Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan (InHK)
hier: Arrondierung von Teilmaßnahmen aufgrund Baukostenentwicklung
Vorlage
61/056/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ergänzt Beschlussvorlage Nr. 70/017/2022.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) am 06.09.2022 wurde der "Tageordnungspunkt Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Haan (InHK), hier: Arrondierung von Teilmaßnahmen aufgrund Baukostenentwicklung" beraten. Im Rahmen dessen wurde die Verwaltung zum einen gebeten, im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) darzulegen, welche Förderprogramme für die Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt derzeit angeboten werden.

Des Weiteren wurde von einer Ratsfraktion geäußert, dass sie bei den aktuellen Planungen für die Innenstadt – also der Fachplanung, die auf das InHK aufbaut – die Berücksichtigung von Bürgereingaben aus Beteiligungsformaten zum InHK im Jahr 2014 vermisse (hier: z. B. zur "Essbaren Gartenstadt"). Die Fraktion bittet, bei der Fortschreibung der Objektplanung bzw. ggf. der Fortschreibung des InHK, die damaligen Anregungen aus der Bürgerschaft zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung beantwortet die vorgenannten Bitten / Anregungen in den folgenden Teilen A und B dieser Sitzungsvorlage.
A         Förderprogramme zur Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt

 

1.     Förderkulisse

 

Den Kommunen steht zur Umsetzung von Maßnahmen in Innenstädten eine vielfältige Förderkulisse zur Verfügung. U. a. der Bund, die Länder und die Europäische Union bieten eine Vielzahl an Programmen an, darunter auch Regel- und Sonderprogramme, die grundsätzlich als Förderbausteine für die Weiterentwicklung der Haaner Innenstadt in Frage kommen. Die Finanzierungs- bzw. Anreizinstrumente reagieren auf aktuelle Herausforderungen und Chancen der Stadtentwicklung und sind daher stets im Wandel. Maßgeblich werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderprogramme sein.

 

 

2.     Städtebauförderung

 

Die Städtebauförderung ist dabei Leitprogramm für eine zukunftsfähige, nachhaltige, resiliente und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden. Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zwischen Bund und Land regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien.

Im aktuellen Entwurf der VV Städtebauförderung – der zum Zeitpunkt der Recherche bereits vom Land NRW gebilligt wurde, aber bundesseitig noch nicht in Kraft getreten ist[1] – wird grundsätzlich anerkannt, dass die Kommunen im Hinblick auf den Klimawandel, aufgrund des demografischen Wandels und der Digitalisierung sowie veränderter Nutzungsbedingungen und -interessen vor großen Anpassungsbedarfen und städtebaulichen Transformationsprozessen stehen. Dies gelte insbesondere für den Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie das Schaffen von Wohnraum sowie bedarfsgerechten und zukunftsorientieren Infrastrukturen. Zugleich seien auch langfristig belastbare Strategien erforderlich, um negative Auswirkungen von besonderen Ereignissen (wie Pandemien, Hitzeperioden oder auch Naturkatastrophen) durch bauliche, soziale und ökonomische Strukturen zu begrenzen. Übergeordnetes Ziel der Städtebauförderung ist es, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Austausch für alle zu ermöglichen, und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zwar aufgrund der Verzögerungen beim Abschluss der VV Städtebauförderung zum Stand der Vorlagenerstellung noch auf einen Programmaufruf zur Städtebauförderung 2023 verzichtet. Der Fördermittelgeber weist aber zur inhaltlichen Orientierung auf die Aufrufe für das Programmjahr 2022 hin. Demnach sind in der Städtebauförderung weiterhin u. a. folgende, im Rahmen der Umstrukturierung 2020 eingeführte Programmlinien aktuell:

 

a)        Lebendige Zentren (LZ) – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne:

Maßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zu Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt, um ihre Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu schaffen.

 

b)        Sozialer Zusammenhalt (SZ) – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten:

Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind, zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft.

 

c)         Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE) – Lebenswerte Quartiere gestalten:

Maßnahmen zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, um diese frühzeitig in die Lage zu versetzten, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren.

 

Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen einschließlich investitionsvorbereitender und -begleitender Maßnahmen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen sind die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets und ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept.[2] Zentrale Eigenschaften eines ISEK / InHK sind dabei u. a. eine Begründung des Anpassungserfordernisses, die Beschreibung von Zielen und Handlungsschwerpunkten sowie die Entwicklung von lösungsorientierten Maßnahmen, die über reine Tatbestände der Städtebauförderung hinausgehen. Das ISEK / InHK dient dabei als langfristiger Orientierungsrahmen.

Seit der Neuausrichtung der Städtebauförderung 2020 sind auch Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei Programmen Fördervoraussetzung.

 

Seitens des Fördergebers wurde gespiegelt, dass grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, Vorhaben und Förderschwerpunkte in Richtung Klimaschutz bzw. zur Anpassung von Stadträumen an den Klimawandel zukünftig voraussichtlich vorteilhaft in Bezug auf die Auswahl sein können. Hierbei wurden genannt:  Maßnahmen zur Bodenentsiegelung, Schaffung / Erhalt / Erweiterung von Grünanlagen und Freiräumen und Vernetzung von Grün- und Freiflächen.

 

Die Fördermittel werden als Anteilfinanzierung ausschließlich zu den dauerhaft unrentierlichen Ausgaben bewilligt. In einer Übersicht des Landes zur Verteilung der Fördersätze für die Städtebauförderung 2023 mit Stand vom 01.08.2022 wird für Haan derzeit ein Fördersatz von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gelistet. U. a. bei Kommunen in Haushaltssicherung kann der kommunale Eigenanteil abgesenkt werden.

 

Zur Verbesserung der Verwaltungsökonomie auf Ebene der einreichenden Städte und Gemeinden sowie der prüfenden Bezirksregierungen gilt, dass die Aufnahme eines Antrags in das Städtebauförderprogramm nur dann erfolgen kann, wenn die beantragte Förderung mindestens 100.000 Euro beträgt.

 

Bei der Städtebauförderung gilt zudem das Subsidiaritätsprinzip. Danach besteht die Verpflichtung, Finanzierungsmittel für Aufgaben, deren Ursachen nicht aus unmittelbarem Bezug zu städtebaulichen Missständen herrühren, zuerst auch in anderen Programmen mit Investitionshilfen zu suchen und durch die Koordinierung und Bündelung aller für die Entwicklung der Städte und Gemeinden notwendigen Finanzierungsmittel größtmögliche Synergien zu erreichen.

 

Die Bezirksregierung nimmt i. d. R. Anträge bis zum 30. September für das Folgejahr entgegen.

 

Neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Regelprogramme der Städtebauförderung sind grundsätzlich innerhalb eines achtjährigen Zeitraumes durchzuführen; in begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich.

 

 

3.     Sonderförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

 

Als Beispiel für ein Förderprogramm mit einem besonderen Fokus auf den Klimawandel sei das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ genannt.

Es werden investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert. Hierzu wurden im Jahr 2022 in einer 3. Tranche weitere Mittel aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ zur Verfügung gestellt. Mit dem Projektaufruf vom 15.07.2022 waren die Kommunen aufgefordert, bis zum 15.10.2022 Projektskizzen einzureichen.

Die Projekte sollten einerseits die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Parks, Gärten und sonstige Grünanlagen in Deutschland derzeit durch die klimatischen Veränderungen stehen (insbesondere Vitalität, Resilienz und Bestandserhalt angesichts zunehmender Extremwetterlagen, die z. B. mit Trockenheit, Hitze, Starkregen und Stürmen einhergehen). Andererseits sollen sie mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen zur Treibhausgasminderung, zur Temperatur- oder Wasserregulierung (Hitze- und Überflutungsvorsorge) beitragen. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten.

 

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 85 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommune beträgt in jedem Fall mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 1 Million Euro.

 


 

4.     Ergebnisse der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber

 

Die Stadtverwaltung war und ist zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Innenstadt Haan“ im engen Austausch mit der Bezirksregierung Düsseldorf (BRD) als direkte Ansprechpartnerin zur Städtebauförderung. Die BRD versteht sich dabei als Bündelungsbehörde, die auch Hinweise zu weiteren Förderprogrammen bzw. Förderprogrammen Dritter geben kann.

 

Die BRD weist darauf hin, dass es nicht erstes Ziel sei, mögliche Förderzugänge für die Anschlussmaßnahme zu finden. Es gehe zunächst darum, den Bedarf vor Ort und mögliche Projekte, die auf die neuen Herausforderungen bzw. deren Bedeutungszuwachs eingehen, für ein Haaner ISEK / INHK substanziell herauszuarbeiten.[3]

 

Seitens der Fördermittelgeberin ist eine weitere Abstimmung vorgesehen, um anhand der Handlungsschwerpunkte und Projekte für das ISEK / InHK die passenden Förderbausteine zu klären, wie es auch bisher praktiziert wurde. Ggf. haben sich bis dahin Förderbedingungen geändert, bzw. sind Förderaufrufe neu hinzugekommen. Die BRD geht bisher davon aus, dass der Hauptförderzugang in den Städtebauförderprogrammen gefunden werden und ggf. einzelne Maßnahmen oder Teilmaßnahmen in anderen Programmen berücksichtigt werden können.

 

Der Zugang zum Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wird so eingeschätzt, dass, falls nicht genügend Anträge eingehen, ggf. diese Möglichkeit für den Förderzeitraum 2023 bis 2026 noch einmal eröffnet werden könnte. Gleichzeitig wurde aber – im Hinblick auf die sich in Haan abzeichnende Zeitschiene für die weitere Innenstadtentwicklung – auf den kurzen Verwendungszeitraum hingewiesen. Nicht unwahrscheinlich seien jedoch anschließende neu aufgelegte Sonderförderprogramme.

 

Eine Sicherheit über die Berücksichtigung von Maßnahmen in weiteren Städtebauförderungsprogrammen bzw. flankierenden Programmen gibt es nicht. Diese kann weitergehend mit der späteren Beantragung von Zuwendungen für die Maßnahmen erlangt werden. Jedoch beinhalten selbst die Bewilligungsbescheide i. d. R. noch bestimmte Finanzierungsvorbehalte.

 

Gleichzeitig wissen das Ministerium und die BRD um die Situation in Haan und die angedachte Vorgehensweise. Sie haben das Zurückstellen der Teilmaßnahme „Neuer Markt“, sowie deren Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Rathausneubau, bzw. im Rahmen eines neuen Förderprogramms, als sinnvoll erachtet und ausdrücklich befürwortet.

Zudem gibt es seitens der Fördermittelgeberin grundsätzlich ein großes Interesse, Gebiete mit Handlungsbedarfen sinnvoll abzuschließen.

 

Insofern schätzt die Verwaltung bei Herausnahme der in Rede stehenden Bereiche die finanzielle Unterstützung in Folgeprogrammen als realistisch ein.

 

 

B         Berücksichtigung von Bürgereingaben aus früheren Beteiligungsformaten

 

Die Stadtverwaltung legt bei der Erarbeitung der Planungen für den Innenstadtumbau großen Wert auf die Beteiligung der Bürgerschaft. Sowohl im Rahmen der Vorstudie zum InHK, der Erstellung des InHKs selbst sowie im Rahmen der anschließenden Objektplanung wurden zahlreiche Veranstaltungen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt.

 

Im durch die Ratsfraktion angesprochenen Jahr 2014 wurden von der Verwaltung folgende Veranstaltungen zur Entwicklung der Innenstadt durchgeführt:

Am 10.06.2014 fand mit der 1. Innenstadtkonferenz, die von rd. 120 Personen besucht wurde, die Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zur städtebaulichen Vorstudie statt. In der Veranstaltung wurde über die Planungsabsichten informiert. Im Anschluss daran konnten die Bürgerinnen und Bürger an fünf Themenständen ihre Sicht zu Stärken und Schwächen, zum Handlungsbedarf und Wünschen mit Vertretern des moderierenden Büros und der Verwaltung diskutieren.

 

Am 15.11.2014 gab es den „Planungstag Innenstadt“. In einer Vormittagsrunde und einer Nachmittagsrunde fanden jeweils drei parallel moderierte Workshops statt. Die Teilnehmer_innen konnten Projektideen zu den Themenfeldern „Neuer Markt und Einzelhandel, Standortentwicklung Windhövel“, „Rathauskurve, Stadteingänge, Alter Markt, Landesfinanzschule“ und „Leitbild Gartenstadt, Grünflächen und Stadtgestaltung“ erörtern.

 

Während die 1. Innenstadtkonferenz dazu diente, Vorwissen, Assoziationen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger teils auch ohne weitere Erläuterung der Eingeber_innen in großer Bandbreite aufzunehmen, wurde beim Planungstag Innenstadt die Möglichkeit geboten, konkrete Zielsetzungen bzw. Projekte zu erarbeiten. Zu den Veranstaltungen wurde jeweils eine Dokumentation mit einer Zusammenstellung der Eingaben erstellt und veröffentlicht.

In einer weiteren noch vor Beschluss des InHK durchgeführten Innenstadtkonferenz wurde gefragt, ob die identifizierten Projekte die richtigen seien und was bei der Umsetzung der Projekte besonders berücksichtigt werden müsste.

 

Beispielsweise wurden Wünsche bzw. Anregungen, die in Richtung "Essbare Gartenstadt" gehen, wie folgt geäußert:

 

1. Innenstadtkonferenz
- Wunsch nach öffentlichen Gartenflächen, die von allen benutzt und beerntet werden können (siehe Beispiel in Andernach), zum Beispiel im Schillerpark

- Obstbaumwiese in Zusammenarbeit mit Haaner Sommer anlegen (unterer Neuer Markt)

- Brachflächen am Windhövel für offenes Gärtnern freigeben

- Verwilderte Grünflächen nutzen und Pflückgärten anlegen

 


 

Planungstag Innenstadt

Hier wurde z. B. im Workshop zum Neuen Markt die Fragestellung erörtert, durch welche Gestaltungselemente der Platz besser strukturiert werden könne.

