Betreff
Stellenplan 2023
hier: zusätzlicher Stellenanteil von insgesamt 1,4 (0,9 Erzieher_in und 0,5 Springerkraft) für die Kindertageseinrichtung am Sandbach
Vorlage
10/102/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Die Kindertageseinrichtung am Sandbach ist eine dreigruppige Einrichtung, für die im Stellenplan aktuell folgende Stellen vorgesehen sind:

 

SPN

Tätigkeit

VzÄ

Stunden pro Woche

51/132

Leitung Kita Bachstraße

1,0

39

51/133

Erzieher/in Stv. Leitung Bachstr.

0,9

35,1

51/134

Erzieher/in Bachstraße

1,0

39

51/135

Erzieher/in Bachstraße

1,0

39

51/136

Erzieher/in Bachstraße

1,0

39

51/137

Erzieher/in Bachstraße

0,1

3,9

51/142

Erzieher/in Bachstraße

1,0

39

51/143

Erzieher/in Bachstraße

1,0

39

51/144

Erzieher/in Bachstraße

1,0

39

51/138

Ergänzungskraft

1,0

39

51/139

Küchen- und Reinigungskraft

0,5

19,5

Zusätzlich wird in der Kindertageseinrichtung am Sandbach ein Platz für eine Berufspraktikantin bzw. einen Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr angeboten.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Als Träger ist die Stadt Haan gemäß den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes verpflichtet für diese Aufgabe das notwendige Personal bereitzustellen.

Für die Personalbedarfsplanung sind die Regelungen der §§ 28, 29 i.V.m der Anlage zu § 33 Kinderbildungsgesetz einschlägig (siehe Anlage).

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 KiBiz sollen den Gruppen während der Betreuungszeiten regelmäßig zwei pädagogische Kräfte zugeordnet sein.

 

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 5 KiBiz hat der Träger sicherzustellen, dass, im Rahmen der Personalbemessung auf Grundlage der in der Anlage zu § 33 Absatz 1 KiBiz ausgewiesenen Gesamtstundenzahl, auch in Ausfallzeiten die Besetzung nach den Sätzen 3 und 4 erfüllt werden kann.

 

Betrachtung der Personalsituation

 

Das Landesjugendamt stellt einen Personalstundenrechner im Excelformat bereit, mit dem, abhängig von den anwesenden Kindern, die personelle Mindestausstattung berechnet wird. Als Anlage ist der Personalstundenrechner für die Kita am Sandbach beigefügt, in dem die Kinderbelegung gemäß Betriebserlaubnis zu Grunde gelegt wird. Die entscheidenden Werte wurden in die Tabelle Personalkapazität Kita am Sandbach übernommen (siehe Anlage).

 

Bei der Gegenüberstellung des Stellenplan-Soll zur personellen Mindestausstattung ergibt sich eine Differenz von 61,5 Stunden bzw. 1,58 Vollzeitäquivalenten (VzÄ). Dies bedeutet, dass wenn eine Mitarbeitende mit 39 Stunden z.B. Urlaub hat oder durch Krankheit ausfällt, mit dem Ausfall eines weiteren Mitarbeitenden direkt die vorzuhaltende personelle Mindestausstattung unterschritten werden würde und entsprechende Maßnahme (Kinder können nicht betreut werden) einzuleiten wären.

 

Legt man die Gesamtpersonalkraftstunden ohne Leitung mit 324,83 Stunden zu Grunde, beträgt die Differenz zum Stellenplansoll 14,7 Stunden.

 

Aufgrund von Stundenreduzierungen bei den Mitarbeitenden reduziert sich das Stunden-Ist um zusätzliche 13,9 Stunden.

 

In dieser Berechnung sind Personalausfälle, unabhängig ob geplant (Urlaub) oder ungeplant (Krankheit) noch nicht berücksichtigt worden.

 

Neben den Stunden gibt es auch eine Mindestanzahl an Mitarbeitenden pro Gruppe (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KiBiz).

Es werden pro Gruppe mindestens drei Mitarbeitende benötigt, um die Betreuungszeiten und die Pausenregelungen abdecken zu können. Bei drei Gruppen sind dann insgesamt neun Mitarbeitende von der Anzahl her zu berücksichtigen. Vernachlässigt man im Stellenplan die 0,1 Stelle (Stelle 51/137) gibt es aktuell nur acht Stellen für die drei Gruppen.

 

Dieser Basispersonalstamm wird dann durch Berufspraktikantinnen bzw. Berufs-praktikanten im Anerkennungsjahr oder durch Erzieher/-innen in der praxis-integrierten Ausbildung ergänzt.

 

Fazit

 

Um den rechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sollte die 0,1 Stelle im Stellenplan auf eine 1,0 Stelle angehoben werden. In Verbindung mit einer Springkraft in Teilzeit (19,5 Stunden) würde der Kindertageseinrichtung am Sandbach die Chance gegeben auch mal längere Krankheitsausfälle oder den individuellen Urlaub Mitarbeitenden (15 Tage) ohne Betriebseinschränkungen kompensieren zu können.

 

Stellenmehrbedarf

 

-          Planstelle 51/137 von 0,1 auf 1,0 VZÄ anheben

-          0,5 VZÄ für eine Springkraft mit Standort Kindertageseinrichtung am Sandbach

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,9 für einen/eine Erzieher_in (S 8a) in der Kindertageseinrichtung am Sandbach im Stellenplan 2023 zu.

 

2.  Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 für eine Springerkraft (S 8a) in der Kindertageseinrichtung am Sandbach im Stellenplan 2023 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten „Erzieher_in“ Stellenanteil 0,9 (S 8a, Stufe 4)  

= 51.500 €/jährlich

=   1.900 € für 3 Monate in 2023

 

Personalkosten „Springerkraft“ Stellenanteil 0,5 (S 8a, Stufe 4)

= 28.700 €/jährlich

=   7.200 € für 3 Monate in 2023

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen