hier: Ausweitung des Stellenanteils der Stelle 63/1 (Amtsleitung Amt 63) von derzeit 0,5 auf 1,0
Sachverhalt:
Die Stelle der Amtsleitung des Amtes für Bauaufsicht und Denkmalschutz (Amt
63) ist derzeit mit Stellenanteil von 0,5 (19,5 Std./Woche) im Stellenplan
vorhanden und vertraglich vereinbart. Bereits nach drei Monaten in der Funktion
der Amtsleitung zeichneten sich für den derzeitigen und neuen Stelleninhaber zahlreiche
organisatorische Belange und Führungsaufgaben ab, die mit einem Stellenanteil
von 0,5 nicht erfüllbar sind. Dies führte dazu, dass sich beim Stelleninhaber
kontinuierlich Überstunden aufbauten, obwohl zwischenzeitlich immer wieder versucht
wurde, diese abzubauen.
Zusätzliche Mehrarbeit ist durch Fachseminare, Workshops, Teilnahme an
Ausschusssitzungen und eine fast durchgängig erforderliche tägliche Mehrarbeit
von ein, zwei und mehr Stunden entstanden. Dabei wurden zahlreiche (dringend)
erforderliche aber nicht als Pflichtaufgaben einzuschätzende Tätigkeiten im
Rahmen der Priorisierung schon nicht oder nur rudimentär angegangen, wie eine
grundlegende Strukturierung des Fachverfahrens ProBAUG, Aufgabenverteilung
innerhalb der Mitarbeitenden, Stellenbeschreibungen, Aufbau und Stärkung von
Fachkenntnissen, usw.
Die bisher aufgewendeten Stunden mussten für das Tagesgeschäft, die akut
zu bearbeitenden Vorgänge und die Kompensation von Krankheitsausfällen
eingesetzt werden. Eine Möglichkeit zum Abbau der bestehenden und der
perspektivisch hinzukommenden Mehrarbeit ohne Beeinträchtigung der übertragenen
Aufgaben ist
auch auf Dauer nicht erkennbar.
Es ist unmittelbar ersichtlich und absehbar, dass die täglichen und neu
auflaufenden Aufgaben vollständig schon mit dem Kontingent von 19,5 Std./Woche
nicht erfüllt werden können. Ein Delegieren der Tätigkeiten auf die Beschäftigten
des Amtes 63 ist inhaltlich und fachlich nicht möglich und aufgrund der bereits
bestehenden Auslastung und der bestehenden krankheits- und urlaubsbedingten
Abwesenheiten
aussichtslos.
Hinzu kommen die eigentlich als Führungsaufgabe zu verstehenden
inhaltlichen, strategischen und organisatorischen Ausrichtungen des Amtes, die
derzeit nur unzureichend oder gar nicht angegangen werden können.
Bereits für die Erledigung der Tages- und Akutaufgaben zeichnet sich dringend
ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,3 für die Stelle 63/1 ab. Für die darüber hinaus
gehenden Aufgaben einer Amtsleitung ist perspektivisch ein Stelleanteil von 1,0
erforderlich.
Die Stelle der Amtsleitung ist zwischenzeitlich vakant.
Die Fraktionsvorsitzenden stimmten der Abfrage der Bürgermeisterin mit
Mail vom 31.08.2022 zu, die Stelle der Amtsleitung des Amtes 63 mit einem
Stellenanteil von 0,8 VZÄ auszuschreiben.
Das zwischenzeitlich durchgeführte Stellenausschreibungsverfahren mit
einem Stellenanteil von 0,8 VZÄ verlief jedoch erfolglos. Aufgrund des
fehlenden Interesses der Bewerber_innen an einer Teilzeitstelle mit diesem
Stellenanteil sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Wiederbesetzung der
Stelle absehbar sehr gering bis aussichtslos. Die Verwaltung empfiehlt daher
dem Rat, die Stelle als Vollzeitstelle mit 1,0 VZÄ auszuschreiben und neu zu
besetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt mit Stellenplan 2023 die Stelle der Amtsleitung des Amtes für Bauaufsicht und Denkmalschutz um einen zusätzlichen Stellenanteil von 0,5 auszuweiten.
Finanz. Auswirkung:
Zusätzliche Personalkosten von 42.800 € jährlich.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen