Hier: Arrondierung von Teilmaßnahmen aufgrund Baukostenentwicklung
Sachverhalt:
Bisherige Beratungsfolge Baukosten und Flächenzuschnitt InHK:
Die
Verwaltung hat in der Beratungsfolge 2019 des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr (SUVA), des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) und des Rates
zum Integrierten Handlungskonzept (InHK) Innenstadt Haan mit Blick auf die
Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme berichtet (siehe Vorlage 61/307/2019).
Hierbei hatte die Verwaltung mit Blick auf die Kostenentwicklung der
Gesamtmaßnahme 2019 Varianten zum Ausbauumfang und der Materialität der
Bodenbeläge eingebracht.
Anlass und Inhalt der Vorlage zu den
Beschlusspunkten 1. und 2.:
Eine Umsetzung des 2019 vorgestellten
Flächenzuschnittes des InHK Innenstadt Haan im Rahmen des vorhandenen Budgets
des Grundförderantrages ist im Zusammenhang mit der derzeitigen Baukostenentwicklung
aufgrund der Pandemie und des Weltgeschehens nicht darstellbar.
Signifikante Sparpotenziale wären nur in der
kosten- und flächenmäßig größten Position – der Flächenbefestigung – zu finden.
Nach intensiver Prüfung dieser Thematik unter relevanten Aspekten (Lebenszykluskosten,
Werthaltigkeit, Robustheit und Ästhetik) sieht die Stadtverwaltung Haan hier
kein Sparpotenzial.
Diese Aspekte der Belagsthematik wurden der
Fördermittelgeberin am 03.05.2022 vorgestellt. Die Fördermittelgeberin teilt
die Ansicht der Verwaltung über die Beibehaltung des Belagsmaterials aus
Naturstein Granit. Beteiligt waren bei diesem Termin das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und
die Bezirksregierung Düsseldorf.
Dem folgend ergibt sich aus der Sicht der
Stadtverwaltung Haan die Notwendigkeit, den Flächenzuschnitt des Ausbauumfanges
weiter zu reduzieren und in einer Art und Weise anzupassen, dass eine Umsetzung
der Teilmaßnahmen im vorgegebenen Budget des InHK weiterhin gegeben ist. Dieser
neue Zuschnitt würde die Umsetzung der Teilmaßnahmen „Alter Markt“,
„Fußgängerzone Friedrichstrasse“, „Kreuzung Mittelstrasse / Diekerstraße /
Friedrichstraße“, „Fußgängerzone Diekerstraße“ und die „Fußgängerzone bis
Platzkante Neuer Markt“ umfassen, wie in der Anlage unter Punkt 1.)
dargestellt.
Die Verwaltung sieht diesen neuen
Flächenzuschnitt des Innenstadtumbaus als sinnvoll an, da die Gestaltung des
Platzes Neuer Markt in Zusammenhang mit dem Rathausneubau und insbesondere dessen
Außenanlagengestaltung zu betrachten ist. Viele für eine funktionierende
Platzgestaltung des Neuer Markt unbedingt erforderlichen Informationen, welche
sich aus dem Rathaus-Neubau ergeben, liegen noch nicht vor und können sich erst
aus dem weiteren Planungsprozess des Rathaus-Projektes ergeben. Der Rathausneubau
am unteren Neuer Markt hat erhebliche Auswirkungen auf den weiteren
Planungsprozess, weil hier direkte gestalterische, aber auch terminliche
Abhängigkeiten bestehen.
Als gestalterische Abhängigkeiten sind wie
folgt zu nennen:
1.
Repräsentative und gestalterische
Anforderungen an einen Rathausvorplatz;
2.
Funktionale und baurechtliche Anforderungen
an einen Rathausvorplatz;
3.
Einbindung der Hochbauarchitektur des
Rathauses an der Platzkante Neuer Markt;
4.
Harmonisches Zusammenspiel der
Landschaftsarchitektur des Rathausumfeldes und der Landschaftsarchitektur des
Neuen Marktes;
5.
Einbindung der Grünanlage Schillerpark in
neuem Zusammenhang durch den Rathausneubau
Rückmeldungen der Fördermittelgeberin:
Im Gespräch mit der Fördermittelgeberin am
03.04.2022 wurde diese Ausbauvariante in weiter reduziertem Flächenzuschnitt
diskutiert, mit hier aufgeführten Rückmeldungen:
Es soll ein Bericht zum Umsetzungsstand des integrierten
Handlungskonzeptes Innenstadt Haan (InHK) erstellt werden. In diesem Bericht
sollen die bereits umgesetzten Teilmaßnahmen und der aktuell seitens der Stadt
Haan angesetzte Umsetzungshorizont der verbliebenen Teilmaßnahmen der
reduzierten Ausbauvariante aufgeführt werden.
Das Zurückstellen der Teilmaßnahme „Neuer
Markt“, sowie deren Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit
dem Rathausneubau, bzw. im Rahmen eines neuen Förderprogrammes, wurde vom
Fördergeber als sinnvoll erachtet und ausdrücklich befürwortet. Dem folgend kann
die Stadt Haan die laufenden Maßnahmen, sowie die Teilmaßnahme „Fußgängerzone“,
wie in Anlage 1 dargestellt, zu Ende führen.
Gleichzeitig soll ein weiterführendes
Rahmenkonzept für die Innenstadt, welches auf dem InHK aufbaut, seitens der
Stadt Haan zum Antrag bei der Fördermittelgeberin vorbereitet werden. Hierin
soll auf die neu entstandenen und geänderten städtebaulichen und klimatischen Herausforderungen
im Planungsgebiet reagiert werden, bzw. zukünftige Szenarien einbezogen werden.
Anlass und Inhalt der Vorlage zu dem Beschlusspunkten 3.:
Die Entwicklung der Rathauskurve soll, folgend der Vorlage 61/025/2021,
über Erarbeitung von Aussagen und Planungszielen, weiterverfolgt werden.
In diesem Zusammenhang wurde die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts für die Innenstadt initiiert und ein Planungsbüro
beauftragt, das Areal konzeptionell zu betrachten.
Fazit:
Die Zurückstellung der Teilmaßnahme „Neuer Markt“ und die Beantragung im
Rahmen eines neuen Förderprogrammes als weiterführendes Rahmenkonzept für die
Innenstadt, aufbauend auf dem InHK, ist im Zusammenhang mit der aktuellen
Baukostensituation und dem Rathausneubau zu empfehlen.
Die neue Flächenabgrenzung des aktuellen InHK ergibt einen starken
stadtplanerischen und landschaftsarchitektonischen Verbund der wichtigen
Teilräume der Innenstadt.
Aufgrund der direkten Schnittmengen zu den Bereichen östlich der Fläche
Alter Markt (Kaiserstraße 69 – 71) mit der Entwicklung der Rathauskurve empfiehlt
die Verwaltung, diesen Bereich (Anlage, Punkt 3.) von der kommenden Baumaßnahme
Alter Markt zurückzustellen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der in der Anlage unter 1.) dargestellten
Arrondierung von Teilmaßnahmen an der Kreuzung Mittelstraße / Diekerstraße /
Friedrichstraße wird zugestimmt.
2.
Die Teilmaßnahmen Platzfläche Neuer Markt und
Straße Neuer Markt, wie unter Punkt 2.) der Anlage dargestellt, werden aus dem aktuell
laufenden Förderprogramm Integriertes Handlungskonzept (InHK) herausgelöst und
im Rahmen eines neuen Förderprogramms als weiterführendes Rahmenkonzept für die
Innenstadt beantragt, welches auf dem InHK aufbaut und die angrenzenden
Bereiche mit Rathaus-Neubau und Schillerpark unter den Aspekten Schwammstadt
und Anpassung an den Klimawandel mit betrachtet.
3.
Im Rahmen der baulichen Umsetzung der
Teilmaßnahme „Alter Markt“ wird der in der Anlage unter Punkt 3.) dargestellte
Bereich aufgrund der sich noch nicht abschließend verifizierten
Rahmenbedingungen (Gestaltung der Rathauskurve) zurückgestellt.