Sachverhalt:
Im WLKSTA am 16.02.2022 wurde der Beschluss gefasst, dass
ein Stadtgutscheinsystem für Haan eingeführt werden soll. Jedoch wurde darauf
verwiesen, dass die Verwaltung darstellen soll, in welcher Form und mit welchem
Konzept das Stadtgutscheinsystem umgesetzt werden soll. Im Folgenden möchte die
Verwaltung dazu berichten.
Die Verwaltung sieht die Einführung eines Stadtgutscheins
als einen weiteren Baustein an, um den Handel, die Gastronomie und im
Allgemeinen die Innenstadt und Bahnstr. in Gruiten zu stärken. Mit dem Stadtgutscheinsysteme
soll die Kaufkraft in der Stadt gebunden werden. Zudem soll damit bei
Bürgerinnen und Bürgern ein stärkeres Bewusstsein für den Einkauf vor Ort
geschaffen werden und eine stärkere Identifikation mit der eigenen Stadt entstehen.
Mit der Einbindung auf www.einkaufen-in-haan.de
wird die Informationsplattform um ein weiteres Thema ergänzt und mit
beworben.
Da die Verwaltung den Betrieb eines Stadtgutscheinsystems
nicht selbst durchführen kann, muss dafür ein Anbieter gefunden werden, der das
Stadtgutscheinsystem einrichtet und auch dauerhaft juristisch abgesichert
betreibt. Dies muss mit einer Ausschreibung erfolgen.
Die Stadtverwaltung hat bestimmte Vorgaben, die das
Stadtgutscheinsystem, das für Haan eingerichtet werden soll, erfüllen muss und
die auch im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden. Aufgrund dessen, dass die
Stadtverwaltung das System nicht selbst betreiben kann und der
Anbieter/Betreiber über eine Ausschreibung beauftragt werden muss, kann die
Verwaltung kein detailliertes Konzept vorlegen, sondern nur Rahmenbedingungen
angeben, zu denen die Ausschreibung erfolgen wird:
Der Haaner Stadtgutschein kann nicht nur von Haaner
Bürgerinnen und Bürgern leicht und unkompliziert erworben werden, sondern auch von
Personen aus anderen Regionen. Der Gutschein soll sowohl digital über gängige
Zahlungswege als auch analog erhältlich sein und über verschiedene digitale
Kanäle schnell und ohne großen Aufwand an andere Personen verschenkt und
verschickt werden können.
Dem Stadtgutscheinsystem sollen sich Einzelhandelsgeschäfte,
Gastronomiebetriebe und Dienstleister aus Haan und Gruiten anschließen können.
Nur bei diesen Betrieben, die sich dem Stadtgutscheinsystem anschließen, kann
der Gutschein auch eingelöst werden.
Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Teilnahme am
Gutscheinsystem für alle Haaner Betriebe unkompliziert und leicht händelbar
sein muss. Für sie muss jederzeit die Möglichkeit bestehen, die Teilnahme
wieder zurück zu ziehen und sie sollten keine Verpflichtungen von langen
Vertragslaufzeiten eingehen müssen. Das Einlösen und Abrechnen der Gutscheine
sollte ebenfalls leicht und unkompliziert für die teilnehmenden Betriebe
erfolgen. Diese organisatorische Abwicklung muss sich mit bestehenden Kassen-
und Warenwirtschaftssystemen verknüpfen lassen.
Ein Gutschein sollte in verschiedenen Beträgen erworben
werden können. Zudem sollte es die Möglichkeit geben, dass auch die Haaner
Unternehmen Arbeitnehmergutscheine über das System generieren können. Dies
öffnet noch einmal die Möglichkeit andere Zielgruppen für den Einkauf in Haan
zu gewinnen. Auch sollte die Möglichkeit gegeben sein, dass Rabattaktionen
zeitlich begrenzt eingebunden werden können.
Der digitale Auftritt muss sich auf www.einkaufen-in-haan.de einbinden
lassen. Diese Verknüpfung ist thematisch sinnvoll, ergänzt das bestehende
Angebot und wird auch dazu beitragen, dass einkaufen-in-haan.de mehr genutzt
wird.
Die Stadtverwaltung wird verschiedene Aufgaben in diesem
Projekt übernehmen können. Dabei geht es hauptsächlich darum das
Stadtgutscheinsystem zu bewerben sowie teilnehmenden Geschäften und
Verkaufsstellen zu akquirieren. Die Stadtverwaltung hat bereits mögliche
Verkaufsstellen angefragt und Zusagen erhalten.
Der über die Ausschreibung gesuchte Betreiber des
Stadtgutscheinsystems ist juristisch für das System verantwortlich und hat das
Stadtgutscheinsystem für Haan umfassend zu versichern. Er tritt als Emittent
auf und betreibt ein Treuhandkonto zur Absicherung von Fremdgeld für das
Stadtgutscheinsystem. Die Umsetzung und Organisation des Systems sowie die
Abrechnung, die Zahlungstransfers, das Monitorin etc. sind Positionen, die
ebenfalls von Anbieter transparent umgesetzt werden müssen.
Die Erstellung von Werbemitteln im einheitlichen Design wird
ebenfalls Teil der Ausschreibung sein.
Als Beispiel für ein gelungenes Stadtgutscheinsystem ist
Erkrath aufzuführen:
Beschlussvorschlag:
Der WLKSTA nimmt die Ausführungen zum vorgesehen Stadtgutscheinsystem zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung mit den in der Vorlage ausgeführten Eckdaten. Für die Einrichtung und Einbindung werden die finanziellen Mittel verwendet, die für die Weiterentwicklung von www.einkaufen-in-haan.de eingestellt wurden.
Finanz. Auswirkung:
Die finanziellen Auswirkungen können erst detailliert aufgeführt werden, wenn sichergestellt ist, mit welchem Anbieter ein Stadtgutscheinsystem umgesetzt werden kann. Kosten werden sowohl für die Einrichtung des Stadtgutscheinsystemes, für Werbematerialien, als auch dessen Einbindung auf www.einkaufen-in-haan.de entstehen. Nach ersten Schätzungen werden für die Einrichtung und Einbindung die vorgesehen Mittel nicht komplett genutzt werden. (15.000 € für die Weiterentwicklung www.einkaufen-in-haan.de)
Zu den Einrichtungskosten werden auch laufende Kosten anfallen, die ebenfalls benannt werden können, wenn ein Anbieter und ein passendes System gefunden wurde. Geschätzt werden diese ungefähr auf ca. 3.000 € pro Jahr.
Die Stadt Haan wird alle Kosten (Einrichtung, Einbindung, Bewerbung, laufende Kosten) übernehmen. Die Betriebe aus Haan, die sich dem Stadtgutschein schließen möchten, müssen sich nicht an den Kosten beteiligen.