hier: Grundsatz- und Bedarfsbeschluss
Sachverhalt:
Anlass der Vorlage
Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) sind die Kommunen in NRW zur Sicherstellung des
Brandschutzes verpflichtet Bedarfspläne aufzustellen und diese spätestens alle
fünf Jahre fortzuschreiben. Ferner werden durch das Rettungsdienstgesetz die
Kreise und Kreisfreien Städte verpflichtet in vergleichbarer Form Bedarfspläne
für den Rettungsdienst zu erstellen. Ziel der Bedarfsplanung ist es, dass die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und des Rettungsdienstes den rechtlichen Anforderungen
sowie den allgemein anerkennten Regeln entspricht und somit die Versorgung der
Bevölkerung sichergestellt wird.
Sowohl der Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann als auch der
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Haan führen daher zu einer Stellenmehrung im
Bereich der Abteilung 32-4 auf 71 Stellen (ausführliche Darlegung und
Herleitung s. Vorlage 32-2/008/2021).
Bei dem Bau der Feuer- und Rettungswache Haan (2010) wurden zwar
Raumreserven berücksichtigt, diese reichen aber nicht aus, um den gestiegenen
Ansprüchen, die sich aus der Fortschreibung der Bedarfspläne ergeben, gerecht
zu werden.
Auch die Bedarfe der Feuerwehr haben sich geändert, so dass neben der
Aufstockung des Gebäudes auch teilweise ein Umbau des Bestandsgebäudes im 2. OG
erfolgen muss. So sind beispielsweise die Ruheräume, in denen die
Feuerwehrmitarbeitenden sich während der Bereitschaft zurückziehen können, auf
eine Belegung mit zwei Personen ausgerichtet. Erfahrungen, die während der
Corona-Pandemie gemacht wurden, haben aufgezeigt, dass es zielführender ist,
eine Einzelbelegung vorzusehen, so dass ein Raum zu zwei Räumen umgebaut werden
muss. Es gibt derzeit sieben Ruheräume, die während Corona nur mit einer
Einzelbelegung in Anspruch genommen werden konnten, so dass in Aufenthaltsräumen,
Schulungsräumen und Büroräumen Betten aufgestellt wurden.
Ebenfalls muss die Anzahl und Verteilung der Spinde bearbeitet werden,
um die nunmehr erforderlichen personellen Aufstockungen aufzufangen und die
gestiegenen Bedarfe an Ausrüstungsgegenständen und Arbeitskleidung aufzufangen.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt werden ergänzend Spinde in Räumlichkeiten
aufgestellt, denen eigentlich eine andere Nutzung zugeordnet ist, z.B. in
Nebenräumen wie Technik- und Putzmittelräume.
Der Grundsatz- und Bedarfsbeschluss versetzt das Gebäudemanagement in
die Lage, das Projekt zu realisieren und die Planung zu projektieren, um nach
erfolgter Entwurfsplanung mit dazugehöriger Kostenberechnung als Ergebnis der
Leistungsphase 3 in einer weiteren Vorlage die Fachausschüsse und den Rat zu
bitten, die bauliche Umsetzung zu beschließen (Baubeschluss).
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung
für eine Aufstockung der Feuerwache Haan sowie den Umbau des Bestandes im 2. OG
entlang des Brandschutz-bedarfsplans und der Erfordernisse der örtlichen
Feuerwehr zu realisieren. Die Planung (Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI) dient der
Vorbereitung des Baubeschluss, um eine Veranschlagungsreife des Projektes zu
erhalten.
Finanz. Auswirkung:
Die erforderlichen Mittel in Höhe
von voraussichtlich 150.000 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung
erfolgt durch die Kürzung von Mitteln, die für die Umsetzung der Maßnahme
Feuerwehrgerätehaus Gruiten in 2022 eingeplant sind.
Die für das Feuerwehrgerätehaus in Gruiten in 2022 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1 Mio. € werden in diesem Jahr nicht gänzlich zur Auszahlung kommen.
In 2023 ff müssen dann nach
Verifizierung der Kosten die erforderlichen Mittel sowohl für die Aufstockung
der Feuerwache Haan als auch das Feuerwehrgerätehaus Gruiten neu veranschlagt
werden, sobald die Veranschlagungsgreife der Projekte gegeben ist (vgl. § 13
Kom HVO NRW), d.h. mit Erzielung eines Baubeschlusses nach Abschluss der
Leistungsphase 3 mit einer abgestimmten Entwurfsplanung und dazugehöriger
Kostenberechnung.