Betreff
Urteil des BVerwG zur Wettbürosteuer
Vorlage
20/059/2022
Aktenzeichen
20-1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Diese Vorlage dient allein dazu, den zur Wettbürosteuer gefassten Beschluss aufzuheben, um im Nachgang die Wettbürosteuersatzung aufheben zu können.

Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.09.2022:

BVerwG in Leipzig stellt Unzulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer fest

Geklagt hatten jeweils Unternehmen, die auf dem Gebiet der Stadt Dortmund Wettbüros betrieben. Die Klägerinnen vermittelten die in den Wettbüros angebotenen Renn- und Sportwetten, .… Das Oberverwaltungsgericht Münster ließ … jeweils die Revision zur Klärung der Frage zu, ob die Erhebung einer Wettbürosteuer … wegen Gleichartigkeit zu bundesrechtlich geregelten Steuern im Rennwett- und Lotteriegesetz gesperrt ist. Diese betragen jeweils 5 % des Wetteinsatzes.… Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 (1 BvR 2868/15 u.a.) ist das Bundesverwaltungsgericht nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist. Bei diesen Steuern handelt es sich um spezielle Bundessteuern, die die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für denselben Gegenstand ausschließen.

Forderung nach einer Wettbürosteuer in Haan

Die WLH Ratsfraktion stellte (zuletzt) mit Schreiben vom 09.11.2019 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushaltsplan 2020 den Antrag zur Einführung einer Wettbürosteuer. Anhand einer Synopse wurde die vorgeschlagene Mustersatzung der WLH Fraktion und die Mustersatzung des StGB gegenübergestellt und am 15.12.2020 schließlich eine Fassung für die Stadt Haan beschlossen.

 

Der Städte- und Gemeindebund wies seinerzeit darauf hin, dass abzuwarten bleibt, wie die ober- bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung die Einlassungen aus dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das im Auftrag des Deutschen Sportwettenverbandes e.V. erstellt wurde, zukünftig beurteilen wird. Grundsätzlich ist bei einer neuen Satzung mit Klagen zu rechnen. Auch blieb abzuwarten, ob und welche Wettbüros unter die Definition fallen. Eine genehmigungsfähige Neuansiedlung ist in Haan aufgrund entsprechender baurechtlicher Einschränkungen nicht zu erwarten.

In Haan wurden bislang keine Wettbürosteuern erhoben, daher sind auch keine Rückerstattungen zu leisten.

 

Der Schnellbrief des StGB 460/2022 und die Pressemitteilung des BVerwG, in denen die Unzulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer mitgeteilt werden, sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Als Anlage 3 ist der Schnellbrief 153/2019 beigefügt, der nochmal einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Wettbürosteuer strittigen Punkte bietet und anhand dessen nachvollziehbar ist, warum der StGB zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung gesehen hat, Änderungen an der Mustersatzung vorzunehmen oder die Kommunen ihre Satzungen hätten ändern müssen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des HFA vom 15.12.2020 (in Vertretung des Rates der Stadt Haan) über den Beschluss einer Wettbürosteuersatzung wird aufgehoben.

Finanz. Auswirkung:

Keine. Der bisherige Planansatz ist aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 ff. zu streichen.