Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Haan
Vorlage
20/050/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.

 

Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2021, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden als sogenannter Kurzband vor der Sitzung des Rates verteilt. Die zum Abschluss gehörigen Teilrechnungen der einzelnen Produkte werden aufgrund des Umfangs direkt auf der Internetseite der Stadt Haan den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Kurzband und Teilrechnungen bilden den „Langband“ zum Jahresabschluss 20201.

 

Nach Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses in den Rat leitet dieser den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiter. Dieser bedient sich der örtlichen Rechnungsprüfung, da der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 102 GO NRW vor Feststellung durch den Rat durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen sind.

 

 

Nach Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt die Berichterstattung über das Prüfungsergebnis im Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss empfiehlt dann als abschließendes Ergebnis seiner Prüfung dem Rat, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Bürgermeisterin. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen (werden am Tag der Sitzung verteilt):

Bilanz zum 31.12.2021

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Anhang

Lagebericht

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Haan wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.