hier: Neuabstimmung über die Küche der neuen Mensa der Gesamtschule Haan
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.
Im vorliegenden Fall schlägt die Verwaltung vor, von einer weiteren Prüfung des Bürgerantrages gem. § 11 Abs. 7 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Haan abzusehen, da dieser im Hinblick auf einen bereits in einer Sitzung des Rates beratenen und beschlossenen Sachverhalt keine neuen Gesichtspunkte enthält.
In der Sitzung des Rates am 31.03.2020 wurde das zuvor im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKSA) vorgestellte Raumprogramm sowie die möglichen Varianten einer Mensaküche beraten und beschlossen.
Dabei wurde sich seitens des Rates mehrheitlich bei 6 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen für die Variante 2 „Regenerierküche, ausgelegt auf die Aufbereitung von durchschnittlich 375 Essen/Tag“ ausgesprochen.
Aufgrund des o.g. Beschlusses wurden seitens der Verwaltung die weiteren Planungen der Erweiterung der Gesamtschule Haan vorgenommen.
Nach Fertigstellung der „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ (FLB) des Projektes, wurden die entsprechenden Leistungen im letzten Quartal 2021 ausgeschrieben.
Das Ergebnis der Submission wird aktuell geprüft, so dass der Auftrag auf Grundlage des o.g. Ratsbeschlusses vergeben werden kann.
Der Bürgerantrag vom 21.12.2021 sieht als Ziel einen erneuten Beschluss des Rates über die Variante der Mensaküche vor und spricht sich hierbei für die Variante einer Frischkochküche aus. Als Begründung wird u.a. auch der Aspekt der Nachhaltigkeit angeführt.
Insgesamt werden in dem Bürgerantrag jedoch keine Aspekte benannt, welche zu dem Zeitpunkt des o.g. Ratsbeschlusses am 31.03.2020 keine Berücksichtigung fanden. Auch wäre eine erneute Beratung und Beschlussfassung des Sachverhaltes mit einem immensen Aufwand sowie einer erneuten erheblichen Verzögerung des Projektes verbunden.
Beschlussvorschlag:
Von einer weiteren Prüfung des Bürgerantrages vom 21.12.2021 wird gem. § 11 Abs. 7 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Haan abgesehen, da dieser im Hinblick auf einen bereits in einer Ratssitzung behandelten Sachverhalt keine neuen Gesichtspunkte enthält.