Betreff
Stellenplan 2023
hier: Wegfall des KW-Vermerks an der Stelle 66/33 „Straßenbegeher_in“
Vorlage
10/116/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gartenstadt Haan verfügt derzeit über ca. 90 Straßenkilometer, welche regelmäßig hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit begangen werden müssen.

Da die Stelle wegen krankheitsbedingter Abwesenheit über einen langen Zeitraum nicht besetzt war und an dieser Stelle ein KW-Vermerk im Stellenplan vorhanden ist, wurden für diese Aufgabe Mitarbeiter geschult, welche für die Dauer der Begehungen aus dem jeweiligen Arbeitsbereich abgezogen werden. Es stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass die Aufgabe so umfänglich ist, dass sie im Rahmen der normalen Straßenunterhaltung nicht „nebenbei“ miterledigt werden konnte. Dies führt dann regelmäßig zu Konflikten bezüglich der Aufgabenerledigung.

Viele Straßen befinden sich aufgrund des bekannten Sanierungsstaus in einem Zustand, welcher in Teilen doch häufigere Begehungen erfordert.

Die Brückenbauwerke im Haaner Stadtgebiet sind in einem ähnlichen Zustand wie die Straßen. Das Hochwasserereignis des vergangenen Jahres war diesbezüglich nicht zuträglich und führte zu weiteren Brückenschäden und einem Brückeneinsturz. So erfordern auch die 35 Brücken im Stadtgebiet engmaschige Kontrollintervalle.

Bei der Schaffung der Vollzeitstelle „Baum- und Straßenaufbruchkontrolle" war man davon ausgegangen, dass mit einem Anteil von 0,4 dieser Stelle auch die Kontrolle der Straßenaufbrüche mitabgedeckt werden könnte. Dieser Annahme lag der zum damaligen Zeitpunkt auf ca. 3.500 Bäume geschätzte Stadtbaumbestand zugrunde.

 

Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden im digitalen Baumkataster aber ca. 6.500 Einzelbäume, sowie ca. 5.000 Bäume in flächigen Beständen als sogenannte Arealbäume erfasst. Der sich hieraus zwangsläufig ergebende Mehraufwand geht erheblich zu Lasten der Straßenaufbruchkontrolle.

Unter Beibehaltung der Stelle 66/33 könnte fachlich sinnvoll die Verbindung mit den Straßen- und Brückenbegehungen abgedeckt werden.

 

Der an der Stelle 66/33 vorhandene KW-Vermerk müsste dafür entfallen. Die oben ausgeführten Auswirkungen (insbesondere wegen der Schäden aufgrund des Hochwasserereignisses) und die falsche Annahme des geschätzten Stadtbaum-bestandes erfordern den vorhandenen Stellenanteil von 1,0 VZÄ.

Da der derzeitige Stelleninhaber aus dem Arbeitsverhältnis bei der Stadt Haan dauerhaft ausscheiden wird, wäre nun die Gelegenheit den KW-Vermerk im Stellenplanentwurf 2023 zu streichen und die Stelle neu für die o.g. Aufgaben neu zu besetzen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt dem Wegfall des KW-Vermerks an der Stelle 66/33 (Stellenanteil 1,0) im Stellenplan 2023 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten bei Wiederbesetzung der Stelle rd. 50.200 € jährlich (EG 6, Stufe 4)

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen