Sachverhalt:
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) als Artikelgesetz ist Mitte 2021 in Kraft getreten. Im Hinblick auf den § 1 SGB VIII und die damit verbundenen Aufgaben des Jugendamtes nimmt das Gesetz wesentliche Änderungen in fünf Bereichen vor:
- Besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
- Mehr Prävention vor Ort
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
Die aus dem Gesetz resultierenden Veränderungen werden für die Stadt Haan fortlaufend ermittelt und umgesetzt. Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht abschließend beziffert werden.
Anhand einer Powerpoint-Präsentation werden die Schwerpunktthemen dem JHA vorgestellt.
§ 1 (SGB VIII)
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1)
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit.
(2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.
(3)
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen
und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu
vermeiden oder abzubauen,
2. jungen Menschen ermöglichen oder
erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in
allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit
gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können,
3. Eltern und andere Erziehungsberechtigte
bei der Erziehung beraten und unterstützen,
4. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für
ihr Wohl schützen,
5. dazu beitragen, positive
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und
familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Beschlussvorschlag:
Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
Keine