Betreff
Änderung der Ausbaubeitragssatzung
Vorlage
60/025/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die letzte Änderung der Ausbaubeitragssatzung erfolgte im Jahr 2020. Mittlerweile wurde die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW verändert, so dass der vollständige Anteil (100 Prozent-Förderung) des von den Beitragspflichtigen insgesamt zu zahlenden umlagefähigen Aufwands der jeweiligen Straßenausbaumaßnahme vom Land NRW übernommen wird. Dies ist erstmalig beim Ausbau der Schillerstraße erfolgt, so dass die Vorauszahlungen an die Beitragspflichtigen im August 2022 zurückgezahlt werden konnten. Der vom Land NRW übernommene Anteil betrug 341.895,53 EUR.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der Beitragspflichtigen in § 4 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung der Gartenstadt Haan an die Maximalwerte der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW anzugleichen. Hierdurch wird der von der Gartenstadt Haan zu tragende Anteil an der Ausbaumaßnahme minimiert., der Anteil der 100 Prozent Förderung des Landes maximiert.

 

Aktuell sind keine Straßenausbaumaßnahmen in einem beitragsrechtlichen Abrechnungsverfahren, so dass alle zukünftigen Straßenbaumaßnahmen, sofern die Kostenbeteiligung nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zu erfolgen hat, unter die neue Regelung fallen werden.

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach den §§ 8 und 8a Kommunal-abgabengesetz (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Haan - Ausbaubeitragssatzung - wird beschlossen (Anlage 1).

 

Finanz. Auswirkung:

Entlastung des städtischen Haushalts um den prozentualen Anteil der umlagefähigen Kosten je Straßenausbaumaßnahme, um den die Anteile in der neu zu beschließenden Satzung erhöht werden.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.