Betreff
Antrag der Interessengemeinschaft Kindertagespflege Haan
Vorlage
51/037/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Stadt Haan arbeiten 34 Kindertagespflegepersonen, die ca. 130 Kindern unter 3 Jahren eine qualifizierte Tagesbetreuung anbieten. Die meisten von ihnen betreuen bis zu 5 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in ihren eigenen Räumlichkeiten. Einige betreuen zu zweit bis zu 9 Kinder in einer Großtagespflege.


Während der Pandemie erhöhten sich neben einem Mehraufwand zur Einhaltung der Hygienevorschriften die Sachkosten laut Umfrage in den Haaner Kindertagespflegen um das Doppelte für Hygienemittel wie Desinfektion, Reinigungsmittel, Einwegtücher etc.
Während Kindertagesstätten finanzierte Alltagshelfer einsetzen durften, blieben Kindertagespflegepersonen in den zwei Jahren auf den hohen Zusatzkosten und der Mehrarbeit sitzen. Kindertagespflegepersonen haben während der Pandemie in der Zeit von März 2020 bis heute keine Entschädigung in Form einer Sonderzahlung erhalten. Ihnen ist außerdem nicht der Sachkostenanteil pro Kind erhöht worden. Stattdessen haben die Haaner Kindertagespflegepersonen während der kompletten Zeit der Pandemie fast durchgängig Haaner Kinder betreut. Selbst während des ersten Lockdowns arbeiteten die Kindertagespflegepersonen weiter, um Eltern aus systemrelevanten Berufsgruppen ihre Arbeit zu ermöglichen. Insgesamt gab es außerdem insbesondere in diesem Winter im Verhältnis zu den Kindertageseinrichtungen der Stadt Haan erstaunlich wenige Schließungstage für die Eltern der Kindertagespflegen in Haan.

 

Es gab und gibt Entschädigungen für Selbständige und Angestellte während der Pandemie in Form von Bundes- und Landesprogrammen. Die Problematik ist jedoch, dass Kindertagespflegepersonen zu keiner der Entschädigung Zugang hatten bzw. haben.


Als Selbständige hatten Kindertagespflegepersonen keine Möglichkeit, finanzielle Entlastung durch Bundes- und Landesprogramme wie Soforthilfe, Überbrückungs- oder Neustarthilfe zu erhalten. Bei diesen Programmen wird nämlich lediglich ein Umsatzrückgang von meist mindestens 50% berücksichtigt. Die Ausgaben sind zwar drastisch gestiegen, der Wert ist allerdings noch nicht erreicht worden, um eine Entschädigung beantragen zu können, da zum Beispiel Erhöhungen der Energieversorger oder Vermieter erst zukünftig gefordert werden. Laut statistischem Bundesamt und Schreiben von Vermietern für Großtagespflegen ist aber eine drastische Erhöhung der Energiekosten von zurzeit über 30% in diesem Jahr ersichtlich.

Wegen ihrer Selbständigkeit hatten Kindertagespflegepersonen außerdem keine Möglichkeit, von der Sonderzahlung aus 2020 zu profitieren, die Angestellte im Erziehungsdienst bekommen haben. Die Höhe der Sonderzahlung war – wie bei der Jahressonderzahlung – nach Entgeltgruppen gestaffelt.

Demnach haben Beschäftigte nach TöVD in den Entgeltgruppen S1-S8b eine Sonderzahlung in Höhe von 600 € im Jahr 2020 erhalten. Kindertagespflegepersonen betreuen, wie Kinderpflegerinnen auch, Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Kinderpflegerinnen sind in S2 oder S3 angegliedert und erhielt die o.g. Summe.

Die stark erhöhten Kosten, die bisher ausschließlich auf den Schultern der selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen getragen wurden, führen zu finanziellen Engpässen bei Kindertagespflegepersonen. Kindertagespflegepersonen überlegen, ihre Kindertagespflegen zu schließen. Eine Schließung (5 Plätze) ist aus den o.g. Gründen vor wenigen Wochen für das kommende Kindergartenjahr bereits angekündigt worden. Es könnte also dazu kommen, dass in Haan Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren wegfallen. Bereits jetzt kann die Fachberatung Kindertagespflege Haaner Familien mit Kindern unter 3 Jahren keinen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege bieten, so dass diese auf umliegende Kommunen ausweichen. Die Folgen könnten sein, dass neue Einrichtung für die Kindertagesbetreuung in Haan gebaut werden müssten, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, jedem Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Betreuungsplatz anbieten zu können.

 

Um die 130 qualifizierten Plätze in der Kindertagespflege nicht zu gefährden und den Kindertagespflegepersonen eine angemessene Wertschätzung für ihren enormen Einsatz für Haaner Eltern während der Pandemie zu zeigen, schlägt die Verwaltung eine finanzielle Unterstützung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 600 € pro Kindertagespflegeperson analog zu den Sonderzahlungen ähnlicher Berufsgruppen vor. Die Mittel können aus dem bestehenden Budget für die Kindertagespflege entnommen werden, so dass kein Mehraufwand anfällt.

Beschlussvorschlag:

 

Auf den Antrag der IG Kindertagespflege vom 30.04.2022 wird die Verwaltung beauftragt, allen Tagespflegepersonen eine Einmalzahlung i.H.v. je 600 € analog zu den Sonderzahlungen ähnlicher Berufsgruppen auszuzahlen.

Finanz. Auswirkung:

 

20.400 € (im Haushalt 2022 enthalten)

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.