Betreff
Sicherheitsdienstleistungen Haaner Kirmes
hier: Fachbezogene Genehmigung der Ausschreibung
Vorlage
32-2/023/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das einvernehmlich von den Sicherheitsbehörden beschlossene und jährlich zu überprüfende Sicherheitskonzept zur Haaner Kirmes sieht den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes auf dem Veranstaltungsgelände vor.

 

Der damalige BVFOA (jetzt FOA) hat sich vorbehalten, dem fachbezogenen Ausschreibungstext zuzustimmen.

 

Das Sicherheitskonzept wird bezüglich der Aufgaben des Sicherheitsdienstes und dessen fachlicher Qualifikation aus Sicht der Verwaltung keine Änderungen erfahren.

 

 

1. Aufgaben des Sicherheitsdienstes:

 

1. Aufgabenbeschreibung Nachtwache:

Ø  Verhinderung von Sachbeschädigungen

Ø  Sicherstellung der Nachtruhe nach Ende des Kirmesbetriebes im Freien

Ø  Brandwache

 

2. Aufgabenbeschreibung Streife des Sicherheitsdienstes im Veranstaltungsbereich:

Ø  Sicherstellung von Ruhe und Ordnung im Kirmesbereich in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei

Ø  Jugendschutz (Kontrolle auf Einhaltung des Jugendschutzes bei Besuchern und Gewerbetreibenden) in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei

Ø  Verhinderung von Auseinandersetzungen im Kirmesbereich in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei

Ø  Mithilfe bei der Evakuierung

Ø  Beobachtung der Publikumsströme insbesondere an neuralgischen Punkten

 

Aufgabe Zugangskontrolle:

Ø  Überwachung und ggf. Schließung der Ein und -ausgänge nach Anweisung bei Platzüberfüllung sowie eine stichprobenartige Taschenkontrolle.

Ø  Bedienung der eingerichteten Zufahrtssperren

Ø   Unterstützung Feuerwehr bei der Absperrung zum Feuerwerk

 

 

2.  Anforderungen an den Sicherheitsdienst

 

Der Auftragnehmer muss alle gesetzlichen Anforderungen gem. § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) und der hierzu ergangenen Bewachungsverordnung in den jeweils aktuellen Fassungen erfüllen, insbesondere über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen.

 

Wünschenswert ist die Zertifizierung nach DIN 77200 „Sicherheitsdienstleistungen“.

 

Es darf nur Personal mit entsprechender Erfahrung bei der zugewiesenen Aufgabe eingesetzt werden. Es muss zudem über die erforderliche Sachkunde gem. § 34 a GewO und der hierzu ergangenen Bewachungsverordnung verfügen.

 

Der namentliche Dienstplan des eingesetzten Personals und dessen vollständige Personalien sind spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen, damit ein Abgleich mit den Personallisten der Ordnungsbehörde am Betriebssitz bzw. dem Bewachungsregister erfolgen kann (§ 16 BewachV).

 

Für die Aufgabenerfüllung zu den Betriebszeiten der Kirmes ist ein uneingeschränkt weisungsbefugter und ortsanwesender Leiter zu benennen.

 

Der Leiter und dessen Erreichbarkeit werden im Sicherheitskonzept aufgeführt. Er hat den Inhalt des Sicherheitskonzeptes zu kennen und sein Personal entsprechend einzuweisen.

 

Das eingesetzte Personal hat eine saubere und ordentliche Dienstkleidung zu tragen, welche die Erkennbarkeit als Sicherheitsdienst gewährleistet. Ein höfliches und besucherfreundliches Auftreten wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Im Einzelfall wird Durchsetzungsfähigkeit erwartet, wobei Deeskalation und Fingerspitzengefühl im Vordergrund stehen.

 

Das Personal hat nach den Anforderungen des § 18 BewachV während der Dienstzeit sichtbar ein Schild mit dem eigenen Namen oder einer Kennnummer sowie dem Namen des Gewerbetreibenden zu tragen.

 

Streifen und Zugangskontrollen müssen durch den Auftragnehmer mit Funkgeräten zur Kommunikation untereinander ausgerüstet sein. Der Einsatzleiter erhält zusätzlich ein Funkgerät vom Veranstalter, welches eine Verbindung mit allen anderen Sicherheitsbehörden gewährleistet.

 

Sollten Wachpersonen im Rahmen der Arbeitsnehmerüberlassung von Dritten eingesetzt werden, sind diese Unternehmen mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung mit vollständiger Firmierung / Personalien des Gewerbetreibenden zu benennen.

 

Der Leiter des beauftragten Sicherheitsunternehmens oder eine andere zur Leitung befugte sachkundige Person nehmen an den erforderlichen sicherheitsrelevanten Vor- und Nachbesprechungen des Auftragsgebers teil.       

 

 

Entgegen der vertraglichen Vereinbarung wollte der damalige Auftragnehmer seine Verpflichtungen für 2019 nur erfüllen, wenn eine deutliche Preisanpassung nach oben erfolgt wäre. Der Vertrag wurde daraufhin mit dem Hinweis auf mögliche Schadenersatzforderungen gekündigt. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Kirmes 2019 musste der Auftrag für die damals anstehende Veranstaltung im Wege der freihändigen Vergabe erneut vergeben werden. Die vom Rechnungsprüfungsamt begleitete Neuvergabe, führte dann jedoch nicht zu einer nennenswerten Kostensteigerung. Zu einer Vergabe von Sicherheitsdienstleitungen 2020 ff ist es aufgrund der ausgefallenen Veranstaltungen 2020 und 2021 nicht gekommen.

 

Gleichwohl hält die Verwaltung an ihrem Vorhaben fest, zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes die Sicherheitsdienstleistungen für die Haaner Kirmes für die nächsten 3 Jahre (2022 -2024) auszuschreiben. Die Ausschreibungsbedingungen werden hinsichtlich der Preisbildung nochmal verdeutlichen, dass alle Preissteigerungen einschl. tariflicher Anpassungen einzurechnen sind. Im Übrigen erfolgt die Vergabe in enger mit der Vergabestelle und dem RPA.  

 

 

 

Verfasser: StVR Rainer Skroblies

Beschlussvorschlag:

 

Dem fachbezogenen Ausschreibungstext gem. „2. Anforderungen an den Sicherheitsdienst“ wird zugestimmt.