hier: Einrichtung eines (refinanzierten) Stellenanteils von 1,0 für die heilpädagogische Förderung in den städtischen Kindertagesstätten (S 9, Heilpädagogin bzw. Motopädin)
Sachverhalt:
Die
drei städtischen Kindertageseinrichtungen betreuen vereinzelt Kinder, bei denen
nach der Aufnahme und Eingewöhnung (und z.T. nach dem Abbau von sprachlichen
Barrieren) ein heilpädagogischer Förderbedarf ersichtlich wird, der bei der
Anmeldung weder für die Eltern noch die Einrichtungsleitung erkennbar war. Wenn
die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung eine entsprechende Vermutung
haben, werden die Eltern des Kindes gezielt darauf angesprochen und um
Abklärung und Diagnostik beim zuständigen Sozialpsychiatrischen Zentrum (SPZ)
gebeten. Diagnostiziert das SPZ einen Förderbedarf, wird üblicherweise beim LVR
die Refinanzierung der erforderlichen Fördermaßnahme beantragt und zeitnah
bewilligt. Sobald die Refinanzierungszusage des LVR vorliegt, kann ein
Stellenanteil befristet ausgeschrieben werden, also längstens entsprechend der
Zusage des LVR, und zwar realistischerweise bis maximal zum Übergang des Kindes
in die Grundschule. Teilweise bedarf es einer zusätzlichen Förderung über die
reguläre Zeit in der Kindertageseinrichtung hinaus, da Kinder nicht selten ein
weiteres Jahr aufgrund einer Schulzurückstellung in der Kindertagesstätte
verbleiben.
Die
Förderung des LVR ist individuell für einzelne Kinder mit Förderbedarf
ausgerichtet. Zu einem weiteren Anteil erfolgt die Refinanzierung über das
KiBiz.
Kinder mit Behinderung |
benötigte Fachkraftstunden insgesamt pro Woche |
davon durch Kibiz refinanziert |
davon über Eingliederungs-hilfe direkt an den
Träger |
Vergütung inklusive Kindbezogener Zuschläge |
1 |
19 |
7,5 |
11,5 |
18.516,58 € |
2 |
27 |
15 |
12 |
21.404,00 € |
3 |
39 |
22,5 |
16,5 |
29.622,75 € |
4 |
48 |
30 |
18 |
33.579,00 € |
5 |
55 |
37,5 |
18 |
35.229,00 € |
Werden
in allen drei städtischen Kitas insgesamt drei Kinder mit Förderbedarf
gleichzeitig betreut, kann dafür eine Vollzeitkraft zu 100 % refinanziert
werden.
Derzeit
wird im Familienzentrum Bollenberg ein Kind mit Entwicklungsverzögerung und
Diabetes betreut, dessen Diagnostik einen heilpädagogischen Förderbedarf bis
zum 31.07.2023 ergeben hat. Die Besetzung einer befristeten Teilzeitstelle mit
einer Fachkraft hat sich erwartungsgemäß als äußerst schwierig gestaltet und
konnte im September 2022 noch nicht mit Erfolg abgeschlossen werden.
Gleichzeitig gibt es im Familienzentrum ein Kind mit der Verdachtsdiagnose Frühkindlicher
Autismus, bei dem die Diagnostik noch nicht abgeschlossen ist. Die Bewilligung
der Förderung ist gleichwohl nur noch eine Formsache. Einen weiteren
Verdachtsfall gibt es aktuell bereits in der Kita Am Sandbach, fünf
Verdachtsfälle im Familienzentrum Märchenwald.
Mit
den Einrichtungsleitungen ist abgestimmt, dass diese zukünftig die
Mitwirkungspflichten der Eltern noch genauer im Blick behalten und den Prozess
der diagnostischen Klärung im SPZ nachschärfen. Wenn sich die Eltern davon
nicht überzeugen lassen, wird in Zukunft auch eine außerordentliche Kündigung
des Betreuungsvertrages in Erwägung gezogen. Dies ist grundsätzlich denkbar,
wenn das Kind entsprechend des pädagogischen Auftrages gem. §§ 3 und 13 KiBiz
nicht hinreichend gefördert werden kann oder wenn der Verbleib des Kindes in
der Einrichtung aufgrund seines Verhaltens nicht mehr möglich ist. Das Wohl des
Kindes steht bei allen Überlegungen stets im Mittelpunkt.
Es
ist davon auszugehen, dass auch langfristig in den drei städtischen Kitas
mindestens je drei Kinder mit heilpädagogischen Förderbedarf betreut werden, so
dass die Ausweitung des Stellenplanes um eine unbefristete Vollzeitstelle
sachgerecht erscheint. Eine 100%ige Refinanzierung des LVR kann dabei nicht
durchgängig garantiert werden, ist aber wahrscheinlich. Angesichts des aktuell
und perspektivisch erwartbaren Fachkräftemangels insbesondere im pädagogischen
Bereich dürfte es unbestritten sein, dass die Ausschreibung einer unbefristeten
Stelle wesentlich erfolgversprechender ist als die Ausschreibung einer
befristeten (Teilzeit-) Stelle. Die
Aufgaben einer heilpädagogischen Fachkraft liegen in der Betreuung, Erziehung
und Bildung der Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen, der Beobachtung
und Ableitung von Maßnahmen für die individuelle Begleitung und Unterstützung
von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern sowie in der Förderung
der Selbständigkeit, Teilhabe und Entwicklung, beim Aufbau sozialer
Beziehungen, der Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion, Kognition, Kommunikation
und der Weiterentwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten.
Die spezifisch heilpädagogischen Kitas werden im Jahr 2026 genauso aufgegeben wie die integrativen Kitas bereits aufgegeben worden sind. Wenn es dem Wunsch der Eltern entspricht, dass ihr Kind auch bei diagnostiziertem Förderbedarf in einer städtischen Kita verbleibt, in der die Eingewöhnung abgeschlossen ist, dann hat das Kind dort einen Anspruch auf eine inklusive, auf seinen individuellen Förderbedarf abgestimmte Betreuung. Dies folgt aus der Behindertenrechtskonvention (u.a. Artikel 7 und 24).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 1,0 für die heilpädagogische Förderung in den städtischen Kindertagesstätten im Stellenplan 2023 zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten von rd. 61.500 € jährlich für eine Vollzeitstelle (S 9,
Stufe 4), falls keine durchgängige Refinanzierung erfolgt.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen