Betreff
Feuerwache Haan / Aufstockung und Umbau Bestandsgebäude
hier: Grundsatz- und Bedarfsbeschluss
Vorlage
65/028/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Kommunen in NRW zur Sicherstellung des Brandschutzes verpflichtet Bedarfspläne aufzustellen und diese spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Ferner werden durch das Rettungsdienstgesetz die Kreise und Kreisfreien Städte verpflichtet in vergleichbarer Form Bedarfspläne für den Rettungsdienst zu erstellen. Ziel der Bedarfsplanung ist es, dass die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und des Rettungsdienstes den rechtlichen Anforderungen sowie den allgemein anerkennten Regeln entspricht und somit die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt wird.

 

Sowohl der Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann als auch der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Haan führen daher zu einer Stellenmehrung im Bereich der Abteilung 32-4 auf 71 Stellen (ausführliche Darlegung und Herleitung s. Vorlage 32-2/008/2021).

Bei dem Bau der Feuer- und Rettungswache Haan (2010) wurden zwar Raumreserven berücksichtigt, diese reichen aber nicht aus, um den gestiegenen Ansprüchen, die sich aus der Fortschreibung der Bedarfspläne ergeben, gerecht zu werden.

 

Auch die Bedarfe der Feuerwehr haben sich geändert, so dass neben der Aufstockung des Gebäudes auch teilweise ein Umbau des Bestandsgebäudes im 2. OG erfolgen muss. So sind beispielsweise die Ruheräume, in denen die Feuerwehrmitarbeitenden sich während der Bereitschaft zurückziehen können, auf eine Belegung mit zwei Personen ausgerichtet. Erfahrungen, die während der Corona-Pandemie gemacht wurden, haben aufgezeigt, dass es zielführender ist, eine Einzelbelegung vorzusehen, so dass ein Raum zu zwei Räumen umgebaut werden muss. Es gibt derzeit sieben Ruheräume, die während Corona nur mit einer Einzelbelegung in Anspruch genommen werden konnten, so dass in Aufenthaltsräumen, Schulungsräumen und Büroräumen Betten aufgestellt wurden.

 

Ebenfalls muss die Anzahl und Verteilung der Spinde bearbeitet werden, um die nunmehr erforderlichen personellen Aufstockungen aufzufangen und die gestiegenen Bedarfe an Ausrüstungsgegenständen und Arbeitskleidung aufzufangen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt werden ergänzend Spinde in Räumlichkeiten aufgestellt, denen eigentlich eine andere Nutzung zugeordnet ist, z.B. in Nebenräumen wie Technik- und Putzmittelräume.

 

Der Grundsatz- und Bedarfsbeschluss versetzt das Gebäudemanagement in die Lage, das Projekt zu realisieren und die Planung zu projektieren, um nach erfolgter Entwurfsplanung mit dazugehöriger Kostenberechnung als Ergebnis der Leistungsphase 3 in einer weiteren Vorlage die Fachausschüsse und den Rat zu bitten, die bauliche Umsetzung zu beschließen (Baubeschluss).

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für eine Aufstockung der Feuerwache Haan sowie den Umbau des Bestandes im 2. OG entlang des Brandschutz-bedarfsplans und der Erfordernisse der örtlichen Feuerwehr zu realisieren. Die Planung (Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI) dient der Vorbereitung des Baubeschluss, um eine Veranschlagungsreife des Projektes zu erhalten.

Finanz. Auswirkung:

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 150.000 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die Kürzung von Mitteln, die für die Umsetzung der Maßnahme Feuerwehrgerätehaus Gruiten in 2022 eingeplant sind.

Die für das Feuerwehrgerätehaus in Gruiten in 2022 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1 Mio. € werden in diesem Jahr nicht gänzlich zur Auszahlung kommen.

 

In 2023 ff müssen dann nach Verifizierung der Kosten die erforderlichen Mittel sowohl für die Aufstockung der Feuerwache Haan als auch das Feuerwehrgerätehaus Gruiten neu veranschlagt werden, sobald die Veranschlagungsgreife der Projekte gegeben ist (vgl. § 13 Kom HVO NRW), d.h. mit Erzielung eines Baubeschlusses nach Abschluss der Leistungsphase 3 mit einer abgestimmten Entwurfsplanung und dazugehöriger Kostenberechnung.