Betreff
Aktueller Sachstand zur beabsichtigten Neufestlegung der Quelle des Haaner Bachs
Vorlage
66/048/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der regelmäßigen Sachstandsberichte im SPUBA zu den aktuellen Projekten des Tiefbauamtes informierte die Verwaltung über die vom Bergisch-Rheinischer Wasserverband angestrebte formale Neufestlegung der Quelle des Haaner Bachs. Da die Verlegung der Quelle unmittelbare Auswirkungen auf die Planungen des Übergangswohnheims auf dem städtischen Grundstück an der Kampheider Straße entfaltet, sagte die Verwaltung auf Nachfrage der GAL-Fraktion konkretere Ausführungen zur Quellverlegung und zur genauen Lage der Quelle für die heutige HFA-Sitzung zu.

 

In NRW fußen die Gewässergeometrien im Allgemeinen auf den Daten des ATKIS Basis-DLM der Landesvermessung. Änderungen zu Gewässerverläufen sind unmittelbar an die Bezirksregierung Köln zu melden. Das aktuelle Gewässernetz ist im elektronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem (ELWAS-WEB) im Internet für jedermann einsehbar. Bisher lag die Quelle des Haaner Bachs etwa in Höhe des „Vereinsheims Gartenfreunde“.

 

Beabsichtigt ist, das Gewässer nunmehr um ca. 170 m bis zur Kampheider Straße, gegenüber der Zufahrt zum Parkplatz der Gartenfreunde, zu verlängern. Hier befindet sich eine mehr oder weniger natürliche Mulde mit Weidenbestand. Das Änderungsverfahren ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Eine Eintragung ins ELWAS-WEB ist noch nicht erfolgt. Die Untere Wasserbehörde beim Kreis Mettmann sieht sich aber dennoch an die Quellverlegung gebunden, da mit einer Veröffentlichung jederzeit zu rechnen sei.

 

Für die Verwaltung ergeben sich damit weitreichende Konsequenzen. Auch wenn die Genehmigung der entwässerungstechnischen Erschließung für das Übergangswohnheim der Bezirksregierung Düsseldorf obliegt, rechnet die Verwaltung hier nicht mit einer anders gelagerten Einstellung. Die Planungen werden daher, wie bereits im Sachstandsbericht für den SPUBA beschrieben, an die Quellverlegung angepasst.

 

Darüber hinaus ist auch die bestehende Einleitung des von Teilbereichen der Kampheider Straße abfließenden Niederschlagwassers in die Mulde zu überarbeiten. Eine direkte Einleitung in den unmittelbaren Quellbereich ist zukünftig nicht erlaubt.

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.