Sachverhalt:
Die Abteilung 50-1 ist eine der größeren Abteilungen in der
Stadtverwaltung mit einem sehr heterogenen Aufgabenportfolio, die derzeit aus
zwei Sachgebieten besteht: 50-11 (SGB XII) und 50-12
(UVG/Wohngeld/Wohnungsvermittlung/ Wohnberechtigungen/Wohnungswesen). Die
beiden Bereiche decken viele unterschiedliche Rechtsgebiete ab, und es werden
zusätzliche Aufgaben in den Bereichen der Zuschussgewährung an Vereine und
Verbände sowie in Behindertenangelegenheiten wahrgenommen.
Weitere Aufgaben, die fachlich zur Abteilung 50-1
(Wohnungswesen - Erläuterung nachfolgend) gehören, werden im Amt 50 von der
Innenrevision wahrgenommen, die direkt der Amtsleitung unterstellt ist.
Aufgaben werden derzeit somit sachgebiets- und
abteilungsübergreifend wahrgenommen. Die Struktur bedarf einer Optimierung.
Zudem gibt es aktuell für existenzsichernde Aufgaben (Wohngeld,
Unterhaltsvorschuss) z.T. keine Stellvertretungsregelungen. Ein weiteres
Problem sind die z.T. hohen Rückstände in einzelnen Aufgabenbereichen sowie ein
über die vergangenen Jahre deutlicher Zuwachs bei den Fallzahlen in einzelnen
Bereichen, ohne dass der Stellenplan in der Vergangenheit angepasst wurde.
Aufgrund der erkennbaren, komplexen Nachsteuerungsbedarfe
wurde mit allen Mitarbeitenden der Abteilung 50-1 sowie der Mitarbeiterin der
Innenrevision im März 2022 ein Workshop durchgeführt. Ziel war, umsetzbare
Lösungen mit dem Team zu erarbeiten und dabei die Interessen und Bedürfnisse
der Bürgerinnen und Bürger, der einzelnen Teammitglieder und des gesamten Teams
zu berücksichtigen sowie die Kommunikations- und Informationswege zu
optimieren. Die
Mitarbeitenden sollten die anstehenden Veränderungsprozesse mitgestalten
können, da sie Expert_innen ihrer Sachgebiete sind.
Die Ergebnisse des Workshops haben die Lösungsansätze der
Führungsebene weitgehend bestätigt und die Notwendigkeit einer umfassenden
strukturellen Veränderung der Abteilung 50-1 und der Innenrevision untermauert,
um ein effektiveres Arbeiten herbeizuführen, Rückstände zu bewältigen, die
Effektivität zu erzielen, die Kommunikation zu verbessern sowie ein
rechtssicheres Arbeiten zu gewährleisten. Vor allem sollen fehlende
Vertretungsregelungen sichergestellt und gestiegenen Fallzahlen Rechnung
getragen werden.
Zudem soll künftig in der Abteilung 50-1 die gesetzlich
erforderliche Aufgabe zur Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
wahrgenommen werden, die bisher nicht umgesetzt werden konnte. Diese Tätigkeit kann ausschließlich von
Mitarbeitenden im gehobenen Dienst wahrgenommen werden.
Die Sachgebiete sind zur Zeit wie folgt organisiert (Farblich
hinterlegt sind sachfremde Tätigkeiten, die zur Zeit in den jeweiligen
Sachgebieten wahrgenommen werden):
Abtei-lung |
Aufgaben |
Anzahl
Sachbearbeitende |
Tatsächliche
Stellenanteile |
Geplante
Stellenanteile |
50-11 |
Bewilligung und Rückforderung
SGB XII Krankenversicherung,
Bestattungskosten: Kurzanträge UVG: Heranziehung
eingestellte Fälle |
1
Sachgebiets-leitung und 5 Sachbearbeitende |
0,8
Sachgebiets-leitung 4,1 Sachbear- beitende |
bleibt unverändert |
50-12 |
Wohnungswesen: Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine,
Wohnungsvermittlung, Freistellungen, Zinssenkungsbescheinigungen,
Bestandskontrollen UVG: Bewilligung
und Heranziehung lfd. Fälle Zuschüsse: an
Vereine und Verbände und an
Schwerbehindertenbeauftragte |
Keine
Sachgebiets-leitung und 5 Sachbearbeitende |
2,2
Sachbear-beitende |
3,6
Sachbearbei-tende incl. Sachgebietsleitung |
|
|
|
|
|
Innen-revision |
Überprüfung
Leistungsfälle des Amtes 50 auf sachliche und rechtl. Richtigkeit Wohnungswesen:
Statistiken, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Bericht Bestandskontrolle, jährl.
Bericht NRW Bank u.s.w. |
1 Sachbearbeitende |
0,6
Sachbear-beitende |
0,6 Sachbearbei -tende |
Künftig soll ein weiteres Sachgebiet entstehen:
|
|
Tatsächliche
Stellenanteile |
Geplante
Stellenanteile |
50-13 |
UVG (Bewilligung
und Heranziehung lfd. und eingestellte Fälle) |
1,4 |
2,5
Sachbearbeitende incl. Sachgebietsleitung |
Zur Zeit werden die
Aufgabenbereiche der Heranziehung und Bewilligung UVG von getrennten Stellen
wahrgenommen, sodass das jeweilige erforderliche Fachwissen nur bei der jeweils
zuständigen Sachbearbeiterin vorhanden ist. Eine Vertretung während der
Urlaubs- und Krankheitszeiten ist nicht gegeben. Die Bereiche Bewilligung und
Heranziehung sollen künftig nicht mehr getrennt bearbeitet werden, sondern in drei
Stellen einheitlich wahrgenommen werden. Ziel ist es, dass möglichst viele
Mitarbeitende die gleiche Tätigkeit wahrnehmen, um Vertretungsregelungen für
das gesamte Sachgebiet gewährleisten zu können, die zur Zeit nicht vorhanden
sind sowie ein effektiveres
Arbeiten zu gewährleisten und die in den letzten Jahren entstandenen Rückstände
im Bereich der UVG-Heranziehung zu bewältigen.
Erforderliche Stellenmehrbedarfe
Stellenbedarfe
50-11 -SGB XII-
aktueller
Stellenplan:
|
Stellenanteile IST |
Stellen-Nr. |
Stellenanteile SOLL |
Bewilligung SGB
XII, Bewertung A11 |
0,8
Sachgebietsleitung |
50/3 |
0,8 |
Bewilligung SGB
XII, Bewertung EG 9c * (A10) |
1,0 |
50/4 |
1,0 |
Bewilligung SGB
XII, Bewertung EG 9c |
0,7 |
50/12 |
0,7 |
Bewilligung SGB
XII, Bewertung, EG 9c |
1,0 |
50/11 |
1,0 |
Rückforderung
SGB XII, Bewertung A11 |
1,0 |
50/14 |
1,0 |
SGB XII Klärung
Krankenversicherung, Bewertung 9b |
0,4 |
50/8 |
0,4 |
Gesamt |
4,9 |
|
4,9 |
Somit ist kein Stellenmehrbedarf ersichtlich.
Stellenbedarfe
50-12 -Wohnungswesen-
aktueller
Stellenplan 2022 und Entwurf 2023
Sachgebiet/Bewertung |
Stellenanteile
IST |
Stellen-Nr. |
Stellenanteile SOLL |
Bemerkungen |
Bewilligung
Wohngeld, Bewertung EG 9a |
0,2 |
50/13 |
1,0 |
+0,8 s.u. |
Bewilligung
Wohngeld, Bewertung EG 9a |
1,0 |
50/24 |
1,0 |
bleibt
unverändert |
Bewilligung
Wohngeld incl. Sachgebietsleitung |
0,0 |
?? (folgt) |
0,6 |
0,2 aus
Innenrevision 0,2
Sachgebietsleitung 0,2
Sachbearbeitung, voraussichtlich A11, vorbehaltlich einer analytischen
Stellenbewertung |
Ausstellung
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsvermittlung, Bewertung EG 8 |
1,0 |
50/25 |
1,0 |
bleibt
unverändert |
|
|
|
|
|
Gesamt |
2,2 |
|
3,6 |
|
Es ist ein ständiger
Anstieg der Anträge auf Wohngeld bei unveränderten Stellenanteilen von 1,2 seit
2015 zu verzeichnen, sodass hier eine Neuverteilung der Fälle vorgenommen
werden muss.
2015 |
135 Fälle |
2016 |
204 Fälle |
2017 |
212 Fälle |
2018 |
197 Fälle |
2019 |
182 Fälle |
2020 |
254 Fälle |
2021 |
249 Fälle |
Das entspricht
einer Zunahme von Fällen von rd. 84% und somit einem Stellenanteil von ca. 0,8.
