Betreff
Stellenplan 2023
hier: Einrichtung eines (refinanzierten) Stellenanteils von 1,0 für die heilpädagogische Förderung in den städtischen Kindertagesstätten (S 9, Heilpädagogin bzw. Motopädin)
Vorlage
10/103/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die drei städtischen Kindertageseinrichtungen betreuen vereinzelt Kinder, bei denen nach der Aufnahme und Eingewöhnung (und z.T. nach dem Abbau von sprachlichen Barrieren) ein heilpädagogischer Förderbedarf ersichtlich wird, der bei der Anmeldung weder für die Eltern noch die Einrichtungsleitung erkennbar war. Wenn die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung eine entsprechende Vermutung haben, werden die Eltern des Kindes gezielt darauf angesprochen und um Abklärung und Diagnostik beim zuständigen Sozialpsychiatrischen Zentrum (SPZ) gebeten. Diagnostiziert das SPZ einen Förderbedarf, wird üblicherweise beim LVR die Refinanzierung der erforderlichen Fördermaßnahme beantragt und zeitnah bewilligt. Sobald die Refinanzierungszusage des LVR vorliegt, kann ein Stellenanteil befristet ausgeschrieben werden, also längstens entsprechend der Zusage des LVR, und zwar realistischerweise bis maximal zum Übergang des Kindes in die Grundschule. Teilweise bedarf es einer zusätzlichen Förderung über die reguläre Zeit in der Kindertageseinrichtung hinaus, da Kinder nicht selten ein weiteres Jahr aufgrund einer Schulzurückstellung in der Kindertagesstätte verbleiben.

Die Förderung des LVR ist individuell für einzelne Kinder mit Förderbedarf ausgerichtet. Zu einem weiteren Anteil erfolgt die Refinanzierung über das KiBiz.

Kinder mit Behinderung

benötigte Fachkraftstunden insgesamt pro Woche

davon durch Kibiz refinanziert

davon über Eingliederungs-hilfe direkt an den Träger

Vergütung inklusive Kindbezogener Zuschläge

1

19

7,5

11,5

18.516,58 €

2

27

15

12

21.404,00 €

3

39

22,5

16,5

29.622,75 €

4

48

30

18

33.579,00 €

5

55

37,5

18

35.229,00 €


Werden in allen drei städtischen Kitas insgesamt drei Kinder mit Förderbedarf gleichzeitig betreut, kann dafür eine Vollzeitkraft zu 100 % refinanziert werden.

Derzeit wird im Familienzentrum Bollenberg ein Kind mit Entwicklungsverzögerung und Diabetes betreut, dessen Diagnostik einen heilpädagogischen Förderbedarf bis zum 31.07.2023 ergeben hat. Die Besetzung einer befristeten Teilzeitstelle mit einer Fachkraft hat sich erwartungsgemäß als äußerst schwierig gestaltet und konnte im September 2022 noch nicht mit Erfolg abgeschlossen werden. Gleichzeitig gibt es im Familienzentrum ein Kind mit der Verdachtsdiagnose Frühkindlicher Autismus, bei dem die Diagnostik noch nicht abgeschlossen ist. Die Bewilligung der Förderung ist gleichwohl nur noch eine Formsache. Einen weiteren Verdachtsfall gibt es aktuell bereits in der Kita Am Sandbach, fünf Verdachtsfälle im Familienzentrum Märchenwald.

Mit den Einrichtungsleitungen ist abgestimmt, dass diese zukünftig die Mitwirkungspflichten der Eltern noch genauer im Blick behalten und den Prozess der diagnostischen Klärung im SPZ nachschärfen. Wenn sich die Eltern davon nicht überzeugen lassen, wird in Zukunft auch eine außerordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages in Erwägung gezogen. Dies ist grundsätzlich denkbar, wenn das Kind entsprechend des pädagogischen Auftrages gem. §§ 3 und 13 KiBiz nicht hinreichend gefördert werden kann oder wenn der Verbleib des Kindes in der Einrichtung aufgrund seines Verhaltens nicht mehr möglich ist. Das Wohl des Kindes steht bei allen Überlegungen stets im Mittelpunkt.

Es ist davon auszugehen, dass auch langfristig in den drei städtischen Kitas mindestens je drei Kinder mit heilpädagogischen Förderbedarf betreut werden, so dass die Ausweitung des Stellenplanes um eine unbefristete Vollzeitstelle sachgerecht erscheint. Eine 100%ige Refinanzierung des LVR kann dabei nicht durchgängig garantiert werden, ist aber wahrscheinlich. Angesichts des aktuell und perspektivisch erwartbaren Fachkräftemangels insbesondere im pädagogischen Bereich dürfte es unbestritten sein, dass die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle wesentlich erfolgversprechender ist als die Ausschreibung einer befristeten (Teilzeit-) Stelle. Die Aufgaben einer heilpädagogischen Fachkraft liegen in der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen, der Beobachtung und Ableitung von Maßnahmen für die individuelle Begleitung und Unterstützung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern sowie in der Förderung der Selbständigkeit, Teilhabe und Entwicklung, beim Aufbau sozialer Beziehungen, der Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion, Kognition, Kommunikation und der Weiterentwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten.

Die spezifisch heilpädagogischen Kitas werden im Jahr 2026 genauso aufgegeben wie die integrativen Kitas bereits aufgegeben worden sind. Wenn es dem Wunsch der Eltern entspricht, dass ihr Kind auch bei diagnostiziertem Förderbedarf in einer städtischen Kita verbleibt, in der die Eingewöhnung abgeschlossen ist, dann hat das Kind dort einen Anspruch auf eine inklusive, auf seinen individuellen Förderbedarf abgestimmte Betreuung. Dies folgt aus der Behindertenrechtskonvention (u.a. Artikel 7 und 24).

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 1,0 für die heilpädagogische Förderung in den städtischen Kindertagesstätten im Stellenplan 2023 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten von rd. 61.500 € jährlich für eine Vollzeitstelle (S 9, Stufe 4), falls keine durchgängige Refinanzierung erfolgt.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen