Betreff
Stellenplan 2023
hier: Einrichtung von acht Vollzeitstellen „Gärtner_innen“ im Stellenplan 2023
Vorlage
10/112/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Unterhaltung der kommunalen, öffentlichen Grünflächen, insbesondere der städtischen Grün- und Parkanlagen, des Straßenbegleitgrüns, der Grünflächen des Waldfriedhofs sowie der Spiel- und Sportplätze ist ein zusätzlicher Stellenanteil von 8,0 erforderlich.

In den vergangenen Jahren wurde der überwiegende Teil der Grünflächen-unterhaltung an externe Dienstleister vergeben. Nachdem es in den vergangenen zwei Jahren zu erheblichen Problemen mit den Dienstleistern kam, welche das Stadtbild erheblich beeinträchtigten und zu einer Vielzahl von berechtigten Beschwerden aus der Bürgerschaft und der Politik führten, wurden fünf Gärtner_ innen, zunächst befristet, zur Verstärkung des Stammpersonals eingestellt. Diese Maßnahme führte zu einer binnen weniger Wochen sichtbaren Verbesserung der Situation.

 

Für das laufende Jahr war geplant, mit den befristeten Gärtner_innen weiterzuarbeiten und die Fremdvergabe von Grünpflegeleistungen zu reduzieren. Die öffentliche Ausschreibung dieser Leistungen brachte kein wirtschaftliches Ergebnis und lag ca. 43% über dem geschätztem Auftragswert, in welchem bereits die sich abzeichnende Kostensteigerung berücksichtigt war.

 

 

 

Zur Verdeutlichung:

 

• geschätzter Auftragswert:                                                            198.730 EUR

• günstigstes Angebot:                                                                    285.219 EUR

• ca. 43% Abweichung zum geschätztem Auftragswert:          +86.489 EUR.

 

Um zusätzliche Leistungen in Eigenregie erbringen zu können, wurden drei weitere,

befristete Gärtner_innenstellen befristet eingestellt. Stellt man die Personalkosten denen einer Fremdvergabe gegenüber, wird durch das Ausführen dieser Arbeiten in Eigenregie der Haushalt entlastet:

 

• Kostenschätzung Fremdvergabe:                      ca. 290.000 EUR

• Lohnkosten für drei Gärtner_innen:                  ca. 143.000 EUR

• Entlastung des Haushalts:                                  ca. 147.000 EUR.

 

 

Noch gravierender fällt die mögliche Entlastung des Haushalts bei der Pflege des

überwiegenden Teils des Stadtgrüns in Eigenregie auf der Grundlage des letzten,

unwirtschaftlichen, Ausschreibungsergebnisses aus:

 

• Kosten Fremdvergabe / Jahr (Pflege aller, städtischen Grünflächen zu den 

  Konditionen des letzten Ausschreibungsergebnisses):              ca. 1.400.000 EUR

• Lohnkosten für acht Gärtner_innen / Jahr:                                    ca.    382.000 EUR

• Mögliche Entlastung des Haushalts / Jahr:                                   ca. 1.018.000 EUR.

 

Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit wurde der Auftrag zu den o.g. Konditionen nicht vergeben. Es ist aber zu befürchten, dass auch zukünftige Angebote deutlich überhöht sein werden.

Aus Sicht des Fachamtes ist die Durchführung der Grünflächenunterhaltung in Eigenregie vor dem Hintergrund des aktuellen Weltgeschehens und den damit verbundenen, unkalkulierbaren Preissteigerungen derzeit die sicherste Variante, eine qualitativ ansprechende Grünflächenunterhaltung im Stadtgebiet sicherzustellen. Ergänzend hierzu wird immer ein kleiner Teil der Grünunterhaltung in Fremdvergabe erfolgen müssen, um beispielsweise Arbeitsspitzen abfedern zu können und um in jeder Situation flexibel und handlungsfähig zu sein. Des Weiteren wird es so mittelfristig möglich sein, die Qualität des Stadtgrüns zu steigern und sukzessive den über viele Jahre entstandenen Pflegerückstand aufzuholen.

Darüber hinaus ermöglicht der Regiebetrieb auch ein kurzfristiges Umsetzen von neuen Pflegezielen und -standards, was insbesondere in Verbindung mit dem angestrebtem Label Prozess „StadtGrün Naturnah" einen erheblichen Mehrwert bietet.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung von acht Vollzeitstellen (EG 6) im Stellenplan 2023 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Die jeweilige Eingruppierung ist abhängig von der Aus- und Vorbildung der Bewerber_innen. Daher kann die jeweilige Eingruppierung von EG 4 (z.B. Hilfsgärtner) bis EG 6 (Gärtner) erfolgen. Die Wertigkeit der acht Stellen sollte, da die Stellenwerte dies hergeben und sichergestellt sein muss, dass auch ausgebildete Gärtner_innen die entsprechende Vergütung erhalten, mit EG 6 im Stellenplan ausgewiesen werden. Auf dieser Basis entstehen für die acht Vollzeitstellen „Gärtner_innen“ (berücksichtigt: EG 6, Stufe 3) jährliche Personalkosten i.H.v. 384.800 €.  

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen