Betreff
Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 13.03.2022
Vorlage
32-2/022/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Gartenstadt Haan hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 das Bürgerbegehren zu der Frage: „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ für zulässig erklärt, sich in der Sachentscheidung dem Bürgerbegehren aber nicht angeschlossen. Damit wurde die Drei-Monats-Frist zur Durchführung eines Bürgerentscheids ausgelöst.

 

Durchgeführt wurde der Bürgerentscheid auf der Grundlage des § 26 Absatz 6 GO in Verbindung mit der „Satzung der Stadt Haan für die Durchführung von Bürgerentscheiden“ vom 06.11.1997.

 

Gemäß § 8 Absatz 1 dieser Satzung findet der Bürgerentscheide an einem Sonntag statt. Der Rat der Gartenstadt Haan hat den Tag auf Sonntag, den 13.03.2021 festgelegt.

 

Am 13.03.2022 waren bei Abschluss des Wählerverzeichnisses 24.982 Stimmberechtigte in das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid eingetragen. Das neben der Mehrheit erforderliche Quorum betrug am Abstimmungstermin 4.997 Ja-Stimmen (20% von 24.982 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger).

 

Die Auszählung erfolgte gem. § 12 Abs. 1 dieser Satzung unmittelbar im Anschluss an die Abstimmungshandlung. Ein Bürgerentscheid ist dann positiv im Sinne der Antragsteller entschieden, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Entscheid d.h. mit ja votiert hat und diese Mehrheit zumindest 20% der wahlberechtigten Haaner Bürgerinnen und Bürger darstellt. Wenn diese Mehrheit erreicht ist, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

 

 

Ergebnis der Abstimmung:

 

Abstimmungsberechtigte: 24.982

Abstimmende: 7.540 (30,18 %)

 

davon

 

gültig 7.529 (99,85 %)

ungültig 11 (0,15 %)

 

ja 5.609 (74,50 %)

nein 1.920 (25,50 %)

 

Das vorläufige Ergebnis (Anlage 1) liegt nunmehr dem Rat zur endgültigen Ergebnisfeststellung vor. Eine Abstimmungsprüfung findet gem. § 14 Abs. 1 Satzung der Stadt Haan für die Durchführung von Bürgerentscheiden nicht statt.

Beschlussvorschlag:

 

Zum Bürgerentscheid über die Frage „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ stellt der Rat fest:

 

1.    Das erforderliche Quorum der Ja-Stimmen von 20 % (= 4.997) der Abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger wurde mit 5609 abgegebenen Ja-Stimmen überschritten.

 

2.    Das Anliegen des Bürgerbegehrens wurde von 5.609 = 74,50 % der Abstimmenden im Bürgerentscheid befürwortet.  Es wurde von 1.920 = 25,50% der Abstimmenden abgelehnt. Damit wurde auch die Voraussetzung „eine Mehrheit der Abstimmenden für das Begehren zu erhalten“ erreicht.

 

3.    Der Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren zu der Abstimmungsfrage:  „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ die erforderlichen Mehrheiten erreicht hat.