Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung
Haan hat durch die Rhenag eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer
Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule Mittelhaan erstellen lassen.
Die finale Version der Studie ist dieser Vorlage zur Information als Anlage
beigefügt und wird dem
Ausschuss in der Sitzung vorgestellt. Die Studie sieht zwei Betreibermodelle
vor. Im Ersten wird durch die Stadt Haan eine Installation mit anschließendem
Betrieb vorgenommen, im Zweiten soll dies durch die Stadtwerke Haan erfolgen.
Die aktuelle
Planung sieht vor, dass das Dach durch die Stadt Haan für die Installation
einer Photovoltaikanlage hergerichtet wird. Ein Sachverständiger prüft
momentan, welche Arbeitsschritte zur Ertüchtigung notwendig sind. An dieser
Stelle wird zudem geprüft, ob ein Gewährleistungsschaden aufgrund unterlassener
Instandhaltungsarbeiten durch den Auftragnehmer des PPP Verfahrens vorliegt
oder ob die Stadtverwaltung die Maßnahme auf eigene Kosten übernehmen muss.
Eine erste Probeöffnung des Daches im Zuge der Zustandsermittlung ist am
03.03.2022 terminiert. Ein früherer Termin war hier wetterbedingt und aufgrund
der Auslastung des Sachverständigen nicht möglich.
Mit einer
Fertigstellung der Herrichtung wird unter Betrachtung aller denkbaren
Ergebnisse der Untersuchungen nach derzeitigem Stand der Planung in den Sommerferien
2022 gerechnet. Im Anschluss kann das Dach zur Installation der PV Anlage
genutzt werden.
Beschlussvorschlag:
- Die Politik nimmt die Studie zur
Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Ertüchtigung des Daches der Grundschule Mittelhaan zur anschließenden
Installation einer Photovoltaik vorzunehmen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Dachfläche an die Stadtwerke Haan zu
verpachten, die die Anlage im Folgenden in eigener Verantwortung
installiert und betreibt. Es wird demnach empfohlen, das Betreibermodell 2
der Studie im Weiteren zu verfolgen. Dieses sieht eine Investition und den
Betrieb durch die Stadtwerke Haan vor.
Finanz. Auswirkung:
Abhängig von den
Arbeitsergebnissen des Sachverständigen. Mit belastbaren Zahlen kann demnach
nach Erstellung des Gutachtens gerechnet werden.
Nachhaltigkeitseinschätzung: