Sachverhalt:
In der Stadt Haan arbeiten 34 Kindertagespflegepersonen, die ca. 130
Kindern unter 3 Jahren eine qualifizierte Tagesbetreuung anbieten. Die meisten
von ihnen betreuen bis zu 5 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in ihren eigenen
Räumlichkeiten. Einige betreuen zu zweit bis zu 9 Kinder in einer
Großtagespflege.
Während der Pandemie erhöhten sich neben einem Mehraufwand zur Einhaltung der
Hygienevorschriften die Sachkosten laut Umfrage in den Haaner
Kindertagespflegen um das Doppelte für Hygienemittel wie Desinfektion,
Reinigungsmittel, Einwegtücher etc.
Während Kindertagesstätten finanzierte Alltagshelfer einsetzen durften, blieben
Kindertagespflegepersonen in den zwei Jahren auf den hohen Zusatzkosten und der
Mehrarbeit sitzen. Kindertagespflegepersonen haben während der Pandemie in der
Zeit von März 2020 bis heute keine Entschädigung in Form einer Sonderzahlung
erhalten. Ihnen ist außerdem nicht der Sachkostenanteil pro Kind erhöht worden.
Stattdessen haben die Haaner Kindertagespflegepersonen während der kompletten
Zeit der Pandemie fast durchgängig Haaner Kinder betreut. Selbst während des
ersten Lockdowns arbeiteten die Kindertagespflegepersonen weiter, um Eltern aus
systemrelevanten Berufsgruppen ihre Arbeit zu ermöglichen. Insgesamt gab es
außerdem insbesondere in diesem Winter im Verhältnis zu den
Kindertageseinrichtungen der Stadt Haan erstaunlich wenige Schließungstage für
die Eltern der Kindertagespflegen in Haan.
Es gab und gibt Entschädigungen für Selbständige und Angestellte während
der Pandemie in Form von Bundes- und Landesprogrammen. Die Problematik ist
jedoch, dass Kindertagespflegepersonen zu keiner der Entschädigung Zugang
hatten bzw. haben.
Als Selbständige hatten
Kindertagespflegepersonen keine Möglichkeit, finanzielle Entlastung durch
Bundes- und Landesprogramme wie Soforthilfe, Überbrückungs- oder Neustarthilfe
zu erhalten. Bei diesen Programmen wird nämlich lediglich ein Umsatzrückgang
von meist mindestens 50% berücksichtigt. Die Ausgaben sind zwar drastisch
gestiegen, der Wert ist allerdings noch nicht erreicht worden, um eine
Entschädigung beantragen zu können, da zum Beispiel Erhöhungen der
Energieversorger oder Vermieter erst zukünftig gefordert werden. Laut
statistischem Bundesamt und Schreiben von Vermietern für Großtagespflegen ist
aber eine drastische Erhöhung der Energiekosten von zurzeit über 30% in diesem
Jahr ersichtlich.
Wegen ihrer Selbständigkeit hatten Kindertagespflegepersonen außerdem
keine Möglichkeit, von der Sonderzahlung aus 2020 zu profitieren, die
Angestellte im Erziehungsdienst bekommen haben. Die Höhe der Sonderzahlung war
– wie bei der Jahressonderzahlung – nach Entgeltgruppen gestaffelt.
Demnach haben Beschäftigte nach TöVD in den Entgeltgruppen S1-S8b eine
Sonderzahlung in Höhe von 600 € im Jahr 2020 erhalten. Kindertagespflegepersonen
betreuen, wie Kinderpflegerinnen auch, Kinder im Alter von 0-3 Jahren.
Kinderpflegerinnen sind in S2 oder S3 angegliedert und erhielt die o.g. Summe.
Die stark erhöhten Kosten, die bisher ausschließlich auf den Schultern
der selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen getragen wurden, führen zu
finanziellen Engpässen bei Kindertagespflegepersonen. Kindertagespflegepersonen
überlegen, ihre Kindertagespflegen zu schließen. Eine Schließung (5 Plätze) ist
aus den o.g. Gründen vor wenigen Wochen für das kommende Kindergartenjahr
bereits angekündigt worden. Es könnte also dazu kommen, dass in Haan
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren wegfallen. Bereits jetzt kann die
Fachberatung Kindertagespflege Haaner Familien mit Kindern unter 3 Jahren
keinen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege bieten, so dass diese auf
umliegende Kommunen ausweichen. Die Folgen könnten sein, dass neue Einrichtung
für die Kindertagesbetreuung in Haan gebaut werden müssten, um den gesetzlichen
Auftrag zu erfüllen, jedem Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen
Betreuungsplatz anbieten zu können.
Um die 130 qualifizierten Plätze in der Kindertagespflege nicht zu
gefährden und den Kindertagespflegepersonen eine angemessene Wertschätzung für
ihren enormen Einsatz für Haaner Eltern während der Pandemie zu zeigen, schlägt
die Verwaltung eine finanzielle Unterstützung in Form einer Einmalzahlung in
Höhe von 600 € pro Kindertagespflegeperson analog zu den Sonderzahlungen
ähnlicher Berufsgruppen vor. Die Mittel können aus dem bestehenden Budget für
die Kindertagespflege entnommen werden, so dass kein Mehraufwand anfällt.
Beschlussvorschlag:
Auf den Antrag der IG Kindertagespflege vom 30.04.2022 wird die
Verwaltung beauftragt, allen Tagespflegepersonen eine Einmalzahlung i.H.v. je
600 € analog zu den Sonderzahlungen ähnlicher Berufsgruppen auszuzahlen.
Finanz. Auswirkung:
20.400 € (im Haushalt 2022 enthalten)
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die
Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder
fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.