Betreff
Einrichtung der Projektgruppe TCMS (Tax Compliance Management System)
Vorlage
20/044/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Gesetzesänderung in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) verlieren juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) ihre Sonderstellung und sind ab dem 01.01.2023 grundsätzlich als Unternehmen nach § 2 UStG zu besteuern, soweit nicht die Ausnahmeregelungen nach § 2b UStG gelten. Hierdurch rückt die öffentliche Hand verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung. Hier wurde bereits mitgeteilt, dass Betriebsprüfer gehalten sind bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Anzeigen vorzunehmen.

Die Missachtung der steuerlichen Vorschriften kann somit neben reputativen Schäden für die Stadt auch direkt zu finanziellen und strafrechtlichen Folgen für Behördenleitung und Beschäftigte führen (bspw. Steuerhinterziehung §370 AO, leichtfertige Steuerverkürzung §378 AO, Bußgelder nach §30 OWiG).

 

JPdöR sind unternehmerisch tätig, sobald sie Leistungen auf privat-rechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringen. Der Wettbewerb muss dabei nicht tatsächlich bestehen, sondern nur theoretisch möglich sein; ein Wettbewerb ist daher auch im Bereich des öffentlichen Rechts möglich. Es ist von einer wesentlichen Ausweitung der steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen von jPdöR auszugehen.

Aufgrund der Komplexität und Verschiedenartigkeit der Leistungen der Kommunen, kann die nicht vollumfängliche Steuerdeklaration nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, so dass strafrechtliche Folgen drohen. Hier hat das Bundesministerium für Finanzen einen Ausweg aufgezeigt und mitgeteilt, dass das Vorliegen eines funktionierenden TCMS ein Indiz dafür sein könnte, dass gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit bei der unvollständigen oder unrichtigen Steuerdeklaration sprechen kann.

 

Nachdem bereits in 2017/18 eine erste Inventur der Ein- und Ausgaben vorgenommen und zusammen mit dem Kreis und allen anderen kreisangehörigen Städten eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, wurde unter Federführung der Kämmerei zum 1.3.2022 eine Projektgruppe zur Implementierung eines Tax Compliance Management System (TCMS) gebildet. Das TCMS umfasst neben der Umsatzsteuer auch sämtliche anderen Steuerarten und öffentliche Abgaben. Zugleich muss ein funktionierendes Internes Kontrollsystem (IKS) gebildet werden. Durch das Zusammenspiel dieser beiden Systeme soll die gesetzeskonforme und vollständige Steuerdeklaration und -zahlung gewährleistet werden.

 

Um dieses Ziel erreichen zu können müssen verwaltungsweit alle Sachverhalte (Eingangs-, Ausgangsrechnungen und Verträge) auf ihre steuerrechtliche Relevanz geprüft und bewertet werden. Darüber hinaus müssen interne Organisationsstrukturen angepasst und technische Voraussetzungen geschaffen werden. Neben der Prozessdokumentation, der Erstellung einer Dienstanweisung und eines Steuerhandbuches sind Mitarbeitende zu schulen, um Risiken und steuerlich relevante Sachverhalte erkennen zu können. Hierbei kann zum Teil auf Ergebnisse der kreisweiten Arbeitsgruppe zurückgegriffen werden, in einigen Bereichen müssen jedoch auch individuelle Anpassungen und Lösungen erarbeitet werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung: