Betreff
Vollausstattung mit I-Pads an den weiterführenden Haaner Schulen
Vorlage
II/019/2022
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlässlich seiner Sitzung am 29.09.2021 nahm der BSA den Stufenplan der Verwaltung zur Vollausstattung mit iPads zustimmend zur Kenntnis. Die Entscheidung hierzu erfolgte im Kontext der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 ff. anlässlich der Sitzung des Rates am 14.12.2021.

 

Auf der Basis der Vorlage Nr. II/015/2021 sowie der Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung strebte die Verwaltung die Erhebung eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten an, sofern diese hierzu finanziell in der Lage sind. Hierfür waren jährlich Einnahmen in Höhe von je knapp 50.000 € einkalkuliert. Als Rechtsgrundlage für die Anforderung von Einkommensunterlagen und der Festsetzung eines Eigenanteils wäre eine örtliche Satzung in Frage gekommen. Eine Anfrage bei der Bezirksregierung hat jedoch zu der Erkenntnis geführt, dass eine verpflichtende (anteilige) Kostenübernahme der Erziehungsberechtigten für die iPads unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen ausgeschlossen ist. Der entscheidende Auszug aus der mit dem Schulministerium abgestimmten Antwort der Bezirksregierung lautet:

 

„Unter die in § 41 Abs. 1 SchulG genannte angemessene Ausstattung zählt insbesondere Schreib- und Zeichenpapier, Hefte, Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte und Sportkleidung. Auch der elterliche Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach § 96 Abs. 3 und 5 SchulG fällt unter die angemessene Ausstattung. Digitale Endgeräte unterliegen nach derzeitiger Rechtsauffassung nicht der Lernmittelfreiheit. Auch werden die Kosten für digitale Endgeräte als Teil der persönlichen Ausstattung generell als zu hoch eingestuft, um den Eltern noch zugemutet werden zu können.

Vor diesem Hintergrund sind verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung von digitalen Endgeräten unzulässig und können auch nicht Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder Bildungsganges sein. Beschlüsse der Schulkonferenz über die Kostentragungspflicht der Eltern sind unzulässig.

 

Sollen iPad-Klassen eingerichtet werden, so kann die Einrichtung über die Mitwirkungsgremien abgefragt und letztendlich durch die Schulkonferenz mit einem Konzept beschlossen werden. Hierbei gilt, dass zunächst weniger iPad-Klassen gebildet werden müssten, wenn die vorhandene Ausstattung nicht ausreicht. Immer unter Berücksichtigung der Chancengleichheit zwischen den Schülerinnen und Schülern.

Folgende Ausstattungsalternativen kämen in Betracht:

 

-       Freiwillige Elternfinanzierung einschließlich freier Gerätewahl

-       Bereitstellung von digitalen Endgeräten, die vom Schulträger beschafft worden sind

-       Leihgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm Schülerinnen und Schüler

Unabhängig davon dürften der Offenlegung der Einkommenshöhe datenschutzrechtliche Aspekte entgegenstehen, da es an der entsprechenden Rechtsvorschrift zur Aufgabenerfüllung mangelt. Insofern ist eine Erhebung eines Eigenanteils zur Kostendeckung nicht möglich.“

 

Auf der Basis dieser neuen Erkenntnisse wurde eine erneute Abstimmung der Verwaltung mit den Leitungen der Gesamtschule und des Gymnasiums herbeigeführt, welche u.a. zu dem leicht angepassten Beschlussvorschlag unter 1. führte. In der Gesamtschule sollen jährlich iPads für die Jahrgangsstufen 6 und 10 angeschafft werden, nicht wie ursprünglich angedacht für die Jahrgangsstufen 5 und 9.

 

Der Beschlussvorschlag unter 3. erfolgt vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Haushaltsführung der Stadt Haan und soll einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Den Erziehungsberechtigten der auszustattenden Jahrgangsstufen wird mitgeteilt, welche Ausstattungsmerkmale die benötigten iPads haben werden, welche die Stadtverwaltung anschafft und in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten übergibt. Sie werden um eine Rückmeldung verbunden mit einer Verzichtserklärung gebeten, sofern die Kinder und Jugendlichen bereits über eigene Geräte verfügen, welche über die geforderten Eigenschaften verfügen. Damit soll vermieden werden, dass Schülerinnen und Schüler auf Kosten der Allgemeinheit mit einem hochwertigen digitalen Endgerät ausgestattet werden, obwohl sie über ein solches bereits verfügen. Die Stadtverwaltung vertraut diesbezüglich auf die lange bewährte, vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft.

 

Es fallen Mindereinnahmen in Höhe von knapp 50.000 € jährlich gegenüber der bisherigen Planung an. Die Anschaffungskosten verringern sich um ca. 5.000 € jährlich aufgrund der durchzuführenden Bedarfsabfrage.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Vollausstattung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Haan (Gesamtschule und Gymnasium) mit iPads erfolgt grundsätzlich jährlich für jeweils zwei ganze Jahrgangsstufen zum Beginn des Schuljahres. In der Gesamtschule wird jeweils die 6. und die 10. Jahrgangsstufe ausgestattet, im Gymnasium jeweils die 5. und 9. Jahrgangsstufe.

2.    Die Stadt Haan beschafft die iPads für Schülerinnen und Schüler der o.g. Jahrgangsstufen und übergibt diese in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten.

3.    Ein Eigenanteil wird nicht erhoben, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür nicht vorliegen. Allerdings führt die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Schulen eine Bedarfsabfrage durch, um eine bedarfsgerechte Ausstattung mit iPads zu gewährleisten und eine Doppelausstattung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Trotz der leicht angepassten Ausstattungsstrategie an der Gesamtschule und abweichenden aktuellen Schülerzahlen wird auf Basis der Daten aus der Vorlage für den BSA am 29.09.2021 kalkuliert. Angeschafft werden immer nur so viel Geräte, wie auf Basis der aktuellen Schülerzahlen erforderlich ist. So besteht allerdings ein Puffer, um bei unterjährigen Schülerwechseln auch adäquat reagieren zu können:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Schülerzahl:

2022

2023

2024

2025

2026

Gesamtschule

6. Klasse

135

135

135

135

135

10. Klasse

140

126

127

135

135

Gymnasium

5. Klasse

110

110

110

110

110

9. Klasse

109

118

110

110

110

Benötigte Ausstattung:

494

489

482

490

490

Ausgaben Ipad komplett:

 207.480 €

 205.380 €

 202.440 €

 205.800 €

 205.800 €

(Ipad, Hülle, JamF, Garantie)

           420,00 €

           420,00 €

           420,00 €

           420,00 €

           420,00 €

pro Gerät 420 €

Minderausgaben aufgrund Bedarfsabfrage

5.000 €

5.000 €

5.000 €

5.000 €

5.000 €

Nettoaufwand:

 202.480 €

 200.380 €

 197.440 €

 200.800 €

 200.800 €

 

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.