Betreff
Bestellung der Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführerinnen für den Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage
14/021/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers handelt es sich gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) um ein originäres Recht des Rates. Gemäß § 26 Abs. 3, der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse bestellt der Rat in seiner ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer und dessen Vertretung, analog gilt das auch für die Ausschüsse.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 für die Dauer der Wahlperiode Frau Alina Frauenrath zur Schriftführerin und Frau Anja Schwerz zur stellvertretenden Schriftführerin bestellt.

 

Das Prüfungsamt betreut neben dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Haan auch noch vier weitere Rechnungsprüfungsausschüsse. Zur besseren Absicherung von Vertretungssituationen sollen daher künftig neben der Schriftführung zwei Stellvertretungen bestellt werden. Gleichzeitig soll die Funktion der Schriftführung einer Verwaltungskraft übertragen werden.

Frau Dumeier nimmt seit dem 01.06.2022 die Aufgaben einer Leitungs- und Prüfungsassistenz im Prüfungsamt wahr. Sowohl Frau Frauenrath als auch Frau Schwerz sind als Prüferinnen im Prüfungsamt tätig.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 – 2025 Frau Stephanie Dumeier zur Schriftführerin und Frau Alina Frauenrath sowie Frau Anja Schwerz zu stellvertretenden Schriftführerinnen.