Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Waldfriedhof
Vorlage
60/032/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anlass der Vorlage

Die Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Waldfriedhof sind durch Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW).

 

 

Die Gebühren entwickeln sich wie folgt:

 

Die Gebühren für die Nutzungsrechte sinken im Durchschnitt um rd. 38%, da

·         der Trend der gestiegenen Beisetzungsfälle der letzten Jahre auf dem städtischen Waldfriedhof weiterhin auf einem hohen Niveau gehalten werden konnte,

·         eine Auflösung des Sonderpostens aus Überdeckungen der Jahre 2018 und 2019 in Höhe von rd. 93.0000 Euro gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW berücksichtigt wurde (ohne die Berücksichtigung des Sonderpostens würden die Gebühren für die Nutzungsrechte im Durchschnitt um rd. 2% sinken),

·         aufgrund des OVG-Urteils vom 17.05.2022 der Zinssatz angepasst wurde, was zu einer signifikanten Minderung der kalk. Verzinsung führt (Vergleich 2022: 5,42% kalk. Verzinsung, 2023: 0,46% kalk. Verzinsung) und

·         die Fläche, die für das „Ewiges Gedenken“ belegt ist, kostenmindert in der Kalkulation berücksichtigt wurde.

 

Die Gebühren für die Bestattungen steigen durchschnittlich um rd. 25%, da

die Unterdeckung von rd. 15.000 € aus der Abrechnung 2019 gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW angerechnet wurde (ohne die Anrechnung würden die Gebühren für die Bestattungen im Durchschnitt um rd. 1% sinken)

 

 

Die Gebühren für Verabschiedungsstätten (Trauerhalle und Pergola) sinken im Durchschnitt um rd. 54%. Ursache dafür ist die Auflösung des Sonderpostens aus Überdeckungen der Jahre 2018 und 2019 (ohne die Berücksichtigung würden die Gebühren im Durchschnitt um rd. 3% sinken).

 

Die Gebühren für die Pflege vorzeitig zurückgegebener Gräber steigt im Durchschnitt um 5,74%, was auf den erhöhten Personalkosten-Stundensatz zurückzuführen ist.

 

 

Betriebskostenabrechnungen

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Der Jahresabschluss 2020 (Anlage 3) wurden auf Grundlage der Systematik der jeweiligen Kalkulationen erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Für das Jahr 2020 ergab sich folgendes Ergebnis:

 

 

 

 

Nutzungsrechte

Bestattungen

Verabschiedungs-stätten

auszugleichen bis 2024

-9.352,15 €

+19.388,46 €

-5.531,30 €

 

 

Satzung

Die neue Satzung tritt nach abschließender Beratung im Rat am 13.12.2022 am 01.01.2023 in Kraft.

 

Sonstiges

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 13.12.2022 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern. Das RPA hat die Unterlagen zur Prüfung am 17.10.2022 erhalten.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Haan über die 8. Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Waldfriedhof in Haan (Friedhofsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

Refinanzierung durch Friedhofsgebühren

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.