Sachverhalt:
Anlässlich seiner Sitzung am 29.09.2021 nahm der BSA den Stufenplan der
Verwaltung zur Vollausstattung mit iPads zustimmend zur Kenntnis. Die
Entscheidung hierzu erfolgte im Kontext der Beschlussfassung über den Haushalt
2022 ff. anlässlich der Sitzung des Rates am 14.12.2021.
Auf der Basis der Vorlage Nr. II/015/2021 sowie der Haushalts- und
mittelfristigen Finanzplanung strebte die Verwaltung die Erhebung eines
Eigenanteils der Erziehungsberechtigten an, sofern diese hierzu finanziell in
der Lage sind. Hierfür waren jährlich Einnahmen in Höhe von je knapp 50.000 €
einkalkuliert. Als Rechtsgrundlage für die Anforderung von Einkommensunterlagen
und der Festsetzung eines Eigenanteils wäre eine örtliche Satzung in Frage
gekommen. Eine Anfrage bei der Bezirksregierung hat jedoch zu der Erkenntnis
geführt, dass eine verpflichtende (anteilige) Kostenübernahme der
Erziehungsberechtigten für die iPads unter den aktuellen rechtlichen
Rahmenbedingungen ausgeschlossen ist. Der entscheidende Auszug aus der mit dem
Schulministerium abgestimmten Antwort der Bezirksregierung lautet:
„Unter die in § 41 Abs. 1 SchulG genannte angemessene Ausstattung zählt
insbesondere Schreib- und Zeichenpapier, Hefte, Schreib-, Zeichen- und
Rechengeräte und Sportkleidung. Auch der elterliche Eigenanteil im Rahmen der
Lernmittelfreiheit nach § 96 Abs. 3 und 5 SchulG fällt unter die angemessene
Ausstattung. Digitale Endgeräte unterliegen nach derzeitiger Rechtsauffassung
nicht der Lernmittelfreiheit. Auch werden die Kosten für digitale Endgeräte als
Teil der persönlichen Ausstattung generell als zu hoch eingestuft, um den
Eltern noch zugemutet werden zu können.
Vor diesem Hintergrund sind verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung von
digitalen Endgeräten unzulässig und können auch nicht Voraussetzung für den
Besuch einer Schule oder Bildungsganges sein. Beschlüsse der Schulkonferenz
über die Kostentragungspflicht der Eltern sind unzulässig.
Sollen iPad-Klassen eingerichtet werden, so kann die Einrichtung über
die Mitwirkungsgremien abgefragt und letztendlich durch die Schulkonferenz mit
einem Konzept beschlossen werden. Hierbei gilt, dass zunächst weniger
iPad-Klassen gebildet werden müssten, wenn die vorhandene Ausstattung nicht
ausreicht. Immer unter Berücksichtigung der Chancengleichheit zwischen den
Schülerinnen und Schülern.
Folgende Ausstattungsalternativen kämen in Betracht:
- Freiwillige Elternfinanzierung
einschließlich freier Gerätewahl
- Bereitstellung von digitalen Endgeräten, die
vom Schulträger beschafft worden sind
- Leihgeräte aus dem
Sofortausstattungsprogramm Schülerinnen und Schüler
Unabhängig davon dürften der Offenlegung der Einkommenshöhe
datenschutzrechtliche Aspekte entgegenstehen, da es an der entsprechenden
Rechtsvorschrift zur Aufgabenerfüllung mangelt. Insofern ist eine Erhebung
eines Eigenanteils zur Kostendeckung nicht möglich.“
Auf der Basis dieser neuen Erkenntnisse wurde eine erneute Abstimmung
der Verwaltung mit den Leitungen der Gesamtschule und des Gymnasiums
herbeigeführt, welche u.a. zu dem leicht angepassten Beschlussvorschlag unter
1. führte. In der Gesamtschule sollen jährlich iPads für die Jahrgangsstufen 6
und 10 angeschafft werden, nicht wie ursprünglich angedacht für die
Jahrgangsstufen 5 und 9.
Der Beschlussvorschlag unter 3. erfolgt vor dem Hintergrund einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung der Stadt Haan und soll einen Beitrag zur
Nachhaltigkeit leisten. Den Erziehungsberechtigten der auszustattenden
Jahrgangsstufen wird mitgeteilt, welche Ausstattungsmerkmale die benötigten
iPads haben werden, welche die Stadtverwaltung anschafft und in das Eigentum
der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten übergibt. Sie
werden um eine Rückmeldung verbunden mit einer Verzichtserklärung gebeten,
sofern die Kinder und Jugendlichen bereits über eigene Geräte verfügen, welche
über die geforderten Eigenschaften verfügen. Damit soll vermieden werden, dass
Schülerinnen und Schüler auf Kosten der Allgemeinheit mit einem hochwertigen
digitalen Endgerät ausgestattet werden, obwohl sie über ein solches bereits verfügen.
Die Stadtverwaltung vertraut diesbezüglich auf die lange bewährte,
vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft.
Es fallen Mindereinnahmen in Höhe von knapp 50.000 € jährlich gegenüber
der bisherigen Planung an. Die Anschaffungskosten verringern sich um ca. 5.000
€ jährlich aufgrund der durchzuführenden Bedarfsabfrage.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Vollausstattung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in
Haan (Gesamtschule und Gymnasium) mit iPads erfolgt grundsätzlich jährlich für
jeweils zwei ganze Jahrgangsstufen zum Beginn des Schuljahres. In der
Gesamtschule wird jeweils die 6. und die 10. Jahrgangsstufe ausgestattet, im
Gymnasium jeweils die 5. und 9. Jahrgangsstufe.
2.
Die
Stadt Haan beschafft die iPads für Schülerinnen und Schüler der o.g.
Jahrgangsstufen und übergibt diese in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler
bzw. deren Erziehungsberechtigten.
3.
Ein
Eigenanteil wird nicht erhoben, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen
hierfür nicht vorliegen. Allerdings führt die Stadtverwaltung gemeinsam mit den
Schulen eine Bedarfsabfrage durch, um eine bedarfsgerechte Ausstattung mit
iPads zu gewährleisten und eine Doppelausstattung der Schülerinnen und Schüler
zu vermeiden.
Finanz. Auswirkung:
Trotz der leicht angepassten Ausstattungsstrategie an der Gesamtschule
und abweichenden aktuellen Schülerzahlen wird auf Basis der Daten aus der
Vorlage für den BSA am 29.09.2021 kalkuliert. Angeschafft werden immer nur so
viel Geräte, wie auf Basis der aktuellen Schülerzahlen erforderlich ist. So
besteht allerdings ein Puffer, um bei unterjährigen Schülerwechseln auch
adäquat reagieren zu können:
Schülerzahl: |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Gesamtschule |
|||||
6. Klasse |
135 |
135 |
135 |
135 |
135 |
10. Klasse |
140 |
126 |
127 |
135 |
135 |
Gymnasium |
|||||
5. Klasse |
110 |
110 |
110 |
110 |
110 |
9. Klasse |
109 |
118 |
110 |
110 |
110 |
Benötigte Ausstattung: |
494 |
489 |
482 |
490 |
490 |
Ausgaben Ipad komplett: |
207.480 € |
205.380 € |
202.440 € |
205.800 € |
205.800 € |
(Ipad, Hülle, JamF, Garantie) |
420,00 € |
420,00 € |
420,00 € |
420,00 € |
420,00 € |
pro Gerät 420 € |
|||||
Minderausgaben aufgrund Bedarfsabfrage |
5.000 € |
5.000 € |
5.000 € |
5.000 € |
5.000 € |
Nettoaufwand: |
202.480 € |
200.380 € |
197.440 € |
200.800 € |
200.800 € |
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die
Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder
fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.