hier: Fachbezogene Genehmigung der Ausschreibung
Sachverhalt:
Das einvernehmlich von den Sicherheitsbehörden
beschlossene und jährlich zu überprüfende Sicherheitskonzept zur Haaner Kirmes
sieht den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes auf dem
Veranstaltungsgelände vor.
Der damalige BVFOA (jetzt FOA) hat sich vorbehalten, dem fachbezogenen Ausschreibungstext
zuzustimmen.
Das Sicherheitskonzept wird bezüglich der Aufgaben des
Sicherheitsdienstes und dessen fachlicher Qualifikation aus Sicht der
Verwaltung keine Änderungen erfahren.
1. Aufgaben des Sicherheitsdienstes:
1. Aufgabenbeschreibung
Nachtwache:
Ø Verhinderung von Sachbeschädigungen
Ø Sicherstellung der Nachtruhe nach Ende des
Kirmesbetriebes im Freien
Ø Brandwache
2. Aufgabenbeschreibung
Streife des Sicherheitsdienstes im Veranstaltungsbereich:
Ø
Sicherstellung
von Ruhe und Ordnung im Kirmesbereich in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und
der Polizei
Ø
Jugendschutz
(Kontrolle auf Einhaltung des Jugendschutzes bei Besuchern und
Gewerbetreibenden) in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei
Ø Verhinderung von
Auseinandersetzungen im Kirmesbereich in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und
der Polizei
Ø Mithilfe bei der Evakuierung
Ø Beobachtung der Publikumsströme insbesondere
an neuralgischen Punkten
Aufgabe
Zugangskontrolle:
Ø Überwachung und ggf. Schließung der Ein und
-ausgänge nach Anweisung bei Platzüberfüllung sowie eine stichprobenartige
Taschenkontrolle.
Ø Bedienung der eingerichteten Zufahrtssperren
Ø Unterstützung
Feuerwehr bei der Absperrung zum Feuerwerk
2. Anforderungen an den Sicherheitsdienst
Der Auftragnehmer muss alle gesetzlichen Anforderungen gem. § 34 a der
Gewerbeordnung (GewO) und der hierzu ergangenen Bewachungsverordnung in den
jeweils aktuellen Fassungen erfüllen, insbesondere über die erforderlichen
Erlaubnisse verfügen.
Wünschenswert ist die Zertifizierung nach DIN 77200
„Sicherheitsdienstleistungen“.
Es darf nur Personal mit entsprechender Erfahrung bei der zugewiesenen
Aufgabe eingesetzt werden. Es muss zudem über die erforderliche Sachkunde gem. § 34 a GewO und
der hierzu ergangenen Bewachungsverordnung verfügen.
Der namentliche Dienstplan des eingesetzten Personals und dessen
vollständige Personalien sind spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
vorzulegen, damit ein Abgleich mit den Personallisten der Ordnungsbehörde am
Betriebssitz bzw. dem Bewachungsregister erfolgen kann (§ 16 BewachV).
Für die Aufgabenerfüllung zu den Betriebszeiten der Kirmes ist ein
uneingeschränkt weisungsbefugter und ortsanwesender Leiter zu benennen.
Der Leiter und dessen Erreichbarkeit werden im Sicherheitskonzept
aufgeführt. Er hat den Inhalt des Sicherheitskonzeptes zu kennen und sein
Personal entsprechend einzuweisen.
Das eingesetzte Personal hat eine saubere und ordentliche Dienstkleidung
zu tragen, welche die Erkennbarkeit als Sicherheitsdienst gewährleistet. Ein
höfliches und besucherfreundliches Auftreten wird als selbstverständlich
vorausgesetzt. Im Einzelfall wird Durchsetzungsfähigkeit erwartet, wobei
Deeskalation und Fingerspitzengefühl im Vordergrund stehen.
Das Personal hat nach den Anforderungen des § 18 BewachV während der
Dienstzeit sichtbar ein Schild mit dem eigenen Namen oder einer Kennnummer
sowie dem Namen des Gewerbetreibenden zu tragen.
Streifen und Zugangskontrollen müssen durch den Auftragnehmer mit
Funkgeräten zur Kommunikation untereinander ausgerüstet sein. Der Einsatzleiter
erhält zusätzlich ein Funkgerät vom Veranstalter, welches eine Verbindung mit
allen anderen Sicherheitsbehörden gewährleistet.
Sollten Wachpersonen im Rahmen der Arbeitsnehmerüberlassung von Dritten
eingesetzt werden, sind diese Unternehmen mindestens drei Wochen vor der
Veranstaltung mit vollständiger Firmierung / Personalien des Gewerbetreibenden
zu benennen.
Der Leiter des beauftragten Sicherheitsunternehmens oder eine andere zur
Leitung befugte sachkundige Person nehmen an den erforderlichen
sicherheitsrelevanten Vor- und Nachbesprechungen des Auftragsgebers teil.
Entgegen der vertraglichen Vereinbarung wollte der damalige
Auftragnehmer seine Verpflichtungen für 2019 nur erfüllen, wenn eine deutliche
Preisanpassung nach oben erfolgt wäre. Der Vertrag wurde daraufhin mit dem
Hinweis auf mögliche Schadenersatzforderungen gekündigt. Aufgrund der
unmittelbar bevorstehenden Kirmes 2019 musste der Auftrag für die damals
anstehende Veranstaltung im Wege der freihändigen Vergabe erneut vergeben
werden. Die vom Rechnungsprüfungsamt begleitete Neuvergabe, führte dann jedoch
nicht zu einer nennenswerten Kostensteigerung. Zu einer Vergabe von
Sicherheitsdienstleitungen 2020 ff ist es aufgrund der ausgefallenen
Veranstaltungen 2020 und 2021 nicht gekommen.
Gleichwohl hält die Verwaltung an ihrem Vorhaben fest, zur Verringerung
des Verwaltungsaufwandes die Sicherheitsdienstleistungen für die Haaner Kirmes
für die nächsten 3 Jahre (2022 -2024) auszuschreiben. Die
Ausschreibungsbedingungen werden hinsichtlich der Preisbildung nochmal
verdeutlichen, dass alle Preissteigerungen einschl. tariflicher Anpassungen
einzurechnen sind. Im Übrigen erfolgt die Vergabe in enger mit der Vergabestelle
und dem RPA.
Verfasser: StVR Rainer Skroblies
Beschlussvorschlag:
Dem fachbezogenen Ausschreibungstext gem. „2. Anforderungen an den Sicherheitsdienst“ wird zugestimmt.