Betreff
Graffitistrategie der Stadt Haan
Vorlage
65/043/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Als öffentliches Statement (tags) kommt es immer wieder zur missbräuchlichen Nutzung von Gebäude- und Mauerwerksflächen als Graffitiuntergrund, mit der Folge unkontrollierbarer und unabsehbarer Verschmutzungen und Beschädigungen in und an städtischen Liegenschaften und Gebäuden.

 

Die Entfernung der Graffiti-Schmierereien ist mit einem Personal- und Kostenaufwand verbunden, der in der Regel von der Stadt Haan mangels zu identifizierender Täter_innen übernommen werden muss. In Abhängigkeit von dem beschmierten Untergrund und der Größe des Motivs variieren die Kosten. Aufgrund der gewählten Aussagen der Motive (rechtsradikal, antisemitisch, diskriminierend) besteht teilweise ein erhöhter Handlungsdruck, um die Graffitis so zeitnah wie möglich entfernen zu lassen.

 

Im Zuge eines sich besser regulierenden und transparenten Umgangs mit der Thematik hat die Stadtverwaltung Haan eine Graffti-Strategie für den zukünftigen Umgang mit dem Problem entwickelt.

 

Die Strategie lässt sich übergeordnet in zwei Säulen (Prävention und Nachsorge) untergliedern. Im Folgenden werden die beiden Aspekte kurz erläutert:

 

1.    Prävention:
Bereitstellung von Graffitiflächen (gesteuert und ungesteuert)

 

§  gesteuert

In Kooperation mit Künstler_innen und Jugendlichen werden Wand- und Mauerflächen gemeinsam gestaltet, so dass ein flächendeckendes Graffiti-Gemälde entsteht. Die Veraltung hat geeignete Flächen identifiziert, an denen die Umsetzung eines Graffit-Projektes möglich ist (siehe Anlage).

 

Als Kunstprojekt z.B. an Schulen können hier gemeinsam vorab definierte Motive aufgetragen werden. Ein derartiges Projekt wurde an der GGS Bollenberg bereits erfolgreich umgesetzt.

 

 

§  ungesteuert

 

Als Ausdrucksmöglichkeit in der Jugendkultur ist das freie graffiti tagging von Bedeutung. Die Verwaltung hat geeigneten Wandflächen im Haaner Stadtgebiet identifiziert, die als Graffitiflächen zur Verfügung gestellt werden können (siehe Anlage). Hier können Künstler_innen frei von Vorgaben auf legalem Wege Graffitikunst ausüben.

 

Mit diesem Vorgehen haben andere Kommunen bereits gute Erfahrungen gemacht. In Abstimmung mit dem Jugendparlament möchte die Verwaltung gerne anhand zweier auszuwählender Standorte als Pilotprojekt testen, ob dies auch für Haan ein gangbarer Weg wäre und Erfahrungen sammeln. Sollte dieser Ansatz vielversprechend sein, können sukzessive weitere Flächen frei gegeben werden.

 

 

 

2.    Nachsorge:
Entfernen der Graffiti-Taggs

 

Trotz der Bereitstellung freigegebener Flächen wird sich das widerrechtliche Taggen im Stadtgebiet nicht verhindern lassen.

 

Hier gilt es durch entsprechende Nachsorgemaßnahmen die optische Qualität von Objekten und Liegenschaften beizubehalten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden nicht autorisierte Graffitis nach festgelegten Parametern entfernt. Prioritär und unverzüglich zu entfernen sind dabei sämtliche Graffitis mit extremistischen und menschenfeindlichen Inhalten. Die Entfernung weiterer Graffitis mit unschädlichen Inhalten wird je nach Art und Umfang laufend abgearbeitet.

 

Zusammenfassend lässt sich hier festhalten, dass der Großteil von Graffitis durch eine versierte Reinigung entfernt werden kann (nur in Ausnahmefällen müsste ein Malerbetrieb hinzugezogen werden).

 

Um zukünftig eine schnelle Ausführung und Abruf der erforderlichen Leistung gewährleisten zu können, wird im neuen Rahmenvertrag ab 2023 für einen externen Dienstleister die Position Graffiti-Entfernung mit aufgenommen. Die Ausschreibung bzw. das Leistungsverzeichnis befindet sich aktuell in Vorbereitung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Graffiti-Strategie zur Kenntnis.