Die GPA NRW stellt
regelmäßig Kennzahlen der mittleren kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich der durchschnittliche Wert für die Anzahl der Rechenläufe
(wobei es pro Fall mehrere Rechenläufe geben kann) je VZ-Stelle in Höhe von rd.
400. Die Prognose bei der Stadt Haan für das Jahr 2022 beläuft sich auf rd. 790
Rechenläufe. Aufgrund der derzeitigen Energiekostenexplosion ist noch von einer
deutlichen Fallzahlerhöhung auszugehen.
Dieser
Stellenanteil (0,8, EG 9a) wird zur Sicherstellung der Vertretung bedingt durch
den Weggang der Sachbearbeiterin mit der Stellen-Nr. 50/13 befristet für ein Jahr
zwecks Personalbindung und im Sinne der Personalentwicklung mit einer
Auszubildenden der Stadt Haan zum 01.08.2022 besetzt werden, die zum Sommer
2022 ihre Prüfung abschließen wird und soll teilweise 2023 in die Stelle der
Sachgebietsleitung einfließen. Mit einem zusätzlichen Stellenanteil von 0,2
werden voraussichtlich Aufgaben im Bereich der Digitalisierung wahrgenommen. Es
soll eine Sachgebietsleitungsstelle mit einem Stellenanteil von 0,6
eingerichtet werden. Der Aufgabenbereich, der zur Zeit durch die Innenrevision
(Wohnungswesen g.D.) wahrgenommen wird, soll ebenfalls von der neu
einzurichtenden Stelle der Sachgebietsleitung wahrgenommen werden. Eine
eingehende Begründung erfolgt hierzu gesondert. (Stellenbedarfe Innenrevision
s.u.)
Zudem hat sich die
Stadt Haan das Ziel gesetzt, die Wohnraumförderung im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus auszubauen. Schon jetzt kommen Anfragen aus dem politischen Raum
und es sind zusätzliche verwaltungsinterne Auswertungen bereits erforderlich
und dauerhaft zu erwarten. Hier ist ein Stellenanteil in Höhe von 0,2
für die Sachgebietsleitung erforderlich einschließlich der Aufgabenwahrnehmung
zur Durchführung der Ordnungswidrigkeiten.
Die Bewertung der
neuen Stelle erfolgt durch die KGST, voraussichtlich EG 10.
erforderlicher Stellenmehrbedarf 50-12: 1,0
Stellenbedarfe
50-13 -UVG-
aktueller
Stellenplan 2022 und Entwurf 2023
Sachgebiet/Bewertung |
Stellen- anteil IST |
Stellen-Nr |
Künftig |
Stellen- anteil SOLL |
Bemer- kungen |
Erläuterung |
Bewilligung, Bewertung EG 9a |
0,8 |
50/13 |
Bewilligung und Heranziehung |
1,0 |
|
0,8 Sachbearbeitung +0,2 künftige
Sachgebietsleitung, künftig EG 10/A11, vorbehaltlich einer analytischen
Stellenbewertung |
Heranziehung, Bewertung A11, ku |
0,6 |
50/20 |
0,6 |
ausschließliche Sachbearbeitung, künftig EG
9c/A10, vorbehaltlich einer analytischen Stellenbewertung |
||
Heranziehung |
|
|
0,9 |
s.u. Gesetzesänderung |
||
Gesamt |
1,4 |
|
2,5 |
|
|
|
Jugendamt Vormund- und Beistandschaften,
Bewertung A12 |
1,0 |
51/2 |
0,0 |
|
|
|
Gesamt |
2,4 |
|
|
2,5 |
|
|
Im Bereich der
Unterhaltsheranziehung (gesetzliche Pflichtaufgabe) sind die bekannten
Rückstände der laufenden und eingestellten Fälle der letzten Jahre
aufzuarbeiten. Ziel der Aufgabe der Unterhaltsheranziehung ist es, die
Geltendmachung und Vollstreckung des Unterhaltsrückgriffs effizient und
erfolgreich zu gestalten. Hierdurch wird final im Hinblick auf die finanziellen
Interessen der betroffenen Kinder sowie die der öffentlichen Hand ein
optimierter Unterhaltsrückgriff realisiert. Die Unterhaltsheranziehung hat im
Jahr 2021 insgesamt über 100.000 € von den Unterhaltsverpflichteten eingezogen
und damit die finanziellen Belastungen aus der Gewährung von
Unterhaltsvorschussleistungen im Hinblick auf den städtischen Haushalt, aber
auch auf den Haushalt des Landes NRW reduziert (40% der Kosten werden vom Bund
getragen, je 30% vom Land und Kommune). Von diesen Einnahmen entfällt auf die Stadt
Haan ein Betrag in Höhe von über 50.000 €. Aufgrund der derzeit bestehenden
Personalsituation können die Rückstände nicht aufgearbeitet werden, was
verbunden ist mit einem nicht unerheblichen Einnahmeausfall auch für den
städtischen Haushalt.
Zum 01.07.2017 ist
eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die zu einer erheblichen
Mehrbelastung führte. Seitdem kann
Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezogen werden.
Der Landkreistag NRW hat damals folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Es ist mit einer
Steigerung des Personalaufwandes um etwa 80% zu rechnen, ebenfalls für den
Bereich des Rückgriffs (Heranziehung).“
Die Aufstockung
wurde jedoch ausschließlich für den Bereich der UVG- Bewilligung durchgeführt,
aber nicht für den Bereich der Heranziehung. Das hätte einem Stellenanteil von 0,9
entsprochen.
Ein Stellenteil
soll in Höhe von 1,0 für eine Sachgebietsleitung eingerichtet werden,
der sich aus dem fehlenden Stellenanteil aufgrund der Gesetzesänderung in 2017 (0,8)
und einem Stellenanteil zur Wahrnehmung von Aufgaben der Sachgebietsleitung (0,2)
zusammensetzt. Eine eingehende
Begründung hierzu erfolgt gesondert (Einrichtung zusätzlicher Stellen als
Sachgebietsleitung).
Ein fehlender Stellenanteil von 0,1 soll bei den
Sachbearbeitenden eingesetzt werden.
Die Stelleninhaberin der Stelle 50/20 möchte die Sachgebietsleitung
nicht übernehmen (KU). Somit wird voraussichtlich die Umwandlung von A11 zu EG
9c erfolgen.
erforderlicher Stellenmehrbedarf 50-13: 1,1
Im
Rahmen einer Abordnung wird zurzeit eine Stelle des Jugendamtes (Stellen-Nr.
51/2, 01.04.2022 bis 31.07.2022) genutzt. Sollte diese Abordnung in eine
Umsetzung münden, ist verwaltungsseitig beabsichtigt, die Stelle aus dem
Jugendamt dauerhaft im Amt für Soziales und Integration zu nutzen.
Hinweise:
Seit Juli 2019 ist das LaFi (Landesamt für Finanzen NRW) für den
Rückgriff UVG zuständig. Bisher hat jedoch nur eine geringe Anzahl von Fällen
die Voraussetzungen erfüllt, um in die Zuständigkeit des LaFi übergeben werden
zu können. Eine
sukzessive Anpassung der Stellenanteile soll erfolgen.
Stellenbedarfe -Innenrevision-
aktueller Stellenplan 2022
und Entwurf 2023:
Stabsstelle/Bewertung |
Stellenanteile
IST |
Stellen-Nr |
Stellenanteile
SOLL |
Innenrevision für das
gesamte Amt 50, A11 |
0,6 |
50/6 |
0,6 |
Gesamt |
0,6 |
|
0,6 |
Die Tätigkeit in
der Innenrevision ist grundsätzlich unvereinbar mit der Ausübung von anderen
Fachaufgaben (vgl. Empfehlungen für interne Revision in der Bundesverwaltung
von 21.12.2007). Der Aufgabenbereich soll somit neu zugeschnitten werden, um
den gesetzlichen Vorgaben ausreichend gerecht zu werden. Künftig sollen auch
Prüfungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses (Heranziehung), des Wohngeldes
sowie der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen durchgeführt werden. Der Wegfall von Aufgaben (Wohnungswesen) wird
mit den hinzukommenden Aufgaben kompensiert.
Die Innenrevision als eigenständige Stelle soll
ausschließlich als prozessunabhängige Kontrollfunktion tätig sein und weiterhin
direkt der Amtsleitung unterstellt bleiben.
Somit ist kein Stellenmehrbedarf ersichtlich.
Einrichtung zusätzlicher Stellen als Sachgebietsleitungen
Die
Einrichtung von zwei weiteren Stellen als Sachgebietsleitungen ist neben der
Wahrnehmung von Aufgaben der Sachbearbeitung erforderlich, um eigenverantwortlich eine einheitliche
Rechtsanwendung und Qualitätssicherung (Prozess- und Ergebniskontrolle) zu
gewährleisten und zu sichern, Bearbeitungs- und Entscheidungshilfen für die
Mitarbeitenden zu geben, eigenständig ein Wissensmanagement als systematische Erfassung des internen
und externen Wissens aufzubauen, welches für die aktuelle Stellenbesetzung und
insbesondere für künftige Stelleninhaber_innen der Verwaltung relevant ist, die
Kommunikation zu optimieren sowie zur Administration der Fachanwendungen. Die
Sachgebietsleitungen sollen auch die übertragenden Aufgaben im Bereich der
Ordnungswidrigkeiten wahrnehmen.
Wichtiger Aspekt ist, dass hierdurch fehlende Vertretungsregelungen
sichergestellt werden, um die Funktionsfähigkeit der einzelnen Sachgebiete auch
bei längerfristigen Abwesenheiten (z.B. Krankheit) aufrechterhalten zu können.
Bei der Anzahl der Mitarbeitenden in der Abteilung und der
Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete können diese Aufgaben nicht
ausschließlich durch eine Abteilungsleitung geleistet werden. Kleine
Teilteams bringen auch den Vorteil, innerhalb der verschiedenen Sachgebiete
untereinander besser im fachlichen Austauschbleiben zu können.
Stellenbedarf
-Stabsstelle Sozialplanung-
Aufgrund des einstimmigen Beschlusses in der
6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Generationen der
Stadt Haan am 25.11.2021 soll von der
Verwaltung künftig regelmäßig einen Sozial- und Armutsbericht erstellt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung eines Sozialmonitorings.
Ein Sozialmonitoring bietet die Möglichkeit einer kleinräumigen
Sozialberichtserstattung und die Entwicklung von ressort- und
institutionsübergreifenden Arbeitsstrukturen, die geeignet sind, komplexe
Problemlagen in Sozialräumen der Stadt Haan zu bearbeiten. Die Ergebnisse eines
Sozialmonitorings liefern valide Daten und Informationen für den Verwaltungsvorstand,
den einzelnen Ämtern, der Politik und der Öffentlichkeit. Ebenso dienen die
Ergebnisse der weiteren Strategieentwicklung und Ressourcensteuerung und bilden
eine verbindliche Planungsgrundlage für die Stadt Haan. Zur Wahrnehmung dieser
Aufgaben soll eine Stabsstelle eingerichtet werden, die organisatorisch Amt 50
zugeordnet werden soll.
Erforderlich hierfür ist ein Stellenanteil von 0,5 mit einer
voraussichtlichen Stellenbewertung EG 11. Voraussetzung muss mind. ein
Bachelor-Abschluss im Bereich der Sozialwissenschaften oder einem
vergleichbaren Studiengang sein.
Über
den Projektaufruf „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren,
weiterentwickeln und stärken“ stellt das MAGS zur Initiierung sowie zum
Ausbau integrierter, strategischer Sozialplanungsprozesse für die Jahre 2022 –
2024 Fördermittel zur Verfügung. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen
einer Anteilfinanzierung. Die Stadt Haan hat einen Eigenanteil in Abhängigkeit
von der Höhe der gewährten Zuwendung. Alle Maßnahmen in Zusammenhang mit der
Projektförderung werden in einer Höhe von bis zu 80 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Der Eigenanteil beträgt mindestens
20 Prozent unter Vorbehalt der Finanzierung des Landes NRW. Es können Personal-
und Sachkosten gefördert werden.
Stabsstelle/Bewertung |
Stellenanteile
IST |
Stellen-Nr |
Stellenanteile
SOLL |
Sozialplanung,
EG10/A11 |
0,0 |
|
0,5 |
Gesamt |
0,0 |
|
0,5 |
erforderlicher Stellenbedarf Sozialplanung: 0,5
Somit ergibt sich folgender Stellen-Gesamtbedarf:
Amt
50
Sachgebiet |
Stellenanteile |
Stellenanteile (Umwandlung
der Abordnung in Umsetzung-51/2) |
50-11 SGB XII |
0,0 |
0,0 |
50-12 Wohnungswesen |
1,4 |
1,4 |
50-13 UVG |
1,1 |
0,1 |
Stabsstelle Innenrevision |
0,0 |
0,0 |
Stabsstelle Sozialmonitoring |
0,5 |
0,5 |
Gesamt |
3,5 |
2,5 |
Beschlussvorschlag:
Der SIGA nimmt zur
Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die in der Vorlage dargestellten
Veränderungen in den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2023
einzubringen.
Finanz. Auswirkung:
Wird ermittelt i.R.d. Haushaltsplan- bzw. Stellenplanentwurfes 2023
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.