Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsangeboten im Rahmen der zehn Bildungsgrundsätze des Landes NRW in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege auf Haaner Stadtgebiet
Vorlage
51/038/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2021 wurde vom Rat der Stadt Haan beschlossen, dass für die Jahre 2021 ff. ein Förderbudget für musikalisch-künstlerische Bildungsangebote in den Kindertagesstätten freier Träger in Höhe von jährlich 80 T€ eingestellt wird. Gleiche Bildungsangebote sollen auch in den Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft angeboten werden. Für die Förderung werden Förderbedingungen entwickelt, welche insbesondere Wert auf eine Zusammenarbeit mit anerkannten bzw. etablierten Partnern legt.

 

Auf Antrag der AG 78 beschloss der JHA am 17.11.2021, die Themenbindung der Förderrichtlinie an der musikalisch-künstlerischen Orientierung aufzuheben und stattdessen nach der Vielfalt der zehn Bildungsbereiche des Landes NRW auszurichten. Diesem Vorschlag folgte der Rat mit Beschluss vom 14.12.2021 unter Erhöhung des Budgets von bislang 80.000 € auf 100.000 € jährlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür die Förderrichtlinie zu überarbeiten.

Die Verwaltung empfiehlt mit der als Anlage beigefügten Förderrichtlinie, dass auch die Einrichtungen der Kindertagespflege ab dem 01.08.2023 an dem Förderbudget partizipieren können, um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Teilhabe der Einrichtungen der Kindertagespflege auf dem Stadtgebiet Haan an der Förderung von Bildungsangeboten im Rahmen der zehn Bildungsgrundsätze des Landes NRW und nimmt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen laut Anlage zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

100.000 € jährlich (im Haushaltsplan sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bereits enthalten)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.