hier: Einrichtung eines Stellenanteils von 1,0 (EG 8) im Stellenplan 2023 – Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste (FAMI), Fachrichtung Archiv
Sachverhalt:
Ausgangslage und derzeitige Situation
Bei der damaligen Übernahme der Stelle durch die jetzige Stelleninhaberin
(Mai 1999) galt das Archiv als reines Verwaltungsarchiv. Die vorgesehenen
Tätigkeiten sollten lediglich in der Übernahme, Sicherung und Zugänglichmachung
des Verwaltungsschriftgutes im Einklang mit den Verpflichtungen bestehen, die
das Archivgesetz NRW (§ 2 Abs. 7 ArchivG NRW sowie § 10 ArchivG NRW) den
Kommunen auferlegt.
Seitdem ist jedoch eine stetige Zunahme der Beratungs- und
Auskunftstätigkeit für amtliche und private Archivbenutzer zu Fragen der der
Verwaltungs-, Rats- und Stadtgeschichte zu beobachten. Aus Politik und
Gesellschaft wurde und wird die Durchführung von Recherchen zur und weiteren
Bearbeitung von komplexen Themenfeldern an das Stadtarchiv herangetragen. Nach
der Änderung des Personenstandsgesetzes 2009 und der daraus folgenden Übernahme
der Personenstandsregister stieg die Zahl der Anfragen von Familienforschern,
Erbenermittlern und Amtsgerichten massiv.
Die Bearbeitung der täglichen Anfragen und der größeren Projekte nimmt
inzwischen den größten Teil der wöchentlichen Aufgabenwahrnehmung in Anspruch,
geschätzt etwa 70 %.
In der Anlage zu dieser Vorlage sind Projekte aufgeführt, die in den
vergangenen Jahren an das Stadtarchiv herangetragen wurden.
Die umfangreichen Aktenübernahmen aus den Kellern und Dachböden der
Fachämter, die vorherigen Sichtungen und Bewertungen, die Beratung der
Kolleg*innen zu Aufbewahrungsfristen, Zuarbeit für Projekte der Kolleg*innen
anderer Ämter und zwischenarchivische Zusammenarbeit, nehmen die restlichen
30 % Arbeitszeit in Anspruch.
Für die eigentliche Kernaufgabe des Archivs, regelgerechte Verzeichnung
und Nutzbarmachung der Schriftgutübernahmen mit Hilfe des Archivprogramms,
bleibt seit Jahren keine Zeit mehr. Die Aktenübernahmen wurden und werden
lediglich durch Übernahmelisten erschlossen, damit zumindest die Ordnung im
Archiv aufrecht erhalten bleibt. Entmetallisierung, Umbettung in Archivmappen
und -kartons finden schon lange nicht mehr statt. Aufgrund fehlender
Personalressourcen ist bereits ein großer Bearbeitungsstau entstanden.
Auch die historische Bildungsarbeit (Zusammenarbeit mit Schulen, Archiv-
und Rathausführungen, Vorträge, Beteiligung am gesamtdeutschen Tag der Archive)
musste mangels Zeit inzwischen komplett eingestellt werden.
Ausblick und weitere Anforderungen an das Stadtarchiv
Die Einführung und der Ausbau des Dokumenten-Management-Systems (DMS) wird
vom Stadtarchiv derzeit und auch in den kommenden Jahren intensiv begleitet.
Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses muss auch die bereits begonnene
Digitalisierung von Archivalien weiter vorangetrieben werden und die
Digitalisate müssen unter Berücksichtigung des Datenschutzes ins Netz zur
Verfügung gestellt werden.
Mit Blick auf den Rathausneubau sind vor dem Umzug vermehrt
Aussonderungsaktionen der verschiedenen Organisationseinheiten und Aktenüber-nahmen
ins Stadtarchiv zu erwarten, da die Ämter möglichst „papierlos“ umziehen
möchten (Stichwort: Raumbedarf). Der derzeitige Bearbeitungsstau in der Akten-verzeichnung
muss zunächst erst abgearbeitet werden; die neu übernommenen Akten kommen
hinzu. Darüber hinaus muss auch der eigene Umzug des gesamten Stadtarchivs mit
seinem historischen Archivgut selbst gut organisiert werden.
Auch im Zeitalter der Digitalisierung erwarten die Bürger*innen geregelte
Öffnungs-zeiten und gut ausgestattete Benutzerarbeitsplätze. Die
Archivbesucher, die aus allen Generationen kommen, werden auch in Zukunft auf
Beratung und Hilfe bei ihren jeweiligen Recherchen angewiesen sein, sei es vor
Ort oder online.
Bemessung des Personalbedarf im Stadtarchiv Haan aus Sicht des
LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
Für die Bemessung des Personalbedarfs hat die Stadt Haan eine
(kostenneutrale) Expertise beim LVR-Archivberatungs-
und Fortbildungszentrum in Pulheim (Dr. Gregor Patt) eingeholt. Der LVR
schätzt den Personalbedarf wie folgt ein:
„Der Umfang des Personals eines Kommunalarchivs ist nicht gesetzlich
vorgeschrieben. Er ergibt sich jedoch aus dem Umfang der in § 2 Abs. 7 ArchivG
NRW definierten Aufgabe des Archivierens und der daraus abzuleitenden
Tätigkeiten sowie aus der Größe der Verwaltung, für die diese Aufgabe erbracht
wird.
15.000 Einwohner pro (Vollzeitäquivalent) VZÄ ist ein Erfahrungswert, der
sich in der Regel durch empirische Erhebungen bestätigen lässt.
Aufgrund von § 10 Abs. 4 u. 5 i. V. m. § 4 Abs. 2 ArchivG NRW sind alle
Ver-waltungseinheiten der Stadt dem Stadtarchiv gegenüber anbietungspflichtig.
Mit der Größe der Stadtverwaltung wächst somit auch der Umfang der Aufgaben des
Stadtarchivs. Die Größe der Stadtverwaltung steht wiederum grundsätzlich in
Relation zur Größe der Einwohnerschaft, deren Belange es in allen
Lebensbereichen zu verwalten gilt.
Die Aufgaben des Archivs insgesamt zeichnen sich durch ihre große
Bandbreite aus, so dass die zunehmende Zahl von gleichartigen Fällen in
größeren Kommunen nicht zu einem proportionalen Anstieg der Aufgaben führt. Vor
diesem Hintergrund müssen kleinere Verwaltungen im Verhältnis zur Gesamtzahl
der Bediensteten mehr Archivbedienstete haben als größere.
Allerdings steigt in größeren Kommunen der Aufgabenumfang des Archivs
wiederum mit der Aufgabenvielfalt der Verwaltung, wenn sie im Vergleich zu
kleineren Kommunen zusätzliche Aufgaben übernehmen. Daneben steigt der Umfang
der vom Kommunalarchiv erwarteten Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in der
Regel mit der Größe der Kommune. Als Richtwert für eine angemessene
Personalausstattung kann daher mit einem Vollzeitäquivalent im Archiv pro
15.000 Einwohner gerechnet werden.
Für das Stadtarchiv Haan wären demnach 2,0 VZÄ eine angemessene
Personal-ausstattung unter der Voraussetzung, dass ausgebildetes Fachpersonal
beschäftigt wird.“
Mit dem derzeit im Stellenplan vorhandenen Stellenanteil von 0,6
(Stadtarchivarin) und dem zusätzlichen Stellenanteil von 1,0 (FAMI) läge die
Personalausstattung bei 1,6 VZÄ und damit immer noch unter einer angemessenen
Personalausstattung. Die Verwaltung möchte aber zunächst weitere Möglichkeiten
einer Prozessoptimierungen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung
prüfen und zunächst den Stellenanteil der Stadtarchivarin nicht auf 1,0 VZÄ
erhöhen.
Ggf. könnte für den Stellenplan 2024 eine neue Betrachtung der
Personalausstattung erforderlich sein, da die Stelle des/der
Stadtarchivaren/Stadtarchivarin Mitte 2023 vakant wird und eventuell die
Planungen für einen Umzug in das neue Rathaus konkreter werden (siehe hierzu
Ausführung hierzu Seite 2).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt einem Stellenanteil von 1,0 nach Entgeltgruppe 8 im Stellenplan 2023 für eine/einen FAMI für das Stadtarchiv zu.
Finanz. Auswirkung:
Ca. 49.400 €/jährlich
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen