Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2010/2011
Vorlage
51/009/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1.       Anlass der Vorlage, Rechtsgrundlagen, Sachlage

 

Am 25.10.2007 beschloss der Landtag NRW das Gesetz zur frühen Bildung und För­derung von Kindern – Kinderbildungsgesetz - (KiBiz). Das Kinderbildungsgesetz trat am 01.08.2008 in Kraft und ersetzte das Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Der komplette Gesetzestext ist in der Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügt.

 

Das Verwaltungsverfahren zwischen dem Land und den Kommunen regelte das Ministerium für Generation, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) mit Wirkung ab 01.08.2008 durch die „Verordnung über das Verwaltungsverfahren zur Gewährung der Landeszuschüsse und zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) (Verfahrensverordnung KiBiz - VerfVO KiBiz -)“.

 

Das Kinderbildungsgesetz regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Mit dem KiBiz soll eine individuelle und frühe Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sicher gestellt werden.

Kernziele des Gesetzes sind u.a. die frühe Sprachförderung, Gesundheitsschutz (Ermittlung und Verhinderung von Vernachlässigung, Kindesmisshandlung) und vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Betreuungsangebot soll  flexibel und vielfältig gestaltet sein, so dass Mütter und Väter mit mög­lichst wenig Einschränkungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Die Finanzierung nach KiBiz  geschieht auf der Grundlage von Kindpauschalen sowie den unterschiedlich angebotenen Gruppentypen.

 

Zusätzlich werden Mittel zweckgebunden für die Weiterentwicklung von Tagesein­richtungen zu Familienzentren, die Sprachförderung (jedes Kind soll bei Einschulung die deutsche Sprache beherrschen) und den Ausbau der Betreuung für Kinder unter­halb des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 3 SGB VIII bereitgestellt.

Als weitere gesetzliche Grundlagen sind für diese Vorlage das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tages­betreuungsgesetz – TAG) sowie das am 16.12.2008 in Kraft getretene Kinderförder­gesetz (KiFög) zu beachten.

 

 

2.      Ist-Situation,  Planungsgrundlagen

2.1     Betreuungsangebote

 

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 31.03.2009 für das Kindergartenjahr 2009/2010 ein Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen von insgesamt 975 Betreuungsplätzen in 50 Gruppen.

 

Gesamt-Übersicht über die Anzahl der Betreuungsplätze nach Gruppentypen:

 

Gruppentyp

Ia

Ib

Ic

IIa

IIb

IIc

IIIa

IIIb

IIIc

Summe

Anzahl

Plätze

9

146

200

8

15

32

43

229

293

975

 

Gesamt-Übersicht über die Anzahl der Betreuungsplätze nach Art und Alterszugehö­rigkeit:

 

Anzahl der Betreuungsplätze

Vollendetes 3. Lebensjahr bis Beginn der Schulpflicht (Gruppentyp I und III)

813

 

davon: integrative Plätze

 

18

davon: Plätze in Waldorf-

einrichtung für Auswärtige

 

15

Unter Dreijährige

152

 

davon: in Gruppentyp I

 

97

davon: in Gruppentyp II

 

55

Schulpflichtige

10

 

Summe:

975

 

 

Detail-Übersicht über Gruppentypen / Betreuungsplätze je Einrichtung:

Träger/Einrichtung

Anz. Gr.

Gruppentyp / Betreuungsplätze

Insge-samt

I a

I b

I c

II a

II b

II c

III a

III b

III c

AWO Kreisverb. Mettmann gGbmH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Bandenfeld 110

3

 

20

40

 

 

 

 

 

 

60

Bollenberger Busch 29

5

 

 

15

 

 

 

12

13

50

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

5

 

5

15

 

 

10

 

25

35

90

Caritasverband Kreis Mettmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Düsselberger Str. 7

4

 

20

20

 

5

5

 

 

20

70

Ev. Kirchengem. Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bismarckstr. 10

5

 

30

10

 

 

 

 

25

40

105

Kampstr. 70

3

 

 

20

 

 

 

 

25

20

65

Kurze Str. 4

2

9

11

 

 

 

 

9

16

 

45

Ev. Reform. Kirchengem. Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heinhauser Weg 8

5

 

20

20

 

 

10

 

25

20

95

 

Kath. Kirchengem. Haan/Gruiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Breidenhofer Str. 1

3

 

20

20

 

 

 

 

 

20

60

Hochdahler Str. 14

2

 

 

 

 

 

 

 

50

 

50

Private Kindergruppe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bachstr. 64

4

 

 

20

 

10

 

 

 

40

70

Waldgruppe, Bachstr.

1

 

 

 

 

 

 

15

 

 

15

Guttentag-Loben-Str. 14

3

 

 

 

 

 

7

 

25

28

60

Stadt Haan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alleestr. 8

2

 

20

20

 

 

 

 

 

 

40

Waldorfkindergarten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parkstr. 29

2

 

 

 

 

 

 

 

25

20

45

Friedrichstr. 54

1

 

 

 

8

 

 

7

 

 

15

 

50

9

146

200

8

15

32

43

229

293

975

 

 

 

 

 

2.2       Anzahl Kinder

Im Folgenden wird eine Übersicht der in der Stadt Haan lebenden Kinder dargestellt. Die Darstellung erfolgt nach Geburtenjahrgänge (Stand Einwohnermeldedatei: Januar 2010) sowie nach Ortsbereichen. Für die Bedarfsplanung sind die Kinder ab dem Geburtsdatum 01.08.2004 zu berücksichtigen.

 

Anzahl Kinder nach Ortsbereichen – Stand 01/2010

Geburtenjahrgänge

Haan-Ost

Haan-Mitte

Haan-West

Gruiten

Summen

01.08.2004 - 31.07.2005

54

64

88

46

257

01.08.2005 - 31.07.2006

65

49

91

39

246

01.08.2006 - 31.07.2007

84

54

98

44

283

01.08.2007 - 31.07.2008

15

15

20

14

64

Kinder vor Stichtag 1.11

Zwischensumme: Kinder

218

182

298

143

850

im Rechtsanspruchsalter

01.08.2007 - 31.07.2008

44

44

62

41

196

Kinder nach Stichtag 1.11

 

01.08.2008 - 31.07.2010

170

101

143

66

480*

Gesamtsumme:

432

327

503

250

          1526

* geschätzte Kinderzahl ermittelt aus der verfügbaren Echtzahl der Kinder in 2008/2009 zzgl.einer Kinderzahl als Vorausberechnung für das Jahr 2010/2011

 

Die Zahl der Kinder in den für die Berechnung des Bedarfs im Kindergartenjahr 2010/2011 relevanten "Kernjahrgängen" (ab vollendetes 3. Lebensjahr) beträgt für Gesamt-Haan 786 Kinder. 

Der „hereinwachsende“ Jahrgang der 2 – 3 Jährigen (01.08.2007 – 31.07.2008) weist 260 Kinder aus. Aufgrund der im Kindergartenjahr 2008/2009 hohen Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen durch "Stichtagskinder" (Kinder die vor dem Stichtag 1.11 das 3. Lebensjahr beenden und nach KiBiz als Dreijährige gelten) wurde der Jahrgang in der tabellarischen Darstellung "gesplittet" in 64 Kinder die im Rechtsanspruchsalter sind und 196 Kinder, die den unter Dreijährigen zuzurechnen sind.  Für den Geburtenjahrgang 01.08.2009 – 31.07.2010 wurde die Kinderzahl prognostiziert. 

 

2.3       Aktuelle Bedarfsdeckung (Stand 01/2010)

Für Kinder im Rechtsanspruch (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr) beträgt unter Anwendung der KiBiz-Stichtagsregelung, sowie dem Stichtag für die Einschulung und unter Berücksichtigung der Geburtenjahrgänge

- 01.08.2003 – 31.07.2004 =        (258 x 11/12)                      236 Kinder

- 01.08.2004 – 31.07.2006 =                                       503 Kinder

- 01.08.2006 – 31.07.2007 =        (283 x 3/12)                70 Kinder

 

                                                                     insgesamt                       810 Kinder

 

die Bedarfsdeckungsquote bei 788 Plätzen (ohne Waldorfkontingent für Auswärtige – 15 Plätze - und den 10 Plätzen für Schulpflichtige) rd.  97 v. H.

Für unter Dreijährige beträgt (ebenso) unter Anwendung der KiBiz-Stichtagsregelung und unter Berücksichtigung der Geburtenjahrgänge

 

- 01.08.2006 – 31.07.2007 =      (9/12 x 283)                        212 Kinder

 

- 01.08.2007 – 31.07.2009      =                                             480 Kinder

                                                                    insgesamt                             692 Kinder

 

die Bedarfsdeckungsquote bei verfügbaren 152 Plätzen in Kindertageseinrichtun­gen sowie maximal 58 Plätzen in der Kindertagespflege bei insgesamt 210 Plätzen rd.  30 v. H.

Vom hereinwachsenden Jahrgang sind im Kindergartenjahr 2009/2010 bereits rd. 60 v. H. der Kinder in Einrichtungen aufgenommen.

 

3.     Angebotsstruktur im Kindergartenjahr 2010/2011

3.1   Betreuungsplätze

Nach den Trägergesprächen im September sowie Dezember 2009 wurden von den Trägern die in den Einrichtungen erkannte Bedarfslage und die sich ergebenden  Änderungen dem Jugendamt mitgeteilt. Die Bedarfslage wurde nach Verarbeitung nochmals mit den Trägern bzw. Einrichtungen abgestimmt. Des Weiteren wurden seitens des Jugendamtes die bis zur Erstellung dieser Vorlage von den Einrichtungen an die Verwaltung übermittelten (Vor-) Anmeldungen berücksichtigt.

         unverbindliche Voranmeldungen (Stand: 12/2009)

3 – 6 Jahre:                                                     108 Kinder

2 – 3 Jahre vor 1.11:                                         36 Kinder

Zwischensumme Rechtsanspruch:                 144 Kinder

2 – 3 Jahre nach 1.11:                                    117 Kinder

0 – 2 Jahre:                                                       60 Kinder

        Gesamt:                                                          321 Kinder

 

3.2       Betreuungszeiten

In den Übersichten werden die zwischen den Trägern und der Verwaltung abgestimmten bzw. zusammen entwickelten Veränderungen hinsichtlich der Auswirkungen je Einrichtung dargestellt nach

- Gruppentypen und Platzzahlen sowie

- Art der Betreuungsplätze und der Altersgruppe.

In den nachfolgenden Übersichten werden bezogen auf jede Einrichtung der jeweilige Ist-Zustand (Stand 12/2009), die geplanten Veränderung bezüglich Gruppentypen und Platzzahlen im Kindergartenjahr 2010/2011 (Stand 01/2010) sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen (alt zu neu) hinsichtlich der Betreuungsplätze in den einzelnen Altersgruppen dargestellt.

 

Übersicht nach Gruppentypen und Platzahlen im Kindergartenjahr 2009/2010 und geplante Veränderungen in 2010/2011 (Stand 01/2010)

Einrichtung

alt/ neu*

Anz Gr.

Gruppentyp / Betreuungsplätze

Insge-samt

I a

I b

I c

II a

II b

II c

III a

III b

III c

Am Bandenfeld 110

alt

3

 

20

40

 

 

 

 

 

 

60

Bollenberger Busch 29

alt

5

 

 

15

 

 

 

12

13

50

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

alt

5

 

5

15

 

 

10

 

25

35

90

 

Düsselberger Str. 7

alt

4

 

20

20

 

5

5

 

 

20

70

neu

 

 

22

22

 

5

5

 

 

21

   75 **

 

Bismarckstr. 10

alt

5

 

30

10

 

 

 

 

25

40

105

neu

 

 

20

20

 

 

 

 

53

20

  113**

Kampstr. 70

alt

3

 

 

20

 

 

 

 

25

20

65

 

Kurze Str. 4

Alt

2

9

11

 

 

 

 

9

16

 

45

neu

 

7

13

 

 

 

 

7

18

 

45

 

Heinhauser Weg 8

alt neu

5

 

 

20

22

20

22

 

 

10

10

 

25

22

20

22

95

  98**

Breidenhofer Str. 1

alt

3

 

20

20

 

 

 

 

 

20

60

Hochdahler Str. 14

alt

2

 

 

 

 

 

 

 

50

 

50

 

Bachstr. 64

alt

4

 

 

20

 

10

 

 

 

40

70

neu

 

 

 

20

 

5

5

 

 

40

70

 

Waldgruppe, Bachstr.

alt

1

 

 

 

 

 

 

15

 

 

15

neu

 

 

 

 

 

 

 

18

 

 

18

Guttentag-Loben-Str. 14

alt

3

 

 

 

 

 

7

 

25

28

60

Alleestr. 8

alt

2

 

20

20

 

 

 

 

 

 

40

Parkstr. 29

alt

2

 

 

 

 

 

 

 

25

20

45

Friedrichstr. 54

alt

1

 

 

 

8

 

 

7

 

 

15

 

 

 

 

alt

50

9

146

200

8

15

32

43

229

293

975

 

neu

50

7

142

214

8

10

37

44

256

276

994

Veränderung +/-

0

 - 2

- 4

 14

0

- 5

 5

1

27

- 17

     19

 

* alt: Angebot wie 2009/2010, neu: Veränderungen in 2010/2011

                ** Überbelegungen

 

 

 

 

 

Übersicht nach Art und Altersgruppe (Stand 01/2010)

Einrichtungen

alt/neu*

Plätze nach Art und Alter

3 J. - Schul- pflicht

3-6 J. inte- grativ

U 3

2-3 J.

U 3 inte- grativ

Schul- pflich-tige

Insgesamt

Am Bandenfeld 110

alt

42

 

 

18

 

 

60

Bollenberger Busch 29

alt

73

13

 

       2

       2

 

90

Käthe-Kollwitz-Str. 1

alt

70

5

10

5

 

 

90

Düsselberger Str. 7

alt

48

 

10

     12

 

 

70

neu

57

 

10

8

 

 

75

Bismarckstr. 10

alt

83

 

 

12

 

      10

105

neu

84

 

 

12

 

17

113

Kampstr. 70

alt

59

 

 

6

 

 

65

Kurze Str. 4

alt

41

 

 

4

 

 

45

neu

39

 

 

6

 

 

45

Heinhauser Weg 8

Alt

neu

77

76

 

10

10

8

12

 

 

95

98

Breidenhofer Str. 1

alt

48

 

 

12

 

 

60

Hochdahler Str. 14

alt

50

 

 

 

 

 

50

Bachstr. 64

alt

54

 

10

6

 

 

70

Waldgruppe, Bachstr.

alt

15

 

 

 

 

 

15

neu

18

 

 

 

 

 

18

Guttentag-Loben-Str. 14

alt

53

 

7

 

 

 

60

Alleestr. 8

alt

30

 

 

10

 

 

40

Parkstr. 29

alt

45

 

 

 

 

 

45

Friedrichstr. 54

alt

 7

 

8

 

 

 

15

 

alt

795

18

55

95

2

10

975

 

neu

805

18

55

97                         

2

17

994

Veränderung +/-

 

10

0

0

2

0

7

19

 

* alt: Angebot wie 2009/2010, neu: Veränderungen in 2010/2011**

 

4.3       Bedarfsfeststellungen

Für die Bedarfsfeststellung wurden folgende Berechnungen / Eckpunkte zu Grunde  gelegt:

- Für das kommende Kindergartenjahr stehen in den Einrichtungen 808 Plätze (insgesamt 823 Plätze abzgl. 15 „Waldorf-Plätze“ für Auswärtige) für Kinder mit Rechtsan­spruch nach § 24 SGB VIII sowie 154 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung. 

 - Im Hinblick auf die derzeitige Bedarfsdeckungsquote von rd. 97 v. H für Kinder in den Kernjahrgängen und ebenso rd. 97 v. H für die sogenannten "Stichtagskinder",  die nach KiBiz als Dreijährige zu berücksichtigen sind, wird auch für das Kindergartenjahr 2010/2011 eine Bedarfsdeckungsquote von 97 v. H. für Kinder im Rechtsanspruchsalter zugrunde gelegt.

- Aufgrund der Vorverlegung des Einschulungstermins für das Schuljahr 2010/2011 auf den 31. August wird der betreffende Geburtenjahrgang (01.08.2004 – 31.07.2005) anteilsmäßig mit 11/12 des Jahrgangs berechnet. Mit dem neuen Schulgesetz wurde der Stichtag für das Einschulungsalter in Monatsschritten inner­halb von sieben Jahren vom 30. Juni auf den               31. Dezember vorverlegt (§ 35 SchulG). Bis zum Schuljahr 2014/2015 sollen alle Kinder eingeschult werden, die bis zum 31.Dezember ihr sechstes Lebensjahr beendet haben.

Der „hereinwachsende“ Jahrgang wird anteilsmäßig mit 9/12 für unter Dreijährige berechnet. Nach § 19 Abs. 4 KiBiz ist für das Kindergartenjahr das Alter maßgeblich, welches ein Kind zum Stichtag am 1. November hat.   

- In die Bedarfsdeckungsquote für unter Dreijährige werden alle zurzeit verfügbaren Plätze im Bereich der Kindertagespflege eingerechnet.

- Das „Waldorf-Kontingent“ für auswärtige Kinder bleibt in den Berechnungen unberück­sichtigt.

 

4.3.1    Bedarfsfeststellung für Kinder mit Rechtsanspruch

 

Bedarfsberechnung:

 

                                                                                       97 v. H.           

Kernjahrgänge:

5 - < 6 Jahre: 257 Kinder            x 11/12            =          229      Plätze  

4 - < 5 Jahre: 246 Kinder                        =          239      Plätze

3 - < 4 Jahre: 283 Kinder                                    =          275     Plätze

 

„hereinwachsender“ Jahrgang:

2 - < 3 Jährige: 260 Kinder  x 3/12         =            63      Plätze

Bedarf:                                                          rd.            806     Plätze

 

 

Bestand an Plätzen für über Dreijährige in 2010/2011                            808 Plätze

Bedarf an Plätzen für über Dreijährige in 2010/2011                              806 Plätze

Differenz                                                                                              + 2 Plätze

Die Verwaltung empfiehlt, für das Kindergartenjahr 2010/2011 keine weiteren Gruppen in den U3-Bereich umzuwandeln, da hierdurch Betreuungsplätze im Rechtsanspruch verloren gehen. Hinzu kommt, dass der Jahrgang      01.08.2006 – 31.07.2007 mit einer hohen Zahl von 283 Kindern in den Bereich des Rechtsanspruches gelangt ist und dagegen rd. 250 Kinder (Stand 01/2010) die Einrichtungen verlassen werden. Es bleibt zu erwarten, dass sich der Bedarf an Betreuungsplätzen im Bereich des Rechtsanspruches mittelfristig nicht stark verändern wird bzw. nicht mit einem größeren Rückgang zu rechnen ist. Die „nachrückenden“ Jahrgänge weisen zwar tendenziell eine niedrigere Kinderzahl auf (01.08.2008 – 31.07.2009: 234 Kinder),  der verhältnismäßig starke Jahrgang der heute Dreijährigen wird aber mit 283 Kindern die nächsten Jahre den Bedarf im Rechtsanspruch konstant halten, dieser Mehrbedarf ist zu kompensieren. Dies erfolgt durch mit den Trägern vereinbarte Überbelegungen.

 

Aufgrund der Knappheit der Betreuungsplätze im Rechtsanspruchsalter soll - unabhängig vom Zeitpunkt der Umsetzung - aus fiskalischen Gründen die Bildung einer „Wander – und Erlebnisgruppe“ der Gruppenform III b für 15 Kinder in der AWO Einrichtung „Am Bandenfeld“ (siehe Anlage 3) jetzt beschlossen werden, damit zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres die entsprechenden Landesmittel bereit stehen, falls die Maßnahme umgesetzt wird. Die Neuschaffung einer Gruppe für Kinder über 3 Jahre, würde zunächst im Bereich des Rechtsanspruchs zu einer Entspannung führen und bei Etablierung mittelfristig zusätzlich Umwandlungspotenzial für eine Gruppe des Gruppentyps II schaffen. Über den Fortgang (Abstimmungsprozess LVR, etc.) wird kontinuierlich berichtet und separat im Jugendhilfeausschuss zur Beratung gestellt. Die konzeptionelle Abstimmung mit dem Land erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat. Aus diesem Grund, werden die möglichen Betreuungsplätze vorerst nicht in die Darstellung der Angebotsstruktur im Kindergartenjahr 2010/2011 (Kap. 3) einbezogen.

 

4.3.2    Ausbau der U 3 Betreuung für das  Kindergartenjahr 2010/2011

Das am 26. September 2008 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – Kinder­förderungsgesetz - (KiföG) weitet ab dem 1. August 2013 den Rechtsanspruch für eine Tagesbetreuung ab dem ersten Lebensjahr aus. Das Gesetz trat am 16. Dezember 2008 in Kraft mit Ausnahme des § 24 SGB VIII, der als Übergangsrege­lung bis zum 31.Juli 2013 noch nicht einen objektiven Rechtsanspruch für die Tagesbetreuung ab dem ersten Lebensjahr definiert. Bis zum 31. Juli 2013 besteht jedoch für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verpflichtung, ausreichend Plätze für unter Dreijährige vorzuhalten.

Als unter Dreijährige sind im Hinblick auf den Ausbau der Betreuungsplätze zu berücksichtigen:

 

2 - < 3 Jährige (260 x  9/12)                                                       195 Kinder                                         

0 - < 2 Jährige                                                                            480 Kinder

                                                                           insgesamt          675 Kinder

 

Unter Berücksichtigung von 675 Kindern und des Gesamt-Betreuungsangebots von:

 

- Plätze in Einrichtungen                                             154 Plätze

- maximale Plätze in Kindertagespflege                            58 Plätze

                                                                           insgesamt    212 Plätze

 

ergäbe sich eine Bedarfsdeckungsquote von                rd. 32 v. H.

 

      

Exkurs: Wohngebiet  „Hasenhaus“

Hinsichtlich des Wohngebietes „Hasenhaus“ ist darauf hinzuweisen, dass besonders in den letzten 2 Jahren ein Anstieg der Einwohnerschaft zu vermerken ist. Allein in einem Zeitraum von 10 Monaten (01.2009 – 10.2009) ist im Wohngebiet ein Anstieg von rd. 20 v. H. an Einwohnern zu verzeichnen. Auch hinsichtlich der Kinderzahlen bis 6 Jahre ist nach der Erfassung zu unterschiedlichen Stichtagen ein  Zuwachs zu verzeichnen. Darüber hinaus kann die Altersstruktur der Bewohner im Gebiet Hasenhaus im Vergleich zur gesamtstädtischen Altersstruktur als „jung“ bezeichnet werden, da dass Verhältnis von Kinder- zu Erwachsenenpopulation relativ hoch ist.

 

 

Bevölkerungsentwicklung Hasenhaus Gesamt:

           

 

Stichtag

 

Einwohner gesamt:

 

01.01.2008

 

232 

 

01.01.2009

 

336 

 

08.10.2009

 

431 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderzahlen Hasenhaus 10.2009    

             

 

Geburtenjahrgang

 

Anzahl Kinder

 

01.08.2003 – 31.07.2004

 

12

 

01.08.2004 – 31.07.2005

 

15

 

01.08.2005 – 31.07.2006

 

 8

 

01.08.2006 – 31.07.2007

 

12

 

01.08.2007 – 31.07.2008

 

13

 

01.08.2008 – 31.07.2009

 

11

 

Summe:

 

71

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der auffallend hohe Anstieg der Population im Wohngebiet Hasenhaus wirkt sich allerdings nicht in gleicher Weise auf  die Gesamtbevölkerung im Ortsbereich Gruiten aus. Es ist davon auszugehen, dass das Wohngebiet Hasenhaus auf zu erwartende rückläufige Kinderzahlen im Ortsbereich Gruiten stabilisierend wirkt, d.h. im Ortsbereich Gruiten ist mittelfristig aufgrund des zu beobachtenden expandierenden Wohngebietes Hasenhaus nicht mit einem Rückgang der Kinderzahlen zu rechnen bzw. der Zuzug von „jungen Familien“ mit Kindern wird voraussichtlich zu einem leichten Anstieg der für eine Betreuung relevanten Jahrgänge im Ortsteil Gruiten führen.

Bezüglich Neubaumaßnahmen in anderen Ortsbereichen (z. B. Düsseldorfer Straße „Pumpstation“) ist aufgrund des Umfangs der Bautätigkeit sowie der sich dort zeigenden Zahlen nicht davon auszugehen, dass die Kinderzahlen die Planung bedeutend verzerren.

 

 

 

5.         Ausbauplanung U 3 bis 2013

5.1       Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

Seit dem 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) macht den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Pflichtaufgabe der Länder und Kommunen. Mit dem Gesetz ist der Rahmen für entscheidende Verbesserungen gesetzt worden, wie beispielsweise die Neuschaffung von 230.000 zusätzlichen Plätzen in Kindergärten bis 2010 und ein Qualitätsausbau im Bereich der frühen Bildung. Bis zum Jahr 2010 soll in den Kommunen eine Bedarfsdeckungsquote von 20 v. H. für die Betreuung der unter Dreijährigen erreicht werden. Nach § 24a Abs. 2 TAG gilt ab dem 1. Oktober 2010 für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe die objektiv-rechtliche Verpflichtung, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege bereitzustellen.

Im Kindergartenjahr 2009/2010 wurde in Haan das Platzangebot im U 3 Bereich von 132 Plätzen auf 152 Plätze erhöht. Bei einer für das Kindergartenjahr 2010/2011 prognostizierten Kinderzahl von insgesamt 675 Kindern ist in Haan allein mit dem institutionellen Platzangebot eine Bedarfsdeckungsquote von rd. 22 v. H. erreicht worden, womit die Zielvorgabe des Landes als erreicht gilt.

In der Planungsphase befinden zurzeit Maßnahmen die, vorbehaltlich der Umsetzung, mittelfristig das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren erhöhen würde. Zum einen, die bereits erwähnte Erweiterung des Betreuungsangebotes in der AWO Kindertagesstätte "Am Bandenfeld" um eine integrierte Waldgruppe, was zukünftig Umwandlungspotenzial für eine Gruppe des Typs I in eine Gruppe des Typs II bedeuten würde und zum anderen, die Neuschaffung einer U 3 Gruppe der Privaten Kindergruppe Haan e.V. am Standort Guten-Tag-Loben-Str.

 

 

 

5. 2      Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) weitet ab dem 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr aus. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres gilt die objektiv-rechtliche Verpflichtung, ein ausreichendes Platzangebot vorzuhalten. Hinsichtlich des Betreuungsausbaus ist das Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2013 die Betreuungsquote für unter Dreijährige auf 35 % zu erhöhen, was somit bis zum Jahr 2013 den kontinuierlichen und stufenweisen Ausbau an Tagesbetreuungsplätzen für unter Dreijährige fordert.

Ob die vom Bund für das Jahr 2013 angestrebte Bedarfsdeckungsquote von 35 % bei unter Dreijährigen tatsächlich dem zu erwartenden Bedarf entspricht, lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht darstellen. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf höher ausfallen wird. Nach den Ergebnissen einer Forsa-Umfrage, die im Januar 2010 veröffentlicht wurden, wünschen sich 66 % der Eltern einen Betreuungsplatz für ein Kind unter 3 Jahren. Bereits in der Vorlage im Februar 2009 (Vorlage: 51/024/2009) wird für die Stadt Haan von einem höheren Bedarf ausgegangen; durch Ratsbeschluss vom 17.02.2009 wurde eine Bedarfsdeckungsquote von 37 v. H. für Kinder unter 3 Jahren festgelegt. Es ist erkennbar, dass auch in Haan der Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren kontinuierlich ansteigt. Aus dem hereinwachsenden Jahrgang (2 - 3 jährige) werden im laufenden Kindergartenjahr bereits 171 Kinder in Einrichtungen betreut was einer Versorgungsquote von rd. 60 % für den kompletten Jahrgang entspricht.

 

5.3       Tagespflege

Der Gesetzesgeber geht davon aus, dass 30 % des Betreuungsbedarfes für unter Dreijährige mit Plätzen in der Tagespflege abgedeckt werden kann. Hinsichtlich der Betreuungsplätze in der Tagespflege kann zurzeit nicht davon ausgegangen werden, dass bis zum Jahr 2013 die Zielvorgabe von 30 % Bedarfsabdeckung über Plätze in der Tagespflege erreicht werden kann. Um die Zielvorgabe einzuhalten, müsste die Tagespflege von 58 Plätze auf 85 Plätze erweitert werden, was noch rd. 30 neu zu schaffende Plätze im Bereich der Tagespflege bis zum Jahr 2013 bedeuten würde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings trotz mehrmaliger Bemühungen der Verwaltung nicht gelungen, die Tagespflege in dem erforderlichen Maße auszubauen. Es konnten zwar neue Tagesmütter angeworben werden, im gleichen Zuge haben aber auch etliche Tagesmütter die Tätigkeit eingestellt. Die Verwaltung ist allerdings weiterhin bemüht, der vom Land ausgegebene Zielvorgabe nahe zu kommen. Um dies zu erreichen, erfolgten innerhalb des Jugendamtes eine Stärkung des Sachgebietes durch organisatorische Veränderungen und Bereitstellung zusätzlicher Personalstunden.

 

5.4       Ausbaubedarf U 3

Aufgrund der ggf. nicht ausreichenden Bedarfsdeckung mit Betreuungsplätzen im Bereich der Tagespflege empfiehlt die Verwaltung verstärkt den Ausbau von institutionellen Plätzen zu fördern. Im Besonderen weist die Verwaltung auf den Ausbaubedarf im Bereich der U 2 Betreuung hin. Den rechnerisch 480 0 – 2 jährigen Kindern stehen lediglich 55 Plätze des Gruppentyps II gegenüber. In Vorlage 51/024/2009 von November 2009 wurde für die Altersgruppe der 0 – 2 Jährigen ein Bedarf von 141 Betreuungsplätzen beschlossen. Auch mit Hinzurechnung möglicher Betreuungsplätze im Bereich der Tagespflege ist vor Allem der aktuelle Bestand an Plätzen für die 0 – 2 jährige Kinder in Haan für die Zukunft nicht ausreichend.

 

Fazit

Für das Kindergartenjahr 2010/2011 kann nach den Berechnungen der Jugendhilfeplanung die bedarfsdeckende Versorgung der Kinder im Bereich des Rechtsanspruches als gewährleistet gelten. Auch ist die Zielvorgabe des Landes, bis zum Jahr 2010 eine Bedarfsdeckungsquote von 20 % für Kinder unter 3 Jahren vorzuhalten, erfüllt worden.

Um dem im Jahr 2013 bevorstehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr bedarfsdeckend entsprechen zu können, muss das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren ausgebaut werden.

Aufgrund der sich mittelfristig kaum verändernden Kinderzahlen und zur Sicherung des Rechtsanspruches sieht die Verwaltung keine weitere Möglichkeit, bestehenden Gruppen für Kinder über 3 Jahre in Gruppen für Kinder unter 3 Jahre umzuwandeln. Die Verwaltung wird die zukünftige Entwicklung der Kinderzahlen intensiv beobachten und frühzeitig auf Veränderungspotentiale aufgrund von rückläufigen Kinderzahlen im Rechtsanspruchsalter aufmerksam machen bzw. entsprechende Umwandlungen einleiten.

Ausgehend von der in der Vorlage 51/024/2009 im November 2009  beschlossenen Bedarfsdeckungsquote von 37 % für Kinder unter 3 Jahren besteht unter Beachtung der zur Zeit vorhandenen rd. 210 Plätze (einschließlich Kindertagespflege) und einer für das Jahr 2013 zu erwartenden Zahl von rd. 660 – 690 Kinder unter 3 Jahren ein Ausbaubedarf von rd. 70 - 75 Betreuungsplätzen.

Ein weiterer Abbau von Betreuungsplätzen im Ü 3 ist nur bedingt möglich, da dies zu einer mittelfristigen Gefährdung der Bedarfsdeckung im Rechtsanspruchsalter führt. Daher bittet die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss um den Auftrag, zu eruieren inwieweit durch bauliche Maßnahmen und ggf. unter Einbezug der städtischen  Einrichtung  weitere Betreuungsplätze für unter Dreijährige realisiert werden können.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.         Für das Kindergartenjahr 2010/2011 (01.08.2010 –31.07.2011) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen und Betreuungsplätze zu bilden.

 

2.         Zur Erreichung des U 3-Ausbauziels wird die Verwaltung beauftragt, zum einen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Verhandlungen die weiteren Ausbaumöglichkeiten auszuschöpfen, zum anderen unter Einbezug der städt. Kindertageseinrichtung in der Alleestr. 8 Alternativen zu entwickeln.

 

Finanz. Auswirkung:

 

 

Bezogen auf das Kindergartenjahr 2010/2011 entstehen auf bezogen auf alle Einrichtungen

folgende Finanzvorgänge:

 

Produkt

Summe Landes-

Summe Jugendamts-

Summe freiwillige städt.

zuschüsse

zuschüsse

Zuschüsse

60110

2,339 Mio EUR

5,790 Mio EUR

0,452 Mio EUR

60120

0,081 Mio EUR

0,213 Mio EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

int. Wald-

0,023 Mio EUR

0,059 Mio EUR

0,042 Mio EUR

gruppe