Sachverhalt:
Anlass der Vorlage
Die Gebühren für
die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Waldfriedhof sind durch
Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetzes
NRW (KAG NRW).
Die Gebühren entwickeln sich wie folgt:
Die Gebühren für die Nutzungsrechte sinken im
Durchschnitt um rd. 38%, da
·
der Trend der gestiegenen
Beisetzungsfälle der letzten Jahre auf dem städtischen Waldfriedhof
weiterhin auf einem hohen Niveau gehalten werden konnte,
·
eine Auflösung des Sonderpostens aus
Überdeckungen der Jahre 2018 und 2019 in Höhe von rd. 93.0000 Euro gem. § 6
Abs. 2 KAG NRW berücksichtigt wurde (ohne die Berücksichtigung des
Sonderpostens würden die Gebühren für die Nutzungsrechte im Durchschnitt um rd.
2% sinken),
·
aufgrund des OVG-Urteils vom
17.05.2022 der Zinssatz angepasst wurde, was zu einer signifikanten Minderung der
kalk. Verzinsung führt (Vergleich 2022: 5,42% kalk. Verzinsung, 2023: 0,46%
kalk. Verzinsung) und
·
die Fläche, die für das
„Ewiges
Gedenken“ belegt ist, kostenmindert in der
Kalkulation berücksichtigt wurde.
Die Gebühren für die Bestattungen steigen
durchschnittlich um rd. 25%, da
die Unterdeckung von rd. 15.000 € aus der Abrechnung 2019 gem.
§ 6 Abs. 2 KAG NRW angerechnet wurde (ohne die Anrechnung würden die Gebühren
für die Bestattungen im Durchschnitt um rd. 1% sinken)
Die Gebühren für Verabschiedungsstätten
(Trauerhalle und Pergola) sinken im Durchschnitt um rd. 54%. Ursache dafür ist
die Auflösung des Sonderpostens aus
Überdeckungen der Jahre 2018 und 2019 (ohne die Berücksichtigung würden die
Gebühren im Durchschnitt um rd. 3% sinken).
Die Gebühren für die Pflege vorzeitig
zurückgegebener Gräber steigt im Durchschnitt um 5,74%, was auf den erhöhten
Personalkosten-Stundensatz zurückzuführen ist.
Betriebskostenabrechnungen
Gem. § 6 Abs. 2
Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Der Jahresabschluss
2020 (Anlage 3) wurden auf Grundlage der Systematik der jeweiligen
Kalkulationen erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Für das
Jahr 2020 ergab sich folgendes Ergebnis:
|
Nutzungsrechte |
Bestattungen |
Verabschiedungs-stätten |
auszugleichen
bis 2024 |
-9.352,15 € |
+19.388,46 € |
-5.531,30 € |
Satzung
Die neue Satzung
tritt nach abschließender Beratung im Rat am 13.12.2022 am 01.01.2023 in Kraft.
Sonstiges
Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 13.12.2022 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern. Das RPA hat die Unterlagen zur Prüfung am 17.10.2022 erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Haan über die 8. Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Waldfriedhof in Haan (Friedhofsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Refinanzierung durch Friedhofsgebühren
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.