Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Stadt Haan und des VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan im Bereich des Datenschutzes
Vorlage
SKA/003/2010
Aktenzeichen
I / Vo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Volkshochschulzweckverband Hilden-Haan ist an die Stadt mit der Bitte herangetreten, im Bereich des Datenschutzes zu kooperieren. Inhaltlich soll die Zusammenarbeit darin bestehen, dass die/der Datenschutzbeauftragte der Stadt Haan in dieser  Eigenschaft auch für den VHS-Zweckverband tätig ist. Die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung für die Stadtverwaltung Haan ist auch in Zukunft gewährleistet.

 

Da die VHS als Zweckverband rechtlich selbständig organisiert ist, muss die Zusammenarbeit auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen.

 

Die VHS legt aus Gründen der Planungssicherheit darauf Wert, dass die vereinbarte Vergütung von z.Zt. 2.625 € p.A. den Charakter einer Pauschale hat. Verwaltungsaufwand, der durch Veränderungen entsteht, soll möglichst gering sein.   Deshalb wurde unter  § 3 Ziff. 5 ein Grenzwert zur Vergütungsanpassung vorgesehen.

 

Die  Kostenerstattung deckt den Aufwand ab. Dieser wird in der Anfangsphase höher sein, aber langfristig im Durchschnitt dem vereinbarten Niveau entsprechen. Insofern wird in der Summe sowohl ein angemessener Ertrag erwirtschaftet als auch Planungssicherheit erreicht.

 

Der Verbandsvorsteher wird der Verbandsversammlung am 15. April 2010 die als Anlage beigefügte Vereinbarung ebenfalls zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf nach § 29 Abs. 4 GKG der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Stadt Haan und des VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan im Bereich des Datenschutzes wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Jährliche Einnahme in Höhe von 2.625 €