Sachverhalt:
An der Ecke Neuer Markt ist die City Toilette für die öffentliche Nutzung aufgestellt worden. Alle Bevölkerungsgruppen können diese barrierefreie öffentliche Toilette benutzen. Neben der technischen Inbetriebnahme ist eine Benutzungssatzung sowie eine Gebührensatzung zu beschließen.
Bei der Recherche nach geeigneten Satzungsinhalten hat die Verwaltung festgestellt, dass es nicht viele Kommunen gibt, welche überhaupt eine solche Satzung erlassen haben. Die dort geregelten Sachverhalte sind jedoch weitestgehend identisch. Die Benutzungssatzung regelt auch ordnungswidriges Verhalten, welches mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden kann.
In der Gebührensatzung wird die Benutzungsgebühr in Höhe von 0,50 Euro festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten der Gartenstadt Haan (ToilettenbenutzungsS – TBenS) in der Fassung der Anlage 1 sowie die Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Toilette der Gartenstadt Haan (ToilettenbenutzungsGebS – TBenGebS) in der Fassung der Anlage 2.
Finanz. Auswirkung:
Zu erwarten sind geringe Gebühreneinnahmen, welche nur einen Teilbetrag der entstehenden Aufwendungen decken werden.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.