwei E-Lastenfahrrädern und kostenloser Verleih derselben an Haaner Bürgerinnen und Bürger - umgesetzt werden kann und welche Kosten dafür entstehen.

 

alternativ

 

  1. dass die Verwaltung prüft, ob und mit welchem Aufwand Variante 2 - ein städtisches Zuschussprogramm, das Haaner Bürgerinnen und Bürger für die Anschaffung von privat genutzten Lastenfahrrädern in Anspruch nehmen können - eingerichtet werden kann und welche Kosten dafür entstehen.

 

Finanz. Auswirkung:

Es stehen derzeit keine Haushaltsmittel in 2022 zu Verfügung.

Die damals vorgesehenen 4.000 € werden nach derzeitiger Einschätzung - ohne eine detaillierte Prüfung vorgenommen zu haben – wahrscheinlich weder für die Umsetzung der Variante 1 noch der Variante 2 ausreichen.

 

Variante 1:

 

Finanzielle Mittel würden u.a. zur Einrichtung für folgende Positionen benötigt werden:

 

-       Anschaffung Lastenfahrräder (jedoch mit Antrag auf Förderung von 60%)

-       Einrichtung Buchungssystem

-       Erstellung Werbemittel

 

Laufende Kosten würden u.a. für folgende Positionen anfallen:

 

-       Wartung, Reparatur und Transport der E-Lastenfahrräder

-       Unterhalt und Aktualisierung des Buchungssystems

-       Unterhalt der Lastenfahrräder (Strom, Aufwandsentschädigung Verleihstationen)

-       Versicherung

-       personeller Aufwand in der Stabsstelle Wirtschafsförderung, Tourismus, Kultur, der zu Lasten anderer Projekte geht

 

Variante 2:

 

Finanzielle Mittel könnten in Abhängigkeit der Zahl der Antragstellungen in den jeweiligen Folgejahren festlegt werden.

 

Beispiel: Greift man den Vorschlag von FFF, dass ein (E-)Lastenrad mit 1.000 € bezuschusst werden soll, auf, dann könnten vier Lastenfahrräder pro Jahr bei Einstellung von 4.000 € im HH finanziert werden. Auch die Stadt Beckum setzt als maximale Förderung 1.000 € (hier gibt es weitere Abstufungen) für eine E-Lastenfahrrad an.  

Nachhaltigkeitseinschätzung:

  1. Kurz-Check der Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Der Kurz-Check wurde für beide Varianten zusammen durchgeführt und hat Folgendes ergeben:

 

 

 

 

 

 

 

 

Sowohl die Umsetzung der Variante 1 als auch Variante 2 wirken sich ausschließlich fördernd auf einige Ziele der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie aus. Eine Umsetzung der Varianten würden darauf abzielen, dass vermehrt klimafreundliche Verkehrsmittel genutzt werden und ein Umdenken im Mobilitätsverhalten erfolgt. Bürgerinnen und Bürger sollen davon überzeugt werden, weniger Strecken mit dem Auto zurückzulegen und andere klimafreundliche Alterativen zu nutzen. Lastenfahrräder können individuell für verschiedenste Einkäufe oder den Kindertransport genutzt werden. Kurzstrecken, die innerorts sonst mit dem Auto zurückgelegt werden, lassen sich leicht mit dem Lastenfahrrad durchführen. Ziel soll es dadurch sein, die Nutzung der Autos, ggf. auch die Anzahl der Autos (operatives Ziel 2.1.1 und 2.1.3) sowie den damit verbundenen Co² Ausstoß (operatives Ziel 3.2.2) zu verringern. Zudem fördert es die Gesundheit durch sportlich Betätigung (Strategisches Ziel 1.2).

 

Mit Variante 1 sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ein E-Lastenfahrrad nutzen zu können, ohne sich ein eigenes Rad anschaffen zu müssen. Es spricht auch Personen an, die das Lastenfahrrad vielleicht nur gelegentlich nutzen können/wollen und für die sich kein Kauf lohnt. Dieser Variante fördert zusätzlich das Thema „Teilens von Gegenständen und eine gemeinsame Nutzung“ (Ressourcenschutz / operatives Ziel 4.3.4).

Bei Entscheidung für die Variante 2 würde sich voraussichtlich die Anzahl der privaten Lastenfahrräder steigern. Eine Nutzung des eigenen Lastenfahrrads ist organisatorisch ggf. etwas leichter, da es zu jeder Zeit verwendet werden kann.