hier: zusätzlicher Stellenanteil von insgesamt 1,4 (0,9 Erzieher_in und 0,5 Springerkraft) für die Kindertageseinrichtung am Sandbach
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Die Kindertageseinrichtung am Sandbach ist eine dreigruppige
Einrichtung, für die im Stellenplan aktuell folgende Stellen vorgesehen sind:
SPN |
Tätigkeit |
VzÄ |
Stunden pro Woche |
51/132 |
Leitung
Kita Bachstraße |
1,0 |
39 |
51/133 |
Erzieher/in
Stv. Leitung Bachstr. |
0,9 |
35,1 |
51/134 |
Erzieher/in
Bachstraße |
1,0 |
39 |
51/135 |
Erzieher/in
Bachstraße |
1,0 |
39 |
51/136 |
Erzieher/in
Bachstraße |
1,0 |
39 |
51/137 |
Erzieher/in
Bachstraße |
0,1 |
3,9 |
51/142 |
Erzieher/in
Bachstraße |
1,0 |
39 |
51/143 |
Erzieher/in
Bachstraße |
1,0 |
39 |
51/144 |
Erzieher/in
Bachstraße |
1,0 |
39 |
51/138 |
Ergänzungskraft |
1,0 |
39 |
51/139 |
Küchen-
und Reinigungskraft |
0,5 |
19,5 |
Zusätzlich wird in der
Kindertageseinrichtung am Sandbach ein Platz für eine Berufspraktikantin bzw.
einen Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr angeboten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Als Träger ist die Stadt Haan gemäß den
Regelungen des Kinderbildungsgesetzes verpflichtet für diese Aufgabe das
notwendige Personal bereitzustellen.
Für die Personalbedarfsplanung sind die
Regelungen der §§ 28, 29 i.V.m der Anlage zu § 33 Kinderbildungsgesetz
einschlägig (siehe Anlage).
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 KiBiz sollen den
Gruppen während der Betreuungszeiten regelmäßig zwei pädagogische Kräfte
zugeordnet sein.
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 5 KiBiz hat der
Träger sicherzustellen, dass, im Rahmen der Personalbemessung auf Grundlage der
in der Anlage zu § 33 Absatz 1 KiBiz ausgewiesenen Gesamtstundenzahl, auch in
Ausfallzeiten die Besetzung nach den Sätzen 3 und 4 erfüllt werden kann.
Betrachtung der Personalsituation
Das Landesjugendamt stellt einen
Personalstundenrechner im Excelformat bereit, mit dem, abhängig von den
anwesenden Kindern, die personelle Mindestausstattung berechnet wird. Als
Anlage ist der Personalstundenrechner für die Kita am Sandbach beigefügt, in
dem die Kinderbelegung gemäß Betriebserlaubnis zu Grunde gelegt wird. Die
entscheidenden Werte wurden in die Tabelle Personalkapazität Kita am Sandbach
übernommen (siehe Anlage).
Bei der Gegenüberstellung des
Stellenplan-Soll zur personellen Mindestausstattung ergibt sich eine Differenz
von 61,5 Stunden bzw. 1,58 Vollzeitäquivalenten (VzÄ). Dies bedeutet, dass wenn
eine Mitarbeitende mit 39 Stunden z.B. Urlaub hat oder durch Krankheit
ausfällt, mit dem Ausfall eines weiteren Mitarbeitenden direkt die
vorzuhaltende personelle Mindestausstattung unterschritten werden würde und
entsprechende Maßnahme (Kinder können nicht betreut werden) einzuleiten wären.
Legt man die Gesamtpersonalkraftstunden ohne
Leitung mit 324,83 Stunden zu Grunde, beträgt die Differenz zum Stellenplansoll
14,7 Stunden.
Aufgrund von Stundenreduzierungen bei den
Mitarbeitenden reduziert sich das Stunden-Ist um zusätzliche 13,9 Stunden.
In dieser Berechnung sind Personalausfälle,
unabhängig ob geplant (Urlaub) oder ungeplant (Krankheit) noch nicht
berücksichtigt worden.
Neben den Stunden gibt es auch eine
Mindestanzahl an Mitarbeitenden pro Gruppe (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KiBiz).
Es werden pro Gruppe mindestens drei
Mitarbeitende benötigt, um die Betreuungszeiten und die Pausenregelungen
abdecken zu können. Bei drei Gruppen sind dann insgesamt neun Mitarbeitende von
der Anzahl her zu berücksichtigen. Vernachlässigt man im Stellenplan die 0,1
Stelle (Stelle 51/137) gibt es aktuell nur acht Stellen für die drei Gruppen.
Dieser Basispersonalstamm wird dann durch
Berufspraktikantinnen bzw. Berufs-praktikanten im Anerkennungsjahr oder durch
Erzieher/-innen in der praxis-integrierten Ausbildung ergänzt.
Fazit
Um den rechtlichen Anforderungen gerecht
werden zu können, sollte die 0,1 Stelle im Stellenplan auf eine 1,0 Stelle
angehoben werden. In Verbindung mit einer Springkraft in Teilzeit (19,5
Stunden) würde der Kindertageseinrichtung am Sandbach die Chance gegeben auch
mal längere Krankheitsausfälle oder den individuellen Urlaub Mitarbeitenden (15
Tage) ohne Betriebseinschränkungen kompensieren zu können.
Stellenmehrbedarf
-
Planstelle 51/137 von 0,1 auf 1,0 VZÄ anheben
-
0,5 VZÄ für eine Springkraft mit Standort
Kindertageseinrichtung am Sandbach
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,9 für einen/eine Erzieher_in (S 8a) in der Kindertageseinrichtung am Sandbach im Stellenplan 2023 zu.
2. Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 für eine Springerkraft (S 8a) in der Kindertageseinrichtung am Sandbach im Stellenplan 2023 zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten „Erzieher_in“ Stellenanteil 0,9 (S 8a, Stufe 4)
= 51.500 €/jährlich
= 1.900 € für 3 Monate in 2023
Personalkosten „Springerkraft“ Stellenanteil 0,5 (S 8a, Stufe 4)
= 28.700 €/jährlich
= 7.200 € für 3 Monate in 2023
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen