Sachverhalt:

 

1.     Anlass

 

Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ist ein durch das Verkehrsministerium des Landes gegründetes Netzwerk für Gemeinden, Städte und Kreise. Die Zielsetzung und zentrale Aufgabe des Zukunftsnetzes besteht darin, die Kommunen zu vernetzen und in der Ausgestaltung einer zukunftsfähigen, sicheren und nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu beraten. Das Zukunftsnetz unterstützt dabei insbesondere bei der Initiierung und Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements.

 

Die Koordinierungsstellen des Zukunftsnetzes sind bei den Nahverkehrs-Zweckverbänden angesiedelt. Die für die Stadt Haan zuständige Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr hat ihren Sitz beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR).

 

Das Zukunftsnetz wurde als "Qualitätsnetzwerk" konzipiert. Mit einer Mitgliedschaft sind zahlreiche Vorteile für die Kommunen verbunden (z. B. verschiedene Vernetzungs-, Beratungs-, Qualifizierungs- und Praxisangebote). Gleichzeitig ist eine Mitgliedschaft an Bedingungen geknüpft, die herausstellen sollen, dass die Mitgliedskommunen aktiv eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung sowie bestimmte Qualitäten beim Mobilitätsmanagement verfolgen.

 

Die Mitgliedschaft der Stadt Haan ist eine mittelfristig durch die Verwaltung umzusetzende Maßnahme der am 25.03.2021 einstimmig vom Rat der Stadt Haan beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie (Maßnahme 2.2.2.2). Für einen Beitritt ist eine Bewerbung erforderlich sowie der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (Rahmenvereinbarung). Hierzu fand Ende März ein Gespräch der Verwaltung mit Vertretern der Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr auf Leitungsebene statt.

 

Im Beitrittsgespräch wurden die bestehenden Herausforderungen der Mobilitätsentwicklung u. a. im Kontext von Klimakrise, demografischer Entwicklung und Ressourcenknappheit sowie der strategische Ansatz des Mobilitätsmanagements besprochen. Die Verwaltung hat ihre Motivation für einen Beitritt dargestellt. Zusammenfassend möchte sie die Mobilität von morgen mit neuen Lösungen zum positiven Standortfaktor machen. Weiterhin wurde auf einzelne Angebote und Anforderungen einer Mitgliedschaft eingegangen. Seitens des Zukunftsnetzes wurde insbesondere betont, dass die Verwaltung zur Bewältigung der komplexen Aufgabe mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sein bzw. werden muss.

 

Die Verwaltung stellt im Folgenden die Rahmenbedingungen eines Betritts ins Zukunftsnetz dar und geht hierbei u. a. auf das Selbstverständnis des Mobilitätsnetzwerks, den Ansatz des Mobilitätsmanagements und die mit einem Beitritt verbundenen Angebote und Anforderungen ein.

 

 

2.     Das Mobilitätsnetzwerk

 

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW wurde im Jahr 2015 gegründet. Es wird vom Landesverkehrsministerium als „Ideenschmiede für bessere, sichere und saubere Mobilität“ beschrieben. Es habe sich als „Berater, Unterstützer, Vernetzer, Ideengeber und Antreiber für die Mobilität der Zukunft fest etabliert“. [1]

 

a)     Vision und Mission

 

Das Zukunftsnetz verfolgt die Vision, dass alle Menschen in NRW klimaneutral und nachhaltig unterwegs sind.

Das Ziel besteht darin, „Mobilität nachhaltiger zu gestalten: energieeffizient, umweltschonend (Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärmemission, Flächenverbrauch) und sozial verträglich (Bezahlbarkeit, soziale Teilhabe).“ Nachfolgende Generationen sollen nicht in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt werden.

Diese Verantwortung werde wahrgenommen, indem gemeinsam mit den Kommunen in NRW die Mobilitätswende verfolgt wird.[2] Verschiedene Mitgliedskommunen beschreiben die Zukunft der Mobilität dabei u. a. als „vernetzt, smart, postfossil und nachhaltig“.

 

Für das Zukunftsnetz ist das Handlungsfeld des Mobilitätsmanagements der zentrale Ansatzpunkt für die Mobilitätswende. Mithilfe des kommunalen Mobilitätsmanagements sind die Rahmenbedingungen für nachhaltige Mobilitätskonzepte zu entwickeln und in konkreten Maßnahmen umzusetzen.

 

Die Mobilitätswende sei dabei „im Kern eine kommunikative Aufgabe, die Aufklärung, Überzeugung, Inspiration, Anleitung und Vernetzung erfordere“.[3]

 

b)        Entstehung, Ausrichtung, Mitglieder

 

Vorläufer des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ war das Netzwerk „Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen“, das 2004 durch das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes entstanden war. Der Schwerpunkt des Zukunftsnetzes ist nunmehr auf das Mobilitätsmanagement ausgerichtet. Das wichtige Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, bleibt davon unberührt.

 

Das Zukunftsnetz wird von einem wissenschaftlichen Beirat beraten. Dieser besteht u. a. aus Vertreter_innen des Verkehrsministeriums NRW sowie Lehrstuhlinhaber- und Forscher_innen aus den Bereichen Mobilitäts- und Raumplanung sowie Verkehrsingenieurswissenschaften in NRW. „Der wissenschaftliche Beirat empfiehlt Themen und Forschungsschwerpunkte, berät bei der strategischen langfristigen Ausrichtung und ermöglicht Zugriff auf aktuelle Analysen und Forschungsergebnisse.“[4]

 

Inzwischen sind über 280 Kommunen in NRW und 50 Kommunen im VRR-Raum Mitglied im Zukunftssetz, darunter auch drei kreisangehörige Städte. Vor kurzem ist auch der Kreis Mettmann auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität ins Zukunftsnetz eingetreten.

 

Die Arbeit des Netzwerkes wird in diesem Jahr durch die Nominierung für den Deutschen Verkehrswendepreis der Allianz pro Schiene besonders anerkannt.

 

 

3.     Der strategische Ansatz des Mobilitätsmanagements

 

Mit der Mitgliedschaft verpflichten sich Kommunen dem Ziel, das Mobilitätsmanagement als strategischen Ansatz umzusetzen.

 

„Das kommunale Mobilitätsmanagement ist ein Instrument zur Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens auf kommunaler Ebene und koordiniert das Planen und Handeln der Fachstellen in der Kommunalverwaltung, die für den Verkehr und Mobilität zuständig sind. (…) Im Mittelpunkt steht ein fachbereichsübergreifender Abstimmungs- und Entscheidungsprozess aus Bereichen der Verkehrsplanung, des Bau- und Planungsrechts, der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Öffentlichkeitsarbeit, des Bürgerdialogs und des Dialogmarketings zu einer Gesamtstrategie.“[5]

 

Es bildet den Rahmen für unterschiedliche Handlungsfelder: Diese reichen vom betrieblichen Mobilitätsmanagement und Mobilitätsmanagement in der Stadtplanung über schulisches Mobilitätsmanagement z. B. zum Mobilitätsmanagement für Neubürger_innen oder weitere Zielgruppen.

 

Da Transformation nur funktioniert, wenn die Mobilitätswende real vorstellbar ist, spielt die Entwicklung eines Zukunftsbildes eine große Rolle.

Die Maßnahmenebene beinhaltet eine strategische Kopplung von Pull- und Push Maßnahmen sowie die Neuaufteilung des Verkehrsraumes.

 

Verhaltensbeeinflussung benötigt dabei verschiedene Komponenten. U. a. müssen Lösungen für fair gehalten werden, möglichst besser als erwartet sein und sich im Alltag der Menschen bewähren. Im diesem Zusammenhang müssen soziale, ökonomische und ökologische Vorteile in den Mittelpunkt gerückt werden. Insbesondere müssen Bedenken nicht nur argumentativ, sondern auch operativ ausgeräumt werden. D. h. Mobilitätswende muss erlebbar sein. [6]

 

Ziel ist es dabei auch, zukunftsfähige Mobilitätsroutinen frühzeitig zu etablieren.

 

„Durch temporäre Maßnahmen besteht die Möglichkeit zu experimentieren und daraus zu lernen. Anhand von konkreten und kreativen Beispielen kann aufgezeigt werden, was machbar ist“, z. B. im Rahmen von „Park(ing) Days“.[7] Der Park(ing) Day ist dabei ein internationaler „Aktionstag zur Re-Urbanisierung von Innenstädten: Es werden Parkplätze im öffentlichen Straßenraum modellhaft kurzfristig umgewidmet und einer anderen Nutzung wie der als grüne Oase bzw. Pflanzinsel, als Gastronomie- und Sitzfläche, Fahrradabstellfläche usw. zugeführt“.[8]

 

Weitere Informationen zum strategischen Ansatz des Mobilitätsmanagements wurden u. a. in den Handbüchern des Zukunftsnetzes „Betriebliches Mobilitätsmanagement in Kommunen“, „Kosteneffizienz durch Mobilitätsmanagement“, „Kommunale Mobilitätskonzepte“ und „Kommunales Mobilitätsmanagement als Change-Management-Prozess“ veröffentlicht.

 

 

4.     Angebote des VRR bzw. der Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr bzw. Vorteile einer Mitgliedschaft

 

Die Basis zur Zusammenarbeit im Zukunftsnetz bildet eine Rahmenvereinbarung Hierin werden u. a. die kostenlosen Angebote des Netzwerks beschrieben. Sie umfassen z. B.

 

 

  • Informationen und Workshops zu Einzelthemen oder zum Gesamtansatz des Mobilitätsmanagements in Verwaltung und Kommunalpolitik
  • Informationen zu Förderkulissen
  • Fortbildungen im Bereich der Methodenkompetenz
  • Fachtagungen
  • Begleitung aktueller Projekte
  • Organisation gemeinsamer Aktionen, u. a. Exkursionen
  • Leihmaterialien für Veranstaltungen, u. a. Verkehrssicherheitsaktionen
  • Materialien zum schulischen Mobilitätsmanagement

 

Darüber hinaus bietet das Zukunftsnetz einen Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“ an, der kostenpflichtig (s. u.) ist.

 

Weitere detaillierte Informationen zum Leistungsangebot können der Rahmenvereinbarung in Anlage 1 sowie der Homepage des Zukunftsnetzes ­
( https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de ) entnommen werden.

 

 

5.     Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Folgende Voraussetzungen müssen Gemeinden, Städte und Kreise erfüllen, um Mitglied zu werden:

a)     Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der Koordinierungsstelle auf Leitungsebene der Kommune

 

Dieses Gespräch fand am 24.03.2022 mit der technischen Beigeordneten und Vertretern der Fachämter 61 und 66 statt. Die Präsentation zum Gespräch ist der Anlage 2 beigefügt.

 

 

b)   Benennung eines oder einer Verantwortlichen als Ansprechpartner(in), deren Aufgaben ggf. in einer Dienstanweisung zu regeln sind

Die Verantwortliche Person übernimmt insbesondere die Funktion des Informationsknotens extern mit der Koordinierungsstelle und intern zu den verschiedenen Fachbereichen.

 

c)    Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung durch den Oberbürgermeister, Bürgermeister bzw. Landrat, in der folgende Vereinbarungen getroffen werden:

-     Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Zukunftsnetzes Mobilität NRW

-     Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle,

-     Einrichtung eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Arbeitskreise und

-     Umsetzung von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit.

 

 

6.     Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung.

Sie wird zunächst für vier Jahre abgeschlossen. Die Umsetzung der Rahmenvereinbarung und die Art der Zusammenarbeit wird zwei Jahre nach Unterzeichnung im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene beiderseitig bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Mitgliedschaft nach Ablauf der vier Jahre um weitere vier Jahre verlängert.

Insbesondere die Leihmaterialien des Zukunftsnetzes für Aktionen sind stark nachgefragt. Um hier im nächsten Jahr zum Zuge kommen zu können, müsste eine Mitgliedschaft und Beantragung z. B. von temporärer Stadtmöblierung o. Ä. kurzfristig erfolgen.

 

 

7.     Einschätzung der Verwaltung

 

Die Verwaltung stimmt mit dem Zukunftsnetz überein, dass Mobilitätswende gelingt, wenn sie „politisch gewollt, von einer starken Kommunalverwaltung umgesetzt und von der Zivilgesellschaft mitgetragen“ wird.[9] Die entscheidende Herausforderung liegt in der dauerhaften Verankerung einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas Mobilität im Alltag von Verwaltung, Politik und Bevölkerung.

 

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit bereits auf die Expertise des Zukunftsnetzes zurückgegriffen (z. B. auf das Handbuch und Muster zur Stellplatzsatzung) und konnte daraus diverse Anregungen erhalten. Mit der Mitgliedschaft kann sie u. a. auch individuelle Beratung in Anspruch nehmen und auf weitere Angebote zugreifen und durch den Austausch neue Lösungsbausteine kennen lernen.

 

Aufgaben des kommunalen Mobilitätsmanagement werden aktuell vereinzelt durch verschiedene Mitarbeiter_innen der Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche bearbeitet. Damit kommunales Mobilitätsmanagement erfolgreich umgesetzt werden kann, erfordert dies jedoch eine zentrale Gesamtkoordination.

Mit der Einführung eines Mobilitätsmanagers oder einer Mobilitätsmanagerin erhält die Verwaltung eine feste Ansprechperson, die für die erfolgreiche Umsetzung des kommunalen Mobilitätsmanagements zuständig ist. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Fachabteilungen, stößt Prozesse an, initiiert Mobilitätsmanagementmaßnahmen und stimmt bei gemeinsamen Projekten die Teilschritte ab.

 

Um eine aktive Mitgliedschaft wahrnehmen und Mobilitätsmanagementmaßnahmen umsetzen zu können, ist aus Sicht der Verwaltung ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,5 erforderlich. Dies entspricht dem mittleren Personaleinsatz, der in der Nachhaltigkeitsstrategie für den Beitritt ins Zukunftsnetz benannt wird.

 

Die Mobilitätsmanagerin bzw. der Mobilitätsmanagerin ist organisatorisch als zusätzliche Querschnitts-Stabsstelle (ggf. auch beim Amt für Stadtplanung und Vermessung) denkbar.

 

Ohne diesen zusätzlichen Stellenanteil ist aus Sicht der Verwaltung ein Beitritt ins Zukunftsnetz nicht möglich.



[1] s. a. Zukunftsnetz Mobilität NRW: Die Zukunft der Mobilität ist heute – Ideen. Erfolge. Visionen., Köln 2021, S. 3

[2] s. a. https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/wofuer-wir-stehen/unser-ziel

[3] ebd.

[4] s. a. Zukunftsnetz Mobilität NRW: Die Zukunft der Mobilität ist heute – Ideen. Erfolge. Visionen., Köln 2021, S. 68

 

[5] s. a. https://www.mobilikon.de, Nachschlagewerk rund um das Thema Mobilität vor Ort des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung

[6] s. a. Zukunftsnetz Mobilität NRW: Die Zukunft der Mobilität ist heute – Ideen. Erfolge. Visionen., Köln 2021, S. 14

[7] ebd. S. 67

[8] s. https://de.wikipedia.org/wiki/Parking_Day

[9] s. a. Zukunftsnetz Mobilität NRW: Die Zukunft der Mobilität ist heute – Ideen. Erfolge. Visionen., Köln 2021, Köln 2021, S. 64

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvereinbarung gem. Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage zum Beitritt ins Zukunftsnetz Mobilität NRW abzuschließen.

 

2.    Im Stellenplanentwurf 2023 wird die Verwaltung einen Stellenanteil von 0,5 Personalstellen für eine Mobilitätsmanagerin oder einen Mobilitätsmanager aufnehmen.

Finanz. Auswirkung:

 

Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz ist für die Kommunen kostenfrei.

 

Es entstehen Kosten für den zusätzlichen Stellenanteil sowie die Einrichtung eines Arbeitsplatzes.

Die jährlichen Personalkosten inklusive Arbeitgeber-Anteilen betragen mit einem Stellenanteil von 0,5 bei EG 11 Stufe 4 rd. 38.400 bzw. bei EG 12 Stufe 4 rd. 41.800 Euro.

 

Sofern im Rahmen der Stellenbesetzung nicht bereits eine vergleichbare Qualifizierung vorliegt, entstehen zudem Kosten für die Teilnahme am Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“. Diese wurden im Beitrittsgespräch auf derzeit rd. 2.000 Euro beziffert.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Mit dem Beitritt zum Zukunftsnetz Mobilität NRW erhält die Verwaltung Unterstützung, um die Mobilitätswende anzugehen und nachhaltige Mobilitätsangebote zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Wie eingangs beschrieben setzt die Tätigkeit an Herausforderungen wie der Klimakrise, demografischen Entwicklung, Verkehrssicherheit, Ressourcenknappheit an. Die möglichen Handlungsfelder sind vielfältig. Ein Beitritt ist daher für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie umfänglich förderlich.

 

Grafische Übersicht zur Nachhaltigkeitseinschätzung