Betreff
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II
Vorlage
32-2/025/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW wählt der Rat der Gemeinde die Schiedspersonen und beschließt auch deren Wiederwahl.

 

Mit Schreiben vom 03.12.2021 teilte das Amtsgericht Mettmann mit, dass die fünfjährige Amtszeit der Schiedsfrau Beyer am 12.03.2022 endet und die Schiedsperson neu zu wählen ist.

 

Frau Beyer hat sich mit Datum vom 06.12.2021 gerne für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung gestellt.

 

Die im Rahmen der (Wieder-)wahl anzuhörende zuständige Bezirksvertretung der Schiedsleute hat sich ausdrücklich für eine Wiederwahl von Frau Beyer ausgesprochen. Die zuständige Leitung des Amtsgerichts Mettmann hat ebenfalls erklärt, die Wiederwahl von Frau Beyer zu unterstützen. Die Verwaltung schließt sich diesen Auffassungen ebenso an.

 

Aus diesem Grund und da auch sonst keine Hinderungsgründe im Sinne des Schiedsamtsgesetzes bekannt geworden sind, kann auf die sonst vorgesehene Veröffentlichung, nach der sich interessierte Personen um das Amt der Schiedsperson bewerben können (§ 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW), verzichtet und Frau Beyer unmittelbar zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

 

In der Beschlussvorlage vom 17.01.2022 wurde irrtümlich die Wiederwahl von Frau Kerstin Beyer als stellvertretende Schiedsfrau beantragt. Daraufhin hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 29.03.2022 auch einen entsprechenden Beschluss gefasst. Jedoch sollte Frau Kerstin Beyer nicht als stellvertretende Schiedsfrau, sondern als erste Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk II gewählt werden.

 

 

Hinweis:

 

Sofern Beratungsbedarf über die geschützten Daten der Bewerberin besteht, darf hierüber aus Gründen des Datenschutzes nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

 

 

Verfasserin: Andrea Kronauer

 

Beschlussvorschlag:

 

Frau Kerstin Beyer wird für eine weitere Amtsperiode zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk II der Stadt Haan gewählt.