Sachverhalt:
1. Sachstand
Aktuell ist eine Gebührenkalkulation für die Haaner Kirmes 2022
vorzunehmen, nachdem die Veranstaltungen 2020 und 2021 aufgrund der
Vorschriften zur Eindämmung der Coronapandemie nicht durchgeführt werden
konnten. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass eine Durchführung der Veranstaltung
2022 möglich sein wird.
Die Veranstaltung wird - wie bereits 2011 aus Anlass des 625jährigen
Kirmesjubiläums – über 5 Tage von Freitag bis Dienstag dauern. Dies entspricht
der ursprünglichen Planung des ebenfalls ausgefallen und jetzt nachgeholten
Stadtjubiläums.
Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind Kostenüberdeckungen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes
ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass aus den zurückliegenden Jahren
nur das das Jahr 2018 betrachtet werden darf.
Die derzeit in der abschließenden Prüfung durch das RPA befindlichen
Abrechnungen aus den Jahren 2016 und 2017, welche beide voraussichtlich mit einer
Unterdeckung abschließen werden, dürfen im Jahr 2022 nicht mehr berücksichtigt
werden. Ob es sich aufgrund des Ausfalls der Veranstaltungen in 2020 und 2021
(dort hätte die Berücksichtigung noch erfolgen können) um coronabedingte
Mindereinnahmen handelt, bleibt abzuwarten.
2. Gebührenkalkulation und
Betriebskostenabrechnungen
2.1 Allgemein
Im Zuge der Untersuchungen der Ermittlung
von Rettungs- und Krankentransportgebühren hat das Rechnungsprüfungsamt
strukturelle Änderungen / Optimierungsmöglichkeiten bei den
Gebührenbedarfsberechnungen generell (sh. Beschlussvorlage Nr. 32-2/037/2016 zum HFA am 21.06.2016 bzw. Rat am
28.06.2016) vorgeschlagen. Am
20.08.2016 hat der Rat beschlossen, u.a. auch bei den Kirmesgebühren statt der
konkreten Overhead-Kosten (z.B.
Querschnittsämter) künftig KGSt-Werte und bei den Abschreibungen statt
des eigenen kalkulatorischen Zinssatzes von jährlich 4,0 % den jährlich vom GPA
empfohlenen Zinssatz anzusetzen. Dies ist in der Betriebsabrechnung 2018 berücksichtigt.
Im Jahr 2022 sind Abschreibungen und Verzinsung bereits ausgelaufen.
Den Vorschlägen des
Rechnungsprüfungsamtes wurde damit gefolgt.
2.2 Veränderungen
Die Verwaltung hat auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes
auch die Struktur der Gebührenkalkulationen zunächst aus dem Bereich des
Ordnungsamtes vereinheitlicht. Dies erleichtert die Orientierung und ermöglicht
innerhalb der Jahre eine Vergleichbarkeit. Aus diesem Grund und da die
Kalkulationen und Abrechnungen durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft werden,
verzichtet die Verwaltung künftig auf eine vergleichende Darstellung (Synopse)
sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die
Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen. Die Veränderungen
wurden inzwischen verwaltungsweit vereinheitlicht.
2.2.1 Betriebskostenabrechnung 2018
Durch Fremdvergaben und die Übertragung von Aufgaben auf
die teilnehmenden Schausteller konnte eine deutliche Verbesserung bei den
Aufwendungen erreicht werden. Im Ergebnis führt dies zu einer Überdeckung (sh.
Anlage 1, Betriebskostenabrechnung 2018).
Weitere Besonderheiten ergeben sich nicht.
2.2.4 Gebührenkalkulation 2022
In der Gebührenkalkulation 2022 sind Mehraufwendungen für
die 5tägige Veranstaltung bereits eingeplant. Mehraufwendungen werden
insbesondere bei den Personalkosten, dem Sicherheitsdienst und der
Abfallbeseitigung erwartet. Umgekehrt wurden die Einnahmeerwartungen im Bereich
des Sponsorings aufgrund der allgemein ungünstigen wirtschaftlichen Lage gesenkt.
Unter Berücksichtigung der Überdeckung ausn2018 und der
zu erwartenden Gebühreneinnahmen ist eine Anpassung der Gebühren für die Kirmes
2022 trotzdem nicht erforderlich.
Weitere Besonderheiten ergeben sich nicht.
3. Satzung:
Die Verwaltung hat sich ebenfalls entscheiden, die Gebührenhöhe in den
unterschiedlichen Sparten nicht zu verändern. Bei der Festlegung werden in der
Regel die
·
die
unterschiedlich hohen Investitionskosten der Teilnehmer,
·
sonstige
andere Kosten,
·
Attraktivität
der Geschäfte für die Veranstaltung,
·
erzielbare
Umsätze,
soweit dies bekannt ist, berücksichtigt, um hierdurch
eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung der Gebühren zu erzielen.
Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Gebührensatzung aus
dem Jahr 2017 nicht verändert werden muss und es keiner Änderungssatzung
bedarf.
4. Ergänzende Hinweise:
Die Haaner Kirmes gehört nunmehr seit
Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in Deutschland und ist
deshalb weit über die Region hinaus bekannt. Sie ist damit nicht nur für die
Beschicker ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, Werbeträger und nicht mehr "wegzudenkendes" anerkanntes
Kulturgut. Wg. der (noch) erzielbaren
Umsätze bewerben sich wesentlich mehr Beschicker
um einen Platz auf dem Haaner Volksfest als zugelassen werden können.
Bei der Auswahl kann deshalb ausschließlich
auf bekannte und bewährte Unternehmen mit attraktiven Geschäften
zurückgegriffen werden.
Gleichwohl ist sehr deutlich zu bemerken,
dass die Coronapandemie deutliche Spuren auch im Schaustellergewerbe
hinterlassen hat. Die Schaustellerbetriebe hatten wie andere mittelständige und
kleine Unternehmen nicht nur den wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen, sondern
auch damit, dass viele Arbeitskräfte nicht mehr zurückgewonnen und ersetzt
werden konnten. So hat die Anzahl der Bewerbungen um einen Standplatz auf der
Haaner Kirmes um fast 18 % gegenüber dem langjährigen Durchschnitt abgenommen.
Hierunter sind auch langjährige bekannte Beschicker der Haaner Veranstaltung.
Im Interesse am Erhalt des Haaner
Volksfestes muss deshalb auch dafür Sorge getragen werden, dass die Unternehmen
weiterhin ein wirtschaftliches Interesse am Haaner Volksfest haben, denn die
Haaner Kirmes hat auch hinsichtlich der Tageskosten pro Teilnehmer eine
Spitzenstellung in Deutschland.
Der Eintritt in eine inflationäre
Entwicklung könnte sich zur Bedeutungslosigkeit der Haaner Kirmes entwickeln.
Andere Städte, welche mit der Haaner Kirmes vergleichbare Veranstaltungen
durchführen, erkennen inzwischen die imagesteigernde Wirkung ihrer Kirmes und
leisten unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung einen Beitrag (verdeckten
Zuschuss) durch Übernahme eines städtischen Eigenanteils an den Gesamtkosten.
Trotz dieses einzigartigen Werbeeffektes für
die Stadt Haan werden bisher alle ansatzfähigen Kosten zu 100 % gedeckt. Ein
städtischer Zuschuss wurde für die traditionelle Haaner Kirmes bisher weder gewährt
noch eingerechnet.
Mit den Interessenvertretungen der
Schausteller und Marktkaufleute besteht die Vereinbarung, rechtzeitig über
anstehende Kostensteigerungen auf Volksfesten zu informieren. Zwar bleiben die
Gebühren unverändert, gleichwohl wurde dem Deutschen Schaustellerbund (DSB) und
dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM) eine
Ablichtung dieser Sitzungsvorlage zugeleitet. Soweit von dort Stellungnahmen
rechtzeitig eingegangen sind, werden sie zu anstehenden Sitzungen des Rates und
seiner Ausschüsse vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem
Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Haan:
Die derzeit
geltende Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der
Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung vom 03.04.1991 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 30.06.2017)) wird nicht geändert, da das erwartete
Gebührenaufkommen auskömmlich ist.
Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur weiteren
Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 14.06.2022 oder Rat am 21.06.2022
einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.