Sachverhalt:
Im
Rahmen der regelmäßigen Sachstandsberichte im SPUBA zu den aktuellen Projekten
des Tiefbauamtes informierte die Verwaltung über die vom Bergisch-Rheinischer
Wasserverband angestrebte formale Neufestlegung der Quelle des Haaner Bachs. Da
die Verlegung der Quelle unmittelbare Auswirkungen auf die Planungen des
Übergangswohnheims auf dem städtischen Grundstück an der Kampheider Straße
entfaltet, sagte die Verwaltung auf Nachfrage der GAL-Fraktion konkretere
Ausführungen zur Quellverlegung und zur genauen Lage der Quelle für die heutige
HFA-Sitzung zu.
In
NRW fußen die Gewässergeometrien im Allgemeinen auf den Daten des ATKIS
Basis-DLM der Landesvermessung. Änderungen zu Gewässerverläufen sind
unmittelbar an die Bezirksregierung Köln zu melden. Das aktuelle Gewässernetz
ist im elektronischen wasserwirtschaftlichen Verbundsystem (ELWAS-WEB) im
Internet für jedermann einsehbar. Bisher lag die Quelle des Haaner Bachs etwa
in Höhe des „Vereinsheims Gartenfreunde“.
Beabsichtigt
ist, das Gewässer nunmehr um ca. 170 m bis zur Kampheider Straße, gegenüber der
Zufahrt zum Parkplatz der Gartenfreunde, zu verlängern. Hier befindet sich eine
mehr oder weniger natürliche Mulde mit Weidenbestand. Das Änderungsverfahren
ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Eine Eintragung ins ELWAS-WEB
ist noch nicht erfolgt. Die Untere Wasserbehörde beim Kreis Mettmann sieht sich
aber dennoch an die Quellverlegung gebunden, da mit einer Veröffentlichung
jederzeit zu rechnen sei.
Für
die Verwaltung ergeben sich damit weitreichende Konsequenzen. Auch wenn die
Genehmigung der entwässerungstechnischen Erschließung für das Übergangswohnheim
der Bezirksregierung Düsseldorf obliegt, rechnet die Verwaltung hier nicht mit
einer anders gelagerten Einstellung. Die Planungen werden daher, wie bereits im
Sachstandsbericht für den SPUBA beschrieben, an die Quellverlegung angepasst.
Darüber
hinaus ist auch die bestehende Einleitung des von Teilbereichen der Kampheider
Straße abfließenden Niederschlagwassers in die Mulde zu überarbeiten. Eine
direkte Einleitung in den unmittelbaren Quellbereich ist zukünftig nicht
erlaubt.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.