In einer der Diskussionsrunden zu diesem Thema wurde hierzu das Stichwort "Obstbäume pflanzen" genannt. Eine intensivere Befassung mit dem Thema geht aus der Dokumentation zur Veranstaltung nicht hervor.

 

 

Beratung und Beschlussfassung des InHKs

 

Die Dokumentation der 1. Innenstadtkonferenz, die Dokumentation des Planungstages Innenstadt, die Dokumentation der 2. Innenstadtkonferenz und die Abwägungstabelle wurden zur politischen Beschlussfassung des InHKs vorgelegt.[4]

 

Im vom Rat am 17.11.2015 einstimmig beschlossenen Endbericht zum InHK sind die Ideen und Anregungen aus der Beteiligung entsprechend dem Abwägungsergebnis in den Entwicklungszielen und Maßnahmen aufgenommen.

 

Bezugnehmend auf das Beispiel „Essbare Gartenstadt“ wurde im Rahmen der politischen Beschlussfassung darüber beraten, ob die Brachflächen Windhövel für offenes Gärtnern freigegeben werden könne. Dies wurde abgelehnt.

Jedoch sollten bei der projektierten Aufwertung und Umgestaltung der Parkanlagen die Möglichkeiten eines „offenen Gärtnerns“ im Sinne von „Urban Gardening“ als möglicher Ansatz der Umsetzung der Gartenstadtthematik geprüft werden. In den Jahren 2017 ff. ist im Schillerpark aus bürgerschaftlichem Engagement ein Bürgergarten in ehrenamtlicher Gestaltung entstanden.

 

 

Berücksichtigung von Bürgereingaben zur Weiterentwicklung der Innenstadt
auf der Stadtentwicklungs- und Objektplanungsebene

 

Das InHK Innenstadt Haan wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept für die Stadt Haan beschlossen. Es ist keine Fachplanung oder Detailplanung, sondern ein Orientierungsrahmen für die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt.

 

Die Maßnahmen werden fachplanerisch erst im Rahmen der Objektplanung konkretisiert und umgesetzt. Dies beinhaltet eine Vertiefung der verschiedenen Anforderungen und Abwägung der verschiedenen Belange zu diesem Detaillierungsgrad der Planung. Bei den bisher umgesetzten und als nächsten anstehenden Teilmaßnahmen des InHKs wurden die Bürgerinnen und Bürger auch zu diesem Planungsschritt beteiligt. Dies ist auch bei der weiteren Objektplanung der Freianlagen und Verkehrsanlagen vorgesehen.[5]

Darüber hinaus fließen auch die allgemeinen Eingaben aus dem Erarbeitungsprozess des InHKs in die Grundlagenermittlung zur Objektplanung ein.

 

Eine Neuaufstellung bzw. Fortschreibung des ISEK / INHK mit der vorgeschriebenen und sinnvollen erneuten Beteiligung auf Stadtentwicklungsebene würde selbstverständlich am bisherigen Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung der Innenstadt anschließen. Die Verwaltung geht davon aus, dass viele Themen, zu denen es im Jahr 2014 einen großen Tenor gab, auch dann noch einen großen Stellenwert haben werden.

 

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die erneute Beteiligung zum ISEK / INHK die Möglichkeit bieten, damals bereits weitsichtige Ideen wieder aufzugreifen und ggf. einen noch stärkeren Fokus auf sie zu legen.



[1] Aufgrund der Wahl zum Deutschen Bundestag und der sich anschließenden Regierungsbildung gab es Verzögerungen.

[2] Der in der VV Städtebauförderung eingeführte Begriff „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ ist dabei synonym u. a. mit dem Begriff „Integriertes Handlungskonzept“ (InHK)

[3] Das systematische und regelmäßige Screening der Fördermittellandschaft durch das Haaner Fördermittelmanagement in Zusammenarbeit mit der planenden und ausführenden Fachverwaltung, um Potenziale frühzeitig erkennen und beurteilen zu können, bleibt davon unberührt.

[4] Siehe auch Beschlussvorlage 61/083/2015 für den Ausschuss für Stadtplanung Umwelt und Verkehr (damaliger Fachausschuss) am 29.10.2015, den HFA am 10.11.2015 und Rat am 17.11.2015

[5] Dass es sich bei der Vielzahl der Eingaben zum InHK bzw. den vielen, sich teils widersprechenden Raumansprüchen nicht um „gesetzte“ Eingaben für die Fachplanung handeln kann, steht außer Frage. Einige Eingaben widersprechen politischen Beschlüssen oder dürften aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht darstellbar sein.

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung zu aktuellen Förderprogrammen zur Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt sowie ihre Ausführungen zur Berücksichtigung von Bürgereingaben aus früheren Beteiligungsformaten im weiteren Planungsprozess werden zur Kenntnis genommen.