hier: Wegfall des KW-Vermerks an der Stelle 66/33 „Straßenbegeher_in“
Sachverhalt:
Die Gartenstadt Haan verfügt derzeit über ca. 90 Straßenkilometer, welche
regelmäßig hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit begangen werden müssen.
Da die Stelle wegen krankheitsbedingter Abwesenheit über einen langen
Zeitraum nicht besetzt war und an dieser Stelle ein KW-Vermerk im Stellenplan
vorhanden ist, wurden für diese Aufgabe Mitarbeiter geschult, welche für die
Dauer der Begehungen aus dem jeweiligen Arbeitsbereich abgezogen werden. Es
stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass die Aufgabe so umfänglich ist, dass
sie im Rahmen der normalen Straßenunterhaltung nicht „nebenbei“ miterledigt
werden konnte. Dies führt dann regelmäßig zu Konflikten bezüglich der
Aufgabenerledigung.
Viele Straßen befinden sich aufgrund des bekannten Sanierungsstaus in einem
Zustand, welcher in Teilen doch häufigere Begehungen erfordert.
Die Brückenbauwerke im Haaner Stadtgebiet sind in einem ähnlichen Zustand
wie die Straßen. Das Hochwasserereignis des vergangenen Jahres war
diesbezüglich nicht zuträglich und führte zu weiteren Brückenschäden und einem
Brückeneinsturz. So erfordern auch die 35 Brücken im Stadtgebiet engmaschige
Kontrollintervalle.
Bei der Schaffung der Vollzeitstelle „Baum- und
Straßenaufbruchkontrolle" war man davon ausgegangen, dass mit einem Anteil
von 0,4 dieser Stelle auch die Kontrolle der Straßenaufbrüche mitabgedeckt
werden könnte. Dieser Annahme lag der zum damaligen Zeitpunkt auf ca. 3.500
Bäume geschätzte Stadtbaumbestand zugrunde.
Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden im digitalen Baumkataster aber ca.
6.500 Einzelbäume, sowie ca. 5.000 Bäume in flächigen Beständen als sogenannte
Arealbäume erfasst. Der sich hieraus zwangsläufig ergebende Mehraufwand geht
erheblich zu Lasten der Straßenaufbruchkontrolle.
Unter Beibehaltung der Stelle 66/33 könnte fachlich sinnvoll die
Verbindung mit den Straßen- und Brückenbegehungen abgedeckt werden.
Der an der Stelle 66/33 vorhandene KW-Vermerk müsste dafür entfallen. Die
oben ausgeführten Auswirkungen (insbesondere wegen der Schäden aufgrund des
Hochwasserereignisses) und die falsche Annahme des geschätzten
Stadtbaum-bestandes erfordern den vorhandenen Stellenanteil von 1,0 VZÄ.
Da der derzeitige Stelleninhaber aus dem Arbeitsverhältnis bei der Stadt Haan dauerhaft ausscheiden wird, wäre nun die Gelegenheit den KW-Vermerk im Stellenplanentwurf 2023 zu streichen und die Stelle neu für die o.g. Aufgaben neu zu besetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt dem Wegfall des KW-Vermerks an der Stelle 66/33 (Stellenanteil 1,0) im Stellenplan 2023 zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten bei Wiederbesetzung der Stelle rd. 50.200 € jährlich (EG
6, Stufe 4)
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen