Betreff
Einsatz des Geschwindigkeitsmessgerätes 2010
Vorlage
66/005/2010
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Projekt                        :                        Einsatz des Geschwindigkeitsmessgerätes 2010

Projektleitung                        :                        Frau Frehoff

 

Verfahrensstand / Beschlussbedarf:

            Standortauswahl

Beschluss

 

vom:

 

X         Berichtswesen

X         turnusmäßig

            anlassbedingt

            Feststellung Projektende / Gewährleistungskontrolle

 

 

Zwischen Rat und Verwaltung wurde vereinbart, das kommunale Geschwindigkeitsmessgerät pro Jahr an ca. 5 Standorten einzusetzen. Auf Vorschlag der Verwaltung werden vier bis fünf mögliche Standorte, ausschließlich auf Gemeindestraßen, benannt. Der Fachausschuss legt zu Beginn eines jeden Jahres die Einsatzstellen des Geschwindigkeitsmessgerätes fest. Die Messanlage wird dann für jeweils ca. eine Woche vom Betriebshof installiert. Anschließend wertet die Straßenverkehrsbehörde die Ergebnisse aus, und gibt die Informationen an die örtliche Polizei und ggfls. den Fachausschuss weiter.

Im letzten Jahr wurde das Gerät auf der Dürer Straße, südlich der Einmündung Thienhausener Straße, aufgestellt. Beide Fahrtrichtungen wurden überwacht. Die im April aufgezeichneten Ergebnisse zeigten keine Auffälligkeiten. Verkehrliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.

Das Messergebnis deckt sich mit den diversen Aufzeichnungen der bereits gemessenen Standorte aus den vergangenen Jahren. Auch wenn subjektiv erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen empfunden werden, sind sie oft objektiv nicht nachweisbar bzw. die Ausnahme.

Für dieses Jahr schlägt die Verwaltung folgende Standorte vor:

·                    Friedrichstraße (Bürgerwunsch)

·                    Schillerstraße (Bürgerwunsch)

·                    Borsigstraße

·                    Gräfrather Straße (Wunsch der Polizei)

Weitere Vorschläge, auch für 2011 ff, werden gerne entgegen genommen.

 

Beschlussvorschlag:

 Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Finanz. Auswirkung:

keine