Sachverhalt:
1.
Bisheriges
Verfahren
Im letzten Jahr hat
die Stadt Haan das Dortmunder Planungsbüro Stadt + Handel damit beauftragt, die
übergeordneten Ziele zur Innenstadtentwicklung zu identifizieren und darüber
hinaus die zentralen Potenzialstandorte „Rathauskurve“ und „ehemalige Post“ im Hinblick
auf ihre Bedeutung für die Stadt zu bewerten. Die auf dieser Basis erarbeitete
Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes soll künftig als Grundlage für
die Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Innenstadt dienen.
In seiner Sitzung
am 08.03.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau des Rates
der Stadt Haan den Zielen und Handlungsempfehlungen des Entwurfes zur
Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zugestimmt und beschlossen, auf
dieser Grundlage die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
2.
Ergebnisse
zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie sonstiger an der Planung
Interessierter
In der Zeit vom
11.04.2022 bis zum 06.05.2022 ist den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
gegeben worden, den Entwurf der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
auf der Homepage und im Innenstadtbüro der Stadt Haan einzusehen und ihre
Anregungen schriftlich oder per Mail beim Amt für Stadtplanung und Vermessung
der Stadt Haan einzureichen. Von dieser Möglichkeit ist kein Gebrauch gemacht
worden. Dementsprechend ergeben sich aus der Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger keine Änderungen für die Teilfortschreibung des Konzeptes.
3.
Ergebnisse
zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange
Den betroffenen
Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 05.04.2022 bis zum
06.05.2022 die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Teilfortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes einzusehen und Stellung zu nehmen. Die eingegangenen
Anregungen sind der Tabelle in der Anlage 1 zu entnehmen. Die
Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird von den beteiligten Trägern
öffentlicher Belange grundsätzlich begrüßt. Bedenken und Anregungen, die eine
Änderung des Konzeptes zur Folge hätten, wurden nicht geäußert.
4.
Weitere
Vorgehensweise
Durch die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange
haben sich keine Änderungen zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
für den Bereich der Innenstadt ergeben. Es sind lediglich kleinere Änderungen
am Layout des Dokuments „Übergeordnete Ziele zur Innenstadtentwicklung“
vorgenommen worden. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Konzept als
städtebauliches Entwicklungskonzept für die weitere Entwicklung der Innenstadt
gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB zu beschließen und den zentralen Versorgungsbereich
entsprechend der vorgeschlagenen Anpassungen zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Die Fortschreibung
des Einzelhandelskonzeptes für den Teilbereich Innenstadt der Stadt Haan,
bestehend aus den übergeordneten Zielen zur Innenstadtentwicklung und der
Bewertung der Potenzialstandorte in seiner Fassung vom 06.01.2022 bzw.
17.01.2022, wird gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches
Entwicklungskonzept beschlossen. Die Abgrenzung des zentralen
Versorgungsbereiches wird entsprechend der vorgeschlagenen Anpassungen
geändert.