Betreff
Stellenanteil Case Management im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM)
Vorlage
II/025/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Vorgaben für das Case Management im KIM und Eckpunkte für die Weiterleitung

 

Das Kreisintegrationszentrum (im Folgenden KI) im Kreis Mettmann wurde mit Kreistagsbeschluss vom 07.09.2020 beauftragt, das Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (im Nachfolgenden KIM genannt) im Kreis Mettmann umzusetzen. Dieses besteht aus drei Bausteinen: 1) Strategische Steuerung, 2) Case Management, 3) zusätzliche Personalressourcen für Ausländer- und Einbürgerungsbehörde.

Das KI koordiniert die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten und schafft damit Synergieeffekte aus den bereits bestehenden Netzwerkstrukturen und Projekten.

Das KIM im Kreis Mettmann setzt an die bereits bestehenden Netzwerke und Angebote an und hat die Weiterentwicklung der rechtsübergreifenden Zusammenarbeit zum Ziel. Grund hierfür ist, dass für Zugewanderte je nach Lebenslage besondere Herausforderungen bestehen, die nacheinander, oft aber auch parallel bewältigt werden müssen. Integration ist für die Betroffenen zum Teil überfordernd, weil Rechtsansprüche, Zuständigkeiten und Programme in Deutschland kompliziert geregelt sind. So kommt es auch im Kreis Mettmann trotz einer gut aufgestellten Beratungs- und Betreuungsstruktur sowie einer Vielzahl an Programmen, Maßnahmen und Haupt- und ehrenamtlichen Bemühungen teilweise zu Unterbrechungen in den Integrationsketten.

Nachdem im Jahr 2021 durch die Landesförderung neun Vollzeitstellen für das KIM-Case Management im KI des Kreises Mettmann angesiedelt werden konnten, ist für das Jahr 2022 die Förderung weiterer sieben Vollzeitstellen durch das Land in Aussicht gestellt worden. Es werden die gleichen Förderbedingungen gelten wie für die bereits eingerichteten Stellen. Genehmigt werden eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 55.000 € pro Jahr und Vollzeitäquivalent und ein vom Kreis getragener Eigenanteil von 16.400 € pro Jahr und Vollzeitäquivalent. Der Eigenanteil des Kreises kann auch für tatsächlich entstandene Sachkosten auf Belegbasis genutzt werden. Der Kreistag hat am 13.12.2021 für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen, diese Finanzmittel an Träger der Freien Wohlfahrt oder an die kreisangehörigen Kommunen weiterzuleiten. Eine Interessenbekundung durch einen Wohlfahrtsverband liegt für den Bereich der Stadt Haan nicht vor.

Unter dem Casemanagement ist eine qualifizierte Einzelfallberatung zu verstehen, die Integration von zugewanderten Menschen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen und Bedarfe rechtskreisübergreifend fördert. Das CM wird als aufsuchende Sozialarbeit ausgestaltet.

Die Zielgruppenbestimmungen durch die Lenkungsgruppe KIM ist für das CM bindend. Die Lenkungsgruppe hat in ihren Sitzungen am 13.09. und 30.11.2021 folgende Personen als Zielgruppen für das CM festgelegt:

 

1. unbegleitete minderjährige Geflüchtete

2. Geduldete, die nach §§ 25a, 25b AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können bzw. Personen, bei denen eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis gefährdet ist.

3. Zugewanderte aus Osteuropa

4. Geduldete und Gestattete über 27 Jahre.

 

Die Zielgruppenfestlegung wird bedarfsorientiert und sukzessive erweitert.

In den Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement wie den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII findet eine Verweisberatung statt.

Die Zusammenarbeit aller Case Manager_innen ist stets zu gewährleisten. Die Fachaufsicht für das CM ist dem strategischen Overhead des KIM übertragen. Die Stellen des CM müssen zusätzlich geschaffen werden. Der Bescheid der Bezirksregierung über die Förderung der zusätzlichen CM-Stellen, der an den Kreis Mettmann ergehen wird, ist dann verbindlicher Bestandteil. Der Empfänger der Weiterleitung wird laut Beschluss des Kreistages Letztempfänger sein.

 

Verteilungsschlüssel und Verfahrensweise

 

Die ab 2022 in Aussicht gestellten zusätzlichen CM-Stellen werden städtebezogen zum Einsatz kommen. Bisher ist für Haan ein Stellenanteil CM des KI von 0,50 und ein zusätzlicher Anteil von 0,44 vorgesehen. Für die Verteilung der Fördermittel müssen Institutionen wie die Stadt Haan mindestens 0,5 VZÄ zur Verfügung stellen. Die Mittel werden unmittelbar an die Institution weitergeleitet, bei der die CM-Stelle angesiedelt wird.

Die Anbindung dieser Stelle im Bereich Asyl und Integration der Stadt Haan ist aus Sicht der Verwaltung folgerichtig, weil bereits das Sozial- und Integrationsmanagement durch städtische Mitarbeitende erfolgreich durchgeführt wird. Somit wird eine zielführende Zusammenarbeit am besten gewährleistet. Kompetenzen werden auf diesem Wege gebündelt und Parallelstrukturen vermieden. Es werden keine unnötigen Schnittstellen zusätzlich geschaffen, sondern Synergieeffekte genutzt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der SIGA nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich eine 0,5-Stelle für das Case Management im Fachbereich 50-22 in den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2023 einzubringen (TVöD SuE 12), dieses gefördert durch das Programm KIM und weitere Kreismittel.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine (vollständige Förderung)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.