Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Teilbereich Innenstadt der Stadt Haan hier: Beschluss des Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB
Vorlage
61/053/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Bisheriges Verfahren

 

Im letzten Jahr hat die Stadt Haan das Dortmunder Planungsbüro Stadt + Handel damit beauftragt, die übergeordneten Ziele zur Innenstadtentwicklung zu identifizieren und darüber hinaus die zentralen Potenzialstandorte „Rathauskurve“ und „ehemalige Post“ im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Stadt zu bewerten. Die auf dieser Basis erarbeitete Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes soll künftig als Grundlage für die Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Innenstadt dienen.

 

In seiner Sitzung am 08.03.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau des Rates der Stadt Haan den Zielen und Handlungsempfehlungen des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zugestimmt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

 

2.    Ergebnisse zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie sonstiger an der Planung Interessierter

 

In der Zeit vom 11.04.2022 bis zum 06.05.2022 ist den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben worden, den Entwurf der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes auf der Homepage und im Innenstadtbüro der Stadt Haan einzusehen und ihre Anregungen schriftlich oder per Mail beim Amt für Stadtplanung und Vermessung der Stadt Haan einzureichen. Von dieser Möglichkeit ist kein Gebrauch gemacht worden. Dementsprechend ergeben sich aus der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger keine Änderungen für die Teilfortschreibung des Konzeptes.

 

 

3.    Ergebnisse zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange

 

Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 05.04.2022 bis zum 06.05.2022 die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes einzusehen und Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Anregungen sind der Tabelle in der Anlage 1 zu entnehmen. Die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange grundsätzlich begrüßt. Bedenken und Anregungen, die eine Änderung des Konzeptes zur Folge hätten, wurden nicht geäußert.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.    Weitere Vorgehensweise

 

Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange haben sich keine Änderungen zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Bereich der Innenstadt ergeben. Es sind lediglich kleinere Änderungen am Layout des Dokuments „Übergeordnete Ziele zur Innenstadtentwicklung“ vorgenommen worden. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept für die weitere Entwicklung der Innenstadt gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB zu beschließen und den zentralen Versorgungsbereich entsprechend der vorgeschlagenen Anpassungen zu ändern.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für den Teilbereich Innenstadt der Stadt Haan, bestehend aus den übergeordneten Zielen zur Innenstadtentwicklung und der Bewertung der Potenzialstandorte in seiner Fassung vom 06.01.2022 bzw. 17.01.2022, wird gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird entsprechend der vorgeschlagenen Anpassungen geändert.