Betreff
Zuschüsse musikausübende Vereine 2022
Vorlage
WTK/034/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Musikausübende Vereine in Haan konnten auch 2022 wieder Zuschüsse für das laufende Jahr beantragen. Bei der Vergabe der Zuschüsse wurden die folgenden Kriterien finanziell berücksichtigt:

 

-       ansässig und wirkend in Haan (Grundbetrag)

-       nicht kirchlich organisiert

-       mind. ein durchgeführtes Konzert

-       Jubiläumsjahr

-       Anzahl der Mitglieder

-       Anzahl der Mitglieder mit Instrument

 

 

In diesem Jahr teilt sich die Fördersumme unter 15 antragsberechtigten Vereinen auf. Beiliegend werden auch die 2020 und 2021 ausgezahlten Beträge aufgelistet.

 

 

Erklärung der Zuschussverteilung:

 

Die Gesamtsumme wird in 6 Kategorien aufgeteilt. Jeder Verein, auf den die Kategorie zutrifft, erhält einen Anteil der Kategorie-Summe.

 

Kategorie 1: Grundbetrag 1.000 EUR

Kategorie 2: nicht kirchlich organisiert 500 EUR

Kategorie 3 und 4: mindestens ein Konzert im laufenden Jahr gespielt und/oder ein Jubiläumsjahr 1.500 EUR

Kategorie 5 und 6: Mitgliederanzahl und Mitglieder mit Instrument 1.500 EUR

 

 

Rechnung 1:

 

Kategorie 1: 1.000 EUR

 

Jeder Verein, der sich für die Förderung qualifiziert, erhält den gleichen Anteil der Grundförderung.

 

è 1.000 EUR / 15 = 66,67 EUR

 

Jeder Verein erhält einen Grundbetrag in Höhe von 66,67 EUR.

 

 

Rechnung 2:

 

Kategorie 2: 500 EUR

 

Jeder nicht-kirchlich organisierte Verein erhält eine zusätzliche Förderung, um die Unterstützung durch die Kirchen auszugleichen (Proberäume, Lagermöglichkeiten, Auftrittsort, etc.). 3 Vereine geben an, nicht-kirchlich organisiert oder unterstützt zu sein.

 

è 500 EUR / 3 = 166,67 EUR

 

Jeder Verein, der nicht-kirchlich organisiert ist oder unterstützt wird, erhält 166,67 EUR zusätzlich.

 

 

Rechnung 3:

 

Kategorie 3 und 4: 1.500 EUR

 

12 von 15 Vereinen haben 2022 mind. ein Konzert gespielt.

1 Verein hat zusätzlich ein Jubiläum gefeiert.

Durch Konzerte oder Jubiläen entstehen zusätzliche Kosten im Rahmen von Proben, Anfahrt, Raumnutzung, etc. Diese werden daher gefördert, auch als Anreiz öffentliche Auftritte zu planen.

 

è 1.500 EUR / (12+1) = 115,38 EUR

 

Jeder Verein, der im Jahr 2022 mind. ein Konzert gespielt hat, erhält 115,38 EUR. Jeder Verein, der 2022 ein Jubiläum feiern konnte, erhält zusätzlich 115,38 EUR.

 

 

Rechnung 4:

 

Kategorie 5 und 6: 1.500 EUR

 

Insgesamt führen alle zu fördernden Vereine 423 Mitglieder. Davon spielen 54 Mitglieder ein Instrument. Je Mitglied erhält jeder Verein eine zusätzliche Summe und ebenfalls je Mitglied mit Instrument, da mit zusätzlichen Kosten für die Instrumentenpflege zu rechnen ist.

 

è 1.500 EUR / (423+54) = 3,14 EUR

 

Jeder Verein erhält pro Mitglied 3,14 EUR und für jedes Mitglied mit Instrument weitere 3,14 EUR.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, die zur Verfügung stehenden Fördergelder i.H.v. 4.500 EUR laut der beiliegenden Tabelle an musikausübende Vereine zu vergeben.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Insgesamt stehen 4.500 EUR zur Auszahlung an musikausübende Vereine zur Verfügung. Die Gesamtsumme wird laut beiliegender Tabelle auf die benannten Vereine aufgeteilt.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

entfällt