Betreff
Änderung der Kirmesgebührensatzung
Vorlage
32-2/024/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Sachstand

 

Aktuell ist eine Gebührenkalkulation für die Haaner Kirmes 2022 vorzunehmen, nachdem die Veranstaltungen 2020 und 2021 aufgrund der Vorschriften zur Eindämmung der Coronapandemie nicht durchgeführt werden konnten. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass eine Durchführung der Veranstaltung 2022 möglich sein wird.

 

Die Veranstaltung wird - wie bereits 2011 aus Anlass des 625jährigen Kirmesjubiläums – über 5 Tage von Freitag bis Dienstag dauern. Dies entspricht der ursprünglichen Planung des ebenfalls ausgefallen und jetzt nachgeholten Stadtjubiläums.

 

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind   Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass aus den zurückliegenden Jahren nur das das Jahr 2018 betrachtet werden darf.

 

Die derzeit in der abschließenden Prüfung durch das RPA befindlichen Abrechnungen aus den Jahren 2016 und 2017, welche beide voraussichtlich mit einer Unterdeckung abschließen werden, dürfen im Jahr 2022 nicht mehr berücksichtigt werden. Ob es sich aufgrund des Ausfalls der Veranstaltungen in 2020 und 2021 (dort hätte die Berücksichtigung noch erfolgen können) um coronabedingte Mindereinnahmen handelt, bleibt abzuwarten.

 

 

2. Gebührenkalkulation und Betriebskostenabrechnungen

 

2.1 Allgemein

 

Im Zuge der Untersuchungen der Ermittlung von Rettungs- und Krankentransportgebühren hat das Rechnungsprüfungsamt strukturelle Änderungen / Optimierungsmöglichkeiten bei den Gebührenbedarfsberechnungen generell (sh. Beschlussvorlage Nr. 32-2/037/2016 zum HFA am 21.06.2016 bzw. Rat am 28.06.2016) vorgeschlagen.  Am 20.08.2016 hat der Rat beschlossen, u.a. auch bei den Kirmesgebühren statt der konkreten Overhead-Kosten (z.B.  Querschnittsämter) künftig KGSt-Werte und bei den Abschreibungen statt des eigenen kalkulatorischen Zinssatzes von jährlich 4,0 % den jährlich vom GPA empfohlenen Zinssatz anzusetzen. Dies ist in der Betriebsabrechnung 2018 berücksichtigt. Im Jahr 2022 sind Abschreibungen und Verzinsung bereits ausgelaufen.    

 

Den Vorschlägen des Rechnungsprüfungsamtes wurde damit gefolgt.

 

2.2 Veränderungen

 

Die Verwaltung hat auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes auch die Struktur der Gebührenkalkulationen zunächst aus dem Bereich des Ordnungsamtes vereinheitlicht. Dies erleichtert die Orientierung und ermöglicht innerhalb der Jahre eine Vergleichbarkeit. Aus diesem Grund und da die Kalkulationen und Abrechnungen durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft werden, verzichtet die Verwaltung künftig auf eine vergleichende Darstellung (Synopse) sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen. Die Veränderungen wurden inzwischen verwaltungsweit vereinheitlicht.

 

2.2.1 Betriebskostenabrechnung 2018

 

Durch Fremdvergaben und die Übertragung von Aufgaben auf die teilnehmenden Schausteller konnte eine deutliche Verbesserung bei den Aufwendungen erreicht werden. Im Ergebnis führt dies zu einer Überdeckung (sh. Anlage 1, Betriebskostenabrechnung 2018).

 

Weitere Besonderheiten ergeben sich nicht. 

 

2.2.4 Gebührenkalkulation 2022 

 

In der Gebührenkalkulation 2022 sind Mehraufwendungen für die 5tägige Veranstaltung bereits eingeplant. Mehraufwendungen werden insbesondere bei den Personalkosten, dem Sicherheitsdienst und der Abfallbeseitigung erwartet. Umgekehrt wurden die Einnahmeerwartungen im Bereich des Sponsorings aufgrund der allgemein ungünstigen wirtschaftlichen Lage gesenkt.

 

Unter Berücksichtigung der Überdeckung ausn2018 und der zu erwartenden Gebühreneinnahmen ist eine Anpassung der Gebühren für die Kirmes 2022 trotzdem nicht erforderlich.

 

Weitere Besonderheiten ergeben sich nicht.

 

3. Satzung:

 

Die Verwaltung hat sich ebenfalls entscheiden, die Gebührenhöhe in den unterschiedlichen Sparten nicht zu verändern. Bei der Festlegung werden in der Regel die

·         die unterschiedlich hohen Investitionskosten der Teilnehmer,

·         sonstige andere Kosten,

·         Attraktivität der Geschäfte für die Veranstaltung,

·         erzielbare Umsätze,

 

soweit dies bekannt ist, berücksichtigt, um hierdurch eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung der Gebühren zu erzielen.

 

Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Gebührensatzung aus dem Jahr 2017 nicht verändert werden muss und es keiner Änderungssatzung bedarf.

 

 

4. Ergänzende Hinweise:

 

Die Haaner Kirmes gehört nunmehr seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in Deutschland und ist deshalb weit über die Region hinaus bekannt. Sie ist damit nicht nur für die Beschicker ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, Werbeträger und nicht mehr   "wegzudenkendes" anerkanntes Kulturgut. Wg. der (noch) erzielbaren

Umsätze bewerben sich wesentlich mehr Beschicker um einen Platz auf dem Haaner Volksfest als zugelassen werden können.

 

Bei der Auswahl kann deshalb ausschließlich auf bekannte und bewährte Unternehmen mit attraktiven Geschäften zurückgegriffen werden.

 

Gleichwohl ist sehr deutlich zu bemerken, dass die Coronapandemie deutliche Spuren auch im Schaustellergewerbe hinterlassen hat. Die Schaustellerbetriebe hatten wie andere mittelständige und kleine Unternehmen nicht nur den wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen, sondern auch damit, dass viele Arbeitskräfte nicht mehr zurückgewonnen und ersetzt werden konnten. So hat die Anzahl der Bewerbungen um einen Standplatz auf der Haaner Kirmes um fast 18 % gegenüber dem langjährigen Durchschnitt abgenommen. Hierunter sind auch langjährige bekannte Beschicker der Haaner Veranstaltung.

 

Im Interesse am Erhalt des Haaner Volksfestes muss deshalb auch dafür Sorge getragen werden, dass die Unternehmen weiterhin ein wirtschaftliches Interesse am Haaner Volksfest haben, denn die Haaner Kirmes hat auch hinsichtlich der Tageskosten pro Teilnehmer eine Spitzenstellung in Deutschland.

 

Der Eintritt in eine inflationäre Entwicklung könnte sich zur Bedeutungslosigkeit der Haaner Kirmes entwickeln. Andere Städte, welche mit der Haaner Kirmes vergleichbare Veranstaltungen durchführen, erkennen inzwischen die imagesteigernde Wirkung ihrer Kirmes und leisten unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung einen Beitrag (verdeckten Zuschuss) durch Übernahme eines städtischen Eigenanteils an den Gesamtkosten.  

 

Trotz dieses einzigartigen Werbeeffektes für die Stadt Haan werden bisher alle ansatzfähigen Kosten zu 100 % gedeckt. Ein städtischer Zuschuss wurde für die traditionelle Haaner Kirmes bisher weder gewährt noch eingerechnet.

 

Mit den Interessenvertretungen der Schausteller und Marktkaufleute besteht die Vereinbarung, rechtzeitig über anstehende Kostensteigerungen auf Volksfesten zu informieren. Zwar bleiben die Gebühren unverändert, gleichwohl wurde dem Deutschen Schaustellerbund (DSB) und dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM) eine Ablichtung dieser Sitzungsvorlage zugeleitet. Soweit von dort Stellungnahmen rechtzeitig eingegangen sind, werden sie zu anstehenden Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Haan:

 

Die derzeit geltende Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung vom 03.04.1991 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.2017)) wird nicht geändert, da das erwartete Gebührenaufkommen auskömmlich ist.

 

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur weiteren Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 14.06.2022 oder Rat am 21.06.2022 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.