Betreff
Stellenplan 2023
hier: Ausweitung des Stellenanteils der Stelle 63/1 (Amtsleitung Amt 63) von derzeit 0,5 auf 1,0
Vorlage
10/109/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stelle der Amtsleitung des Amtes für Bauaufsicht und Denkmalschutz (Amt 63) ist derzeit mit Stellenanteil von 0,5 (19,5 Std./Woche) im Stellenplan vorhanden und vertraglich vereinbart. Bereits nach drei Monaten in der Funktion der Amtsleitung zeichneten sich für den derzeitigen und neuen Stelleninhaber zahlreiche organisatorische Belange und Führungsaufgaben ab, die mit einem Stellenanteil von 0,5 nicht erfüllbar sind. Dies führte dazu, dass sich beim Stelleninhaber kontinuierlich Überstunden aufbauten, obwohl zwischenzeitlich immer wieder versucht wurde, diese abzubauen.

Zusätzliche Mehrarbeit ist durch Fachseminare, Workshops, Teilnahme an Ausschusssitzungen und eine fast durchgängig erforderliche tägliche Mehrarbeit von ein, zwei und mehr Stunden entstanden. Dabei wurden zahlreiche (dringend) erforderliche aber nicht als Pflichtaufgaben einzuschätzende Tätigkeiten im Rahmen der Priorisierung schon nicht oder nur rudimentär angegangen, wie eine grundlegende Strukturierung des Fachverfahrens ProBAUG, Aufgabenverteilung innerhalb der Mitarbeitenden, Stellenbeschreibungen, Aufbau und Stärkung von Fachkenntnissen, usw.

Die bisher aufgewendeten Stunden mussten für das Tagesgeschäft, die akut zu bearbeitenden Vorgänge und die Kompensation von Krankheitsausfällen eingesetzt werden. Eine Möglichkeit zum Abbau der bestehenden und der perspektivisch hinzukommenden Mehrarbeit ohne Beeinträchtigung der übertragenen Aufgaben ist

auch auf Dauer nicht erkennbar.

Es ist unmittelbar ersichtlich und absehbar, dass die täglichen und neu auflaufenden Aufgaben vollständig schon mit dem Kontingent von 19,5 Std./Woche nicht erfüllt werden können. Ein Delegieren der Tätigkeiten auf die Beschäftigten des Amtes 63 ist inhaltlich und fachlich nicht möglich und aufgrund der bereits bestehenden Auslastung und der bestehenden krankheits- und urlaubsbedingten Abwesenheiten

aussichtslos.

Hinzu kommen die eigentlich als Führungsaufgabe zu verstehenden inhaltlichen, strategischen und organisatorischen Ausrichtungen des Amtes, die derzeit nur unzureichend oder gar nicht angegangen werden können.

Bereits für die Erledigung der Tages- und Akutaufgaben zeichnet sich dringend ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,3 für die Stelle 63/1 ab. Für die darüber hinaus gehenden Aufgaben einer Amtsleitung ist perspektivisch ein Stelleanteil von 1,0 erforderlich.

 

Die Stelle der Amtsleitung ist zwischenzeitlich vakant.

Die Fraktionsvorsitzenden stimmten der Abfrage der Bürgermeisterin mit Mail vom 31.08.2022 zu, die Stelle der Amtsleitung des Amtes 63 mit einem Stellenanteil von 0,8 VZÄ auszuschreiben.

Das zwischenzeitlich durchgeführte Stellenausschreibungsverfahren mit einem Stellenanteil von 0,8 VZÄ verlief jedoch erfolglos. Aufgrund des fehlenden Interesses der Bewerber_innen an einer Teilzeitstelle mit diesem Stellenanteil sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Wiederbesetzung der Stelle absehbar sehr gering bis aussichtslos. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat, die Stelle als Vollzeitstelle mit 1,0 VZÄ auszuschreiben und neu zu besetzen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt mit Stellenplan 2023 die Stelle der Amtsleitung des Amtes für Bauaufsicht und Denkmalschutz um einen zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 auszuweiten.

Finanz. Auswirkung:

 

Zusätzliche Personalkosten von 42.800 € jährlich.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen