Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen
zum Haushaltsplan 2021 wurde vom Rat der Stadt Haan beschlossen, dass für die
Jahre 2021 ff. ein Förderbudget für musikalisch-künstlerische Bildungsangebote
in den Kindertagesstätten freier Träger in Höhe von jährlich 80 T€ eingestellt
wird. Gleiche Bildungsangebote sollen auch in den Kindertagesstätten in
städtischer Trägerschaft angeboten werden. Für die Förderung werden
Förderbedingungen entwickelt, welche insbesondere Wert auf eine Zusammenarbeit
mit anerkannten bzw. etablierten Partnern legt.
Auf Antrag der AG 78 beschloss der JHA am
17.11.2021, die Themenbindung der Förderrichtlinie an der
musikalisch-künstlerischen Orientierung aufzuheben und stattdessen nach der
Vielfalt der zehn Bildungsbereiche des Landes NRW auszurichten. Diesem
Vorschlag folgte der Rat mit Beschluss vom 14.12.2021 unter Erhöhung des
Budgets von bislang 80.000 € auf 100.000 € jährlich. Die Verwaltung wurde
beauftragt, hierfür die Förderrichtlinie zu überarbeiten.
Die Verwaltung empfiehlt mit der als Anlage
beigefügten Förderrichtlinie, dass auch die Einrichtungen der Kindertagespflege
ab dem 01.08.2023 an dem Förderbudget partizipieren können, um die
Chancengerechtigkeit zu erhöhen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Teilhabe der
Einrichtungen der Kindertagespflege auf dem Stadtgebiet Haan an der Förderung von Bildungsangeboten im Rahmen der zehn
Bildungsgrundsätze des Landes NRW und nimmt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen laut
Anlage zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
100.000 € jährlich (im
Haushaltsplan sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bereits enthalten)
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die
Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder
fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.