Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2022/2023
Vorlage
51/029/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

siehe beigefügte Kindertagesstättenbedarfsplanung

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 (1. August 2022 bis 31.Juli 2023) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach §§ 24 und 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.

  1. Um die Belegung der Plätze im Ü3-Bereich bedarfsgerechter zu gewährleisten, werden die durch den Rat der Stadt Haan am 28.06.2016 beschlossenen Zugangskriterien für Auswärtige  und der dem Jugendamt zugestandene Ermessensspielraum großzügig ausgelegt, auch um die Auskömmlichkeit der Einrichtungen zu gewährleisten und möglichen Gruppenschließung entgegenzuwirken.

 

  1. Das Jugendamt prüft die Auflösung der Wander- und Erlebnisgruppe/ Bauwagen-Gruppe in der städtischen Kindertageseinrichtung Am Bollenberg.

 

  1. Um dem mittelfristigen Trend eines erhöhten U3-Platzbedarfes gerecht zu werden und weitere unterjährige Belegungsflexibilität zu verbessern, sollte eine Gruppenumwandlung von Gruppenform III (Ü3-Kinder) zur Gruppenform I (U3- und Ü3-Kinder) in einer der städt. Kitas geprüft werden, bspw. in der Kita am Sandbach. Hierdurch würden, ausgehend von einer wöchentlichen Betreuungszeit von je 45 Std., 20 Ü3-Plätze in bis zu 6 U3- und 14 Ü3-Plätze umgewandelt.

 

  1. Zur fortwährenden Erfassung der Betreuungsbedarfe, Bedarfsänderungen und der möglichen Fortentwicklung des Angebotsrahmens sollte die Bedarfsabfrage bei Haaner Eltern mit Kindern im Kindergartenalter zum kommenden Sommer ggf. in abgewandelter, vereinfachter Form erneut durchgeführt werden.

 

Finanz. Auswirkung:

Produkte:

060 110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)

060 125 Städt. Kindertageseinrichtungen

 

Im Haushalt 2022 sind eingeplant:

Ertrag:

Landeszuweisung für Kindpauschalen, Familienzentren, plusKita, Sprachförderung, Beitragsfreiheit für die letzten zwei Kindergartenjahre, u.a.

Produkt 060 110                                                                                        7.672.996 Euro                                                        

Produkt 060 125                                                                                        1.240.864 Euro                     

 

Aufwand:

Produkt 060 110 (fremde Träger)

Jugendamtszuschuss (§ 36KiBiz) zum laufenden Betrieb,

Weiterleitung Zuweisung Familienzentren,

plusKita, Sprachförderung, u.a.                                                               11.885.865 Euro                      

 

Städtischer Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.)                                  880.091 Euro

